FAZ 06.08.2026
11:48 Uhr

Anschlag auf Verdi-Demo: „Ein absoluter Vernichtungswillen“


Farhad N. raste in eine Demonstration in München und tötete dabei zwei Menschen. Nun wurde er unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Anschlag auf Verdi-Demo: „Ein absoluter Vernichtungswillen“

23 Meter fuhr Farhad N. am 13. Februar 2025 in München ungebremst durch den Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi. Eine Polizistin von der Spurensicherung hatte diese 23 Meter im Prozess als „Schneise der Verwüstung“ bezeichnet, als „einziges Trümmerfeld“. Der 25 Jahre alte Afghane, so führt es der Vorsitzende Richter Michael Höhne in seiner Urteilsbegründung am Donnerstag im Gerichtssaal in München aus, hat mit „absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt. Er habe eine „möglichst große Zahl von Menschen töten wollen“. Viel Zeit nimmt sich der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung, um akribisch das Leid der Opfer zu beschreiben. Er listet Konstruktionen mit Metallplatten und Schrauben auf, die Ärzte in Gliedmaßen einsetzen mussten und die künftig in weiteren Operationen wieder herausgenommen werden müssen. Er führt schwerste Schädel-Hirn-Traumata, Lungenprellungen, Trümmerbrüche an, listet zersplitterte Gelenke, gebrochene Rippen, ausgekugelte Beine und tiefe Fleischwunden auf und berichtet von entzündeten Wunden, die auch nach mehrmaligen Operationen nicht verheilen. Viele Opfer waren wochenlang im Krankenhaus und in der Rehabilitation, viele waren monatelang arbeitsunfähig, manche sind es bis heute. Ängste, Albträume und Schlaflosigkeit belasten ihr Leben zusätzlich, sie sind seit der Tat in psychotherapeutischer Behandlung. Viele Opfer können den Alltag nur mithilfe anderer Menschen bewältigen. Ehen sind in die Brüche gegangen; beeinträchtigt wird das Leben zudem durch die oft erheblichen finanziellen Einbußen. Und hinter allem, so der Vorsitzende Richter, steht die große Frage nach dem Warum. N., ein abgelehnter Asylbewerber, der 2016 nach Deutschland gekommen war, schwieg dazu während des Prozesses. Das Gericht bewertet die Hauptmotivation des Angeklagten als „religiös-politisch“. Farhad N. habe die Tat begangen, um Allah zu Willen zu sein, führt der Vorsitzende in seinem Urteil aus. N. beschimpfte demnach die Polizisten, die ihn unmittelbar nach dem Anschlag fixierten, als „Ungläubige“ und zeigte den ausgestreckten Tauhid-Finger, der unter Muslimen als Geste des Glaubens an den „einzigen Gott“ gesehen wird. Auch zu Prozessbeginn betrat der Angeklagte den Saal mit dem ausgestreckten Zeigefinger der linken Hand. N. hatte bis vor der Tat als Sicherheitskraft gearbeitet und viel Zeit mit Bodybuilding verbracht, auch regelmäßig Wettkämpfe besucht. Wichtig sei dem Angeklagten immer eine Anerkennung durch sein soziales Umfeld gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Wurde ihm diese Anerkennung verweigert, reagierte er mit Kontaktabbruch. Farhad N. ist Muslim sunnitischen Glaubens, er hatte sich nach Überzeugung des Gerichts von Herbst 2024 an zunehmend mit dem Islam beschäftigt und seine Lebensgewohnheiten verändert: Er forderte seine in Afghanistan lebende Mutter auf, einen Hijab zu tragen, und kritisierte seine Freunde, wenn er sie nicht in der Moschee traf. Er verschenkte Gebetsteppiche, verzichtete auf Alkohol und „oberflächliche Frauenkontakte“. Er betete fünfmal am Tag. Laut dem Urteil machte N. die Vereinigten Staaten und andere westliche Länder für das Leid der muslimischen Bevölkerung in der Welt und vor allem in Afghanistan verantwortlich. Der „Vergeltungsgedanke“ sei stark ausgeprägt gewesen, so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe mit seiner Tat „als Märtyrer ins Paradies“ eingehen wollen.  In seiner Vernehmung bei der Polizei hatte Farhad N. angegeben, Allah habe es „so gewollt“. Vor der Tat kam er noch „wichtigen Glaubensverpflichtungen“ nach Kurz vor der Tat am 13. Februar 2025 beeilte er sich demnach, „wichtigen Glaubensverpflichtungen“ nachzukommen: Er beglich Schulden, gab Almosen und unterstützte Verwandte mit Geld. Rund eine Stunde, bevor er gegen 10.30 Uhr in die Menschenmenge raste, hatte er noch Geld auf das Konto mehrerer Personen überwiesen. Er motivierte sich zudem durch mehrfaches Hören von Koran-Versen, während der Tat hatte er eine Gebetskette zwischen den Fingern und eine Hand auf dem Koran. Zehn Minuten vor dem Anschlag sprach N. noch das islamische Glaubensbekenntnis. Als er dann, vom Hauptbahnhof kommend, den Demonstrationszug in der Seidlstraße sah, schlängelte er sich zunächst geschickt durch den Korridor, den die Polizeifahrzeuge am Schluss des Zuges ließen. Dann gab er Vollgas. Mit einer Geschwindigkeit von 34 bis 42 Kilometern pro Stunde fuhr er in die Menschen. Als Erstes erfasste N. mit seinem Wagen eine 37 Jahre alte Mutter und ihre zweijährige Tochter, die im Kinderwagen saß. Die beiden wurden meterweit durch die Luft geschleudert und prallten auf dem Asphalt auf. Zwei Tage später erlagen sie im Krankenhaus ihren Verletzungen. N. fuhr ungebremst weiter, Menschen wurden „schneepflugartig“ vor dem Fahrzeug hergeschoben, prallten gegen andere Teilnehmer, die zu Fall kamen. Eine Frau wurde unter das Auto gezogen und verkeilte sich mit ihrem Bein im Radkasten. Der Wagen kam schließlich zum Stehen, weil Körper unter und vor ihm lagen. Ein Polizist schoss auf das Beifahrerfenster, griff durch es hindurch und zog den Schlüssel ab. N. hatte da das Gaspedal weiterhin bis zum Anschlag durchgedrückt. Wegen Mordes an zwei Menschen, versuchten Mordes in 23 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 19 Fällen und eines schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilte das Oberlandesgericht München Farhad N. am Donnerstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem stellte es fest, dass seine Schuld „besonders schwer wiegt“. Der Angeklagte, der am Vormittag den Hochsicherheitssaal in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim mit einem akkurat geschnittenen Vollbart und ausrasiertem Nacken betreten hatte, nahm das Urteil, das ihm der Dolmetscher leise übersetzte, ohne große Regung zur Kenntnis.