FAZ 28.05.2026
18:09 Uhr

(+) Einspruch Exklusiv: Die falsche Lehre aus dem Berliner Blackout


Der Berliner Senat hat auf den Brandanschlag mit Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes reagiert. Zwanzig Jahre Einführung des Gesetzes braucht es jedoch mehr Transparenz, nicht weniger.

(+) Einspruch Exklusiv: Die falsche Lehre aus dem Berliner Blackout

Drei Monate nach dem Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz hat der Senat reagiert: mit Einschränkungen beim Zugang zu Behördendokumenten. Wer künftig nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu amtlichen Informationen im Bereich kritischer Infrastrukturen wie Telekommunikation, Strom oder Wasser verlangt, beißt auf Granit – pauschal, ohne Einzelfallprüfung. Das ist bemerkenswert, da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Saboteure einen IFG-Antrag gebraucht hätten, um die Sicherheitslücken im Berliner Stromnetz zu erkennen.

Lange Haftstrafe für Ex-RAF-Terroristin Klette. Außerdem: Weniger Transparenz in Berlin.

Der assistierte Suizid ist erlaubt, doch der Staat scheut bis heute eine klare Regelung. Ein Aufruf von Medizinern, Juristen und Ethikern zeigt, wie eine verfassungskonforme Regelung aussehen könnte.

Die Akzeptanz der Justiz nimmt ab. Ein BGH-Richter und ein Unionsabgeordneter sagen trotzdem: Der Ruf nach mehr Personal führt in die Irre.

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