FAZ 12.03.2026
10:34 Uhr

Einsatz in der Justiz: So soll KI der Gerechtigkeit dienen


Die überlastete Justiz erhofft sich von Künstlicher Intelligenz eine spürbare Erleichterung. Pilotprojekte sind vielversprechend.

Einsatz in der Justiz: So soll KI der Gerechtigkeit dienen

Wer Jurist werden will, muss lernen, die richtigen Fragen zu stellen. In Studium und Referendariat wird das in simulierten Gerichtsverhandlungen, sogenannten Moot Courts, geübt. Zwei- oder dreimal gibt es im Laufe der Ausbildung die Gelegenheit dazu. Nicht besonders oft, wenn man bedenkt, dass auch die Rollen von Zeugen eingenommen werden müssen und dadurch nicht jeder dazu kommt, eine Befragung durchzuführen, sagt Mats Becker. Der Richter am Landgericht ist IT-Referent im rheinland-pfälzischen Justizministerium und kümmert sich nebenbei um die Ausbildung von Referendaren. Beide Funktionen brachten ihn zu einem Projekt, bei dem mithilfe von Künstlicher Intelligenz Befragungen geübt werden. Becker zieht eine VR-Brille auf und findet sich nach wenigen Klicks auf der Richterbank wieder. Bittet er den KI-generierten Zeugen, sich vorzustellen, nennt dieser seinen Namen, die Lieblingsfarbe und sein Geburtsdatum. „Eine präzise Frage wäre: Nennen Sie mir mal Ihren Namen, Ihr Alter, Ihren Wohnort und Ihren Beruf“, sagt Becker. In dem Fall, der nun fiktiv verhandelt wird, geht es um einen Autounfall, die Zeugen machen unterschiedliche Angaben zu den Farben des Autos und zum Hergang. Wie in einem echten Gerichtsverfahren ist das Ziel, die Unterschiede herauszuarbeiten und einen möglichst präzisen Eindruck des Ablaufs zu bekommen. Die Übung soll den Druck aus den ersten Befragungen in Straf- oder Zivilverfahren nehmen, in denen es um viel geht. Referendare sollen ein Gefühl für die richtige Fragetechnik erlernen, so Becker. Zunächst entwickelte Becker mit den Referendaren eine Anwendung, die mithilfe von fiktiven Akten und ChatGPT eine Zeugenbefragung ermöglicht. Diese kann auch zu Hause zum Üben genutzt werden. Es gab auch eine einfache grafische Darstellung mithilfe von VR-Brillen, die inzwischen aber von der eingangs beschriebenen Anwendung namens „CourtNAI“ abgelöst wurde. Niedersachsen entwickelte das Programm gemeinsam mit Rheinland-Pfalz. Es ist eines von vielen Beispielen, wie in der Justiz in den Ländern derzeit mit Künstlicher Intelligenz experimentiert wird. Die meisten Anwendungen befinden sich noch in der Testphase, aber mit ihnen gehen große Hoffnungen einher: Sie sollen die Arbeit von Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern erleichtern. In Hessen hat eine KI-Anwendung zur Bilderkennung bereits 2023 ein Großverfahren beschleunigt. Beim Eritrea-Festival in Gießen attackierten Gegendemonstranten die Polizei mit Stöcken und Steinen, 26 Beamte wurden verletzt. Für die späteren Ermittlungen standen viele Stunden Videomaterial zur Verfügung, die aus den Bodycams der Einsatzkräfte stammten. Mithilfe eines KI-basierten Bildabgleichs war es möglich, die Straftaten mehr als 120 Verdächtigen zuzuordnen. Die Zeitersparnis sei groß gewesen, heißt es aus der Staatsanwaltschaft Gießen, und die mithilfe der KI ermittelten Daten konnten in den Prozessen als „zentrales Beweismittel“ eingesetzt werden. Rund ein Jahr nach der Gießener Eskalation wurden Urteile wegen Landfriedensbruchs und Angriffen auf Vollstreckungsbeamte verkündet. Für den hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) ist es ein Fall, der das Potential von Künstlicher Intelligenz aufzeigt. Jüngst kündigte Heinz bei einem KI-Forum seines Hauses an, dass bis 2028 alle Staatsanwaltschaften in Hessen flächendeckend mit einer KI-basierten Analysesoftware ausgestattet werden sollen. Besonders bei strafrechtlichen Massenverfahren, bei denen große Datenmengen im Spiel sind, erhofft sich Heinz spürbare Effizienzgewinne. Es geht um Kriminelle, die im Internet agieren, um organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Betrug. Die Daten könnten durch KI-Tools erfasst und strukturiert werden. Sie heißen Frauke, Maki und Jano – und sollen vieles vereinfachen KI solle helfen, die Justiz moderner, leistungsstärker und bürgerfreundlicher zu machen, sagte Heinz der F.A.Z. „Wir wollen innovativ sein, ohne leichtfertig zu agieren. Die Frage ist nicht mehr, ob die Justiz KI-Tools einsetzen muss, sondern, wie schnell die Justiz in der Lage ist, den Justizpraktikern alltagstaugliche und rechtskonform einsetzbare Werkzeuge an die Hand zu geben.“ Hessen gilt als einer der Vorreiter in den Ländern, was den Einsatz von KI betrifft. 2021 begannen die Arbeiten an einem Programm, das die Flut von Verfahren wegen Fluggastrechten bewältigen sollte. Am Amtsgericht Frankfurt ist „Frauke“ („Frankfurter Urteilskonfigurator elektronisch“) seit 2023 im Einsatz und analysiert Schriftsätze, extrahiert die wichtigsten Daten und gibt den Richtern Urteilsentwürfe. Ein Nachfolger namens „Maki“ („Massenverfahrensassistenz mithilfe von KI“), den Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen entwickelt haben, soll die Software nun ablösen. In diesem Jahr geht Maki in die Pilotphase. Laut dem Justizministerium in Wiesbaden ist die Übertragung auf andere Bereiche möglich, etwa auf Asylverfahren. Hessen sah sich in der Vergangenheit der Kritik ausgesetzt, dass Asylverfahren dort im bundesweiten Vergleich besonders lange dauern. Künstliche Intelligenz könnte auch dabei helfen, ein altes Problem der Justiz zu lösen. Dem Anspruch, dass Urteile im Zivil- und Verwaltungsrecht öffentlich zugänglich sein sollten, wird nur in wenigen Fällen nachgekommen. Laut einer Auswertung des SWR waren im vergangenen Jahr nur 3,5 Prozent der Entscheidungen öffentlich abrufbar – im europäischen Vergleich ein besonders niedriger Wert. Die Gerichte argumentieren mit dem hohen Aufwand, der damit verbunden ist, denn bislang wurden Namen meist per Hand geschwärzt, und das Urteil wurde anschließend wieder eingescannt. Gemeinsam haben Hessen und Baden-Württemberg das KI-gestützte System „Jano“ („Justizanonymisierung“) entwickelt, das mithilfe eines Sprachmoduls die Anonymisierung durchführt. Nach einer Pilotphase im Frühling vergangenen Jahres sind Anpassungen vorgenommen worden, um die Zuverlässigkeit zu erhöhen. Seit Dezember ist es am Landgericht Darmstadt im regulären Einsatz, bald sollen weitere Gerichte folgen. Philipp Fernis, Justizminister von Rheinland-Pfalz, weiß, dass mit dem Einsatz der neuen Technologie auch Sorgen einhergehen. Mehrmals sagt er während eines Gesprächs in einem Ministerium in Mainz, dass durch KI nie Richter oder Rechtspfleger ersetzt würden. „Menschen müssen die Richtigkeit prüfen – und die abschließende Bewertung der Fakten vornehmen“, sagt der FDP-Politiker. „Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit sind sehr hoch.