Dlf 17.07.2026
12:23 Uhr

Karlsruhe - Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlagen auf Balkon anbringen


Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlagen einbauen.

Karlsruhe - Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlagen auf Balkon anbringen
Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Voraussetzung für den Einbau sei jedoch, dass die Rechte der anderen Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt würden, erklärten die Richter. Eine eventuelle Lärmbelästigung durch das Gerät spiele für die Erlaubnis keine Rolle. Geklagt hatten Wohnungseigentümer aus Berlin, die auf ihrem Balkon ein sogenanntes Klima-Splitgerät einbauen wollten. Ihr Antrag wurde bei einer Eigentümerversammlung aber abgelehnt. Sie zogen vor Gericht - am Landgericht Berlin II zuletzt mit Erfolg.
Die Eigentümergemeinschaft hatte daraufhin Revision eingelegt. Sie kritisierte unter anderem, es bestehe durch Geräusche, Kondenswasser oder Abluftwärme die ernsthafte Möglichkeit der Minderung des Miet- oder Verkaufswerts der benachbarten Wohnungen. Dies wies der Bundesgerichtshof nun zurück.
Diese Nachricht wurde am 17.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.