FAZ 09.08.2026
15:36 Uhr

(+) Steuertipp: So sinkt die Steuer aufs Haus


Wird das Haus verschenkt oder vererbt, muss ein Wert ermittelt werden. Es gibt einen Weg, ihn niedriger anzusetzen. Das spart Steuern.

(+) Steuertipp: So sinkt die Steuer aufs Haus

Bei Erbschaften und Schenkungen von Immobilien muss das Finanzamt einen steuerlichen Wert feststellen. Anders als bei Bankguthaben oder börsennotierten Wertpapieren lässt sich dieser Wert nicht einfach ablesen. Immobilien werden deshalb nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes anhand von Marktdaten geschätzt. Mit Urteil vom 11. März 2026 (Az. II R 6/23) hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass Steuerpflichtige die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichswerte vor Gericht nur eingeschränkt angreifen können. Aber es gibt einen anderen Weg, die Steuerlast zu senken.

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