FAZ 14.03.2026
17:00 Uhr

Demonstrationen: Mehr Klarheit im Versammlungsrecht


Der Föderalismus ist grundsätzlich keine schlechte Sache. Problematisch wird er dort, wo er – wie bei der Demonstrationsfreiheit – auf Kosten der Rechtssicherheit geht. Deshalb braucht es bundesweite Standards.

Demonstrationen: Mehr Klarheit im Versammlungsrecht

In Fernsehkrimis oder Kinofilmen wird oft versucht, Polizeiarbeit auf vergnügliche, oder zumindest spannende Weise darzustellen. Dass die täglich gelebte Praxis in einem durchgestylten Drehbuch eher marginale Berücksichtigung findet, ergibt sich zwangsläufig. Aber das ist in Ordnung, auch wenn wir als Personalräte in den Dienststellen nicht wenigen Charakteren aus Film- und Fernsehformaten den Gang zum Dienstpsychologen empfehlen würden oder sie immer wieder über Rechtsschutz und Beistand bei Disziplinarvorgängen beraten müssten. Ebenso festzustellen ist, dass in den einschlägigen Krimis polizeiliche Arbeit eher unterkomplex präsentiert wird. Ein Kollege hatte einmal einen etwas flapsigen Spruch aufgenommen, der gut veranschaulicht, wie Polizisten denken und handeln müssen, um unserem Leitbild einer demokratischen, rechtstreuen und neutralen Polizei gerecht zu werden – dieser lautet sinngemäß: Es ist wirklich erholsam, wenn du in der Dienststelle nur zwischen Kaffee schwarz oder mit Milch entscheiden musst und dabei weder das Gesetzbuch noch die Dienstvorschriften noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel noch die Eigensicherung noch sonstige lagebedingte Informationen bedenken und bewerten musst. Polizeiarbeit ist eine durchweg vielschichtige Beschäftigung Im Gegensatz zu dem fiktiven Geschehen ist der Alltag in der Polizei äußerst komplex. Das ist übrigens auch der Grund dafür, dass sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) seit dem Tag ihrer Gründung vor mehr als 75 Jahren mit der stetigen Verbesserung der Ausbildung beschäftigt hat. Meilensteine sind etwa die akademische Ausbildung von Polizeianwärtern, die sogenannte zweigeteilte Laufbahn, also der Verzicht auf die Einstellung im mittleren Dienst, und die Überführung der ehemaligen Polizeiführungsakademie in eine Universität. An der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup werden Führungskräfte in einem ganzheitlichen Rahmen auf ihre späteren Tätigkeiten vorbereitet. Wir wären keine gute Arbeitnehmervertretung, sähen wir nicht noch Verbesserungsbedarf. Grundsätzlich können wir mit Blick auf die Bundesrepublik und im Vergleich zu anderen Ländern dennoch sehr zufrieden mit dem professionellen Niveau und der Bürgernähe der Polizistinnen und Polizisten in Deutschland sein. Fakt ist: Polizeiarbeit ist eine durchweg vielschichtige Beschäftigung. Diese verlangt ein permanentes Abwägen zwischen dem Rechtsgerüst unseres Landes und dem polizeilichen Auftrag. Nun haben wir uns in der Bundesrepublik aus guten Gründen ein föderales System auferlegt. Dieses gilt natürlich auch für die deutsche Polizei, genauer gesagt für 16 Landespolizeien, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und weitere Behörden der hiesigen Sicherheitsarchitektur wie die Verfassungsschutzämter. So nachvollziehbar die Ursache für den Aufbau des Föderalismus ist, umso dringender muss jedoch die Frage geklärt werden, an welchen Stellen Modifizierungen, also zeitgemäße Anpassungen, erfolgen müssen. Es gibt 18 Polizeigesetze und diverse Versammlungsgesetze In Deutschland schauen wir auf ein Grundgesetz, aber auch auf 18 Polizei- und diverse Versammlungsgesetze. Müsste nicht sinnvollerweise die Polizei angesichts unseres für das ganze Land verbindlichen Rechtsrahmens auch mit einem abgestimmten, harmonisierten Rechtsrahmen arbeiten können? Man mag sicherlich bestimmte regionale Ausnahmen darin unterbringen dürfen, dennoch lautet die Antwort der GdP auf diese Frage eindeutig: Ja. Im Bereich des Versammlungsrechts wird dies auf plastische Art deutlich. Rufen wir uns das Grundgesetz vor Augen. Da heißt es in Artikel 8: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Und weiter: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Was den zweiten Absatz betrifft, so ist es seit der Föderalismusreform 2006 zu einer nicht einheitlichen Gesetzgebung gekommen. Dem Versammlungsrecht fehlen gemeinsame, bundesweite Standards. Das betrifft einerseits die Teilnehmer einer Versammlung, andererseits die polizeilichen Einsatzkräfte, die nicht selten aufgrund von Personallücken auf auswärtige Unterstützungskräfte angewiesen sind. Wegen der Rechtsunsicherheit entstehen Konflikte Komplexe Aufgaben wie die Gewährleistung der freien Meinungsäußerung und die Unversehrtheit der Teilnehmer bei einer Versammlung stellen per se schon eine überaus herausfordernde Polizeiaufgabe dar. Es muss daher darauf geachtet werden, dass von allen Beteiligten die vor Ort geltende Rechtslage umgesetzt wird. Diese Praxis halten wir als größte Arbeitnehmervertretung der Polizei für überholt. Folgen dessen sind aus Rechtsunsicherheit entstehende, jedoch vermeidbare Konflikte mit den Teilnehmern. Und diese führen zwangsläufig zu ebenso vermeidbaren Belastungen der eingesetzten Beamten. Die politisch Verantwortlichen benötigen aus unserer Sicht den Mut, sich mindestens im Bereich des föderalen Versammlungsrechts auf weitgehende gemeinsame Standards zu einigen. Zauberwörter sind „Musterpolizeigesetz“ und „Musterversammlungsgesetz“. Gemeint ist das Angleichen der Polizei- und Versammlungsgesetze. Übrigens auch mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen bei unseren europäischen Nachbarn wie im gesamten EU-Raum. Zielführend ist zumeist, auf die Praktiker zu hören. Im Bereich der direkten Bearbeitung von Versammlungslagen ist das im Regelfall die Bereitschaftspolizei. In unserem gewerkschaftlichen Sprachgebrauch sind das die Lagelösungsexperten. Von diesen wird allerhand verlangt. Neben grundsätzlichen polizeilichen Maßnahmen zur Sicherheit aller Beteiligten müssen sie fortwährend den gesetzlichen Spielraum prüfen. Harmonisierung der Gesetze ist zwingend erforderlich Das verlangt Erfahrung, Fingerspitzengefühl, innere Ruhe, Souveränität, Autorität, Entscheidungsfreude, Empathie, sattelfestes Wissen und den unbedingten Willen, demokratische Grundsätze und Rechte zu verteidigen. So ziemlich alles davon steht auch einem Spitzenmanager gut zu Gesicht. Ferner kommen körperliche Robustheit, eine gesunde Form der Furchtlosigkeit sowie die höchst professionelle Mentalität hinzu, selbst bei schlimmen Angriffen auf die eigene Person nie das Maß einer verhältnismäßigen, im Einklang mit dem Recht stehenden Reaktion zu überschreiten. Was sagen die polizeilichen Fachleute? Mit der Föderalismusreform 2006 eröffnete sich für die Länder die Möglichkeit, das Versammlungsrecht individuell auszugestalten. Diese habe den Gestaltungsspielraum ausgenutzt. Die Folge: bedeutende rechtliche Unterschiede und eine erheblich erschwerte Polizeiarbeit mit Blick auf die Rechtssicherheit. Direkt betroffen sind jedoch auch Bürgerinnen und Bürger. Ein Beispiel: Begeht ein Versammlungsteilnehmer mit Mütze, Sonnenbrille und hochgezogenem Schlauchschal in einigen Ländern bereits eine Straftat wegen angelegter Vermummung, so ist die gleiche Handlung in anderen Bundesländern entweder eine Ordnungswidrigkeit oder bleibt ohne Folgen. Auch die Befugnisse der Bundespolizei sind begrenzt, da diese in der Regel nur nach einer vorgelagerten Entscheidung oder Weisung der entsprechenden Landespolizeien handeln darf. Unsere Kolleginnen und Kollegen bekräftigen: Die unterschiedliche Ausgestaltung von Polizei- und Versammlungsgesetzen kann zu vermeidbaren Fehlern in der Rechtsanwendung führen. Das möchte niemand. Die Vereinheitlichung der Polizeigesetze in Form eines Musterpolizeigesetzes und die bundesweite Harmonisierung der Versammlungsgesetze der Länder sind daher nicht nur folgerichtig, sondern eine grundlegende Voraussetzung für eine verlässliche länderübergreifende Polizeiarbeit.