Recht auf Reparatur Bislang mussten Hersteller kaputte Geräte nur dann reparieren, wenn diese vor weniger als zwei Jahren gekauft wurden. „Zweijähriges Gewährleistungsrecht“ heißt das. Nun haben Verbraucherinnen und Verbraucher auch nach mehr als zwei Jahren das Recht, dass Hersteller Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke reparieren – ganz umsonst oder zu einem angemessenen Preis. Außerdem: Wer sein fehlerhaftes Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, für den verlängert sich diese Frist zudem um zwölf Monate auf dann drei Jahre. All das gilt für Kaufverträge, die von Ende Juli an geschlossen werden. Erstklässler haben Recht auf Ganztagsbetreuung Grundschüler erhalten ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Das heißt, Familien haben Anspruch auf eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche in einem Hort oder einem schulischen Ganztagsangebot. Der Rechtsanspruch tritt am 1. August in Kraft. Allerdings nur für Erstklässlerinnen und Erstklässler. Danach wird er schrittweise ausgeweitet, bis vom Schuljahr 2029/30 das Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter gelten soll. Weniger Geld für Solarstrom Alle sechs Monate ist es so weit: Zum 1. August sinkt erneut die staatlich festgelegte Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen von Privathaushalten um ein Prozent. Statt 7,78 Cent pro Kilowattstunde bekommt man dann rund 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für Anlagen zwischen zehn und 40 Kilowatt Leistung. Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert sich dadurch nichts, da die Einspeisevergütung für 20 Jahre gilt. Achtung, KI! Ab dem 2. August müssen Unternehmen Inhalte wie Videos, Bilder oder Texte kennzeichnen, wenn sie diese mit Künstlicher Intelligenz erstellt haben. Die KI-Verordnung der EU sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen können sollen, ob sie es mit KI zu tun haben – etwa beim Gespräch mit einem Chatbot im Kundensupport. Laut Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland drohen Unternehmen andernfalls Strafen „von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes“. Diese Richtlinien bezüglich Künstlicher Intelligenz befolgt die F.A.Z. Neue Heizung, weniger Zuschuss Wer seine alte Heizung etwa gegen eine Wärmepumpe austauscht, bekommt oftmals weniger Förderung. Schon seit dem 21. Juli gelten neue Bedingungen, welche die Bundesregierung Anfang Juli mit kurzer Frist beschlossen hatte. Unter anderem der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer in Höhe von bislang 20 Prozent sinkt auf 16 Prozent. Auch ist die Höhe der förderfähigen Kosten niedriger als zuvor.