“ Das sei ein Grund dafür, weshalb der flächendeckende Einsatz noch Zeit brauche. Auch Fernis erhofft sich aber wie sein Amtskollege Heinz aus Hessen eine spürbare Entlastung der Gerichte. Eine Software soll künftig in Rheinland-Pfalz Daten von Verfahrensbeteiligten aus eingehenden Dokumenten automatisch erkennen und in die Verfahrenssoftware einpflegen, berichtet Fernis. Auch dieses Projekt ist in der Pilotphase. „Die Entlastung durch KI ist auch eine Möglichkeit, die Arbeitgeberattraktivität zu steigern“, so Fernis. Der Minister berichtet von Überlegungen, wie künftig die Belegprüfung bei Betreuten automatisiert durchgeführt werden könnte. Derzeit frisst das viel Zeit der Rechtspfleger. Die Arbeit sei „wichtig, aber wenig erbaulich“, so Fernis. Bis hierher ist es Verwaltungsarbeit, die schneller gehen soll. Die Justiz ist das perfekte Anwendungsgebiet für KI Ein Relationsassistent namens „Robin“ soll (in Anspielung auf die Figur aus der Superheldenreihe „Batman“) dem Richter Fälle vorsortieren: Bei einem einfachen Verkehrsunfall kann das Programm die unterschiedlichen Schilderungen des Tathergangs zusammenfassen und gegenüberstellen. „War die Ampel grün oder rot? Stand der Zeuge links oder rechts neben den Fahrzeugen? All das wird automatisch strukturiert gegenübergestellt, sodass die Richterin oder der Richter einfacher und schneller bewerten kann, was streitig und was unstreitig ist“, sagt Fernis. Der FDP-Politker erhofft sich dadurch, dass es in der Zivilgerichtsbarkeit mehr Zeit für Vergleichsgespräche gibt, um Streitigkeiten zu beenden. „Das Ziel ist Rechtsfrieden, den erzielen wir im persönlichen Aushandlungsprozess.“ Die Justiz ist aus Sicht von Fachleuten das perfekte Anwendungsgebiet von Künstlicher Intelligenz: Die Arbeit ist textbasiert und folgt klaren Regeln. Für Gerichte ist es ein Hoffnungsschimmer, denn seit Jahren steigt die Last. Bis eine Zivilklage verhandelt wird, vergehen durchschnittlich 18 Monate, zuletzt stieg die Zahl. Ende 2024 lagen bei den Staatsanwaltschaften bundesweit rund 930.000 unerledigte Verfahren, ein Anstieg um rund 30 Prozent im Vergleich zu 2021. Ende 2025 wurde erstmals die Millionenmarke bei offenen Fällen überschritten. Im vergangenen Jahr mussten 50 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil die Verfahren zu lange gingen. Nach wie vor müssen viele Schreiben eingescannt werden Auch der Deutsche Richterbund erhofft sich, dass Richter durch KI mehr Zeit für die eigentliche Rechtssprechung bekommen. „Bei der Erprobung von Künstlicher Intelligenz als Hilfsmittel bei der Aktenbearbeitung sind wir hinter der Welle, während die Anwaltschaft die Möglichkeiten schon viel stärker nutzt“, kritisiert Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes. Er fordert im Gespräch mit der F.A.Z., dass die vielen Pilotprojekte stärker in der Fläche ausgerollt werden. „Bislang sehen wir davon noch zu wenig.“ Der Richterbund wünscht sich außerdem mehr bundeseinheitliche Lösungen. „Föderalismus ist gut, aber bei der Digitalisierung der Justiz sehen wir noch viel zu oft, dass jedes Land sein eigenes Süppchen kocht.“ Tatsächlich gibt es einige Kooperationen zwischen Ländern, auch aufgrund hoher Entwicklungskosten, doch bundesweite Standards gibt es nicht. Zum Jahreswechsel sollte die Justiz mit der vollständigen Einführung der E-Akte einen Meilenstein in Sachen Digitalisierung hinter sich bringen. Einzig Sachsen-Anhalt beantragte eine Fristverlängerