Die BVG verwiesen zur Begründung auf das Werbemotiv eines Nius-Verantwortlichen, das in den Sozialen Medien veröffentlicht worden sei. Dieses sei "offensichtlich rechtswidrig". Nius kündigte rechtliche Schritte an. - Die Werbekampagne in den Waggons hatte Kritik ausgelöst. In einer Onlinepetition protestierten mehr als 130.000 Unterzeichner dagegen. Die Berliner Verkehrsbetriebe hatten dazu erklärt, zum Zeitpunkt der Werbebuchung hätten ausschließlich Motive von Nius vorgelegen, die rechtlich nicht zu beanstanden gewesen seien.
Diese Nachricht wurde am 06.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
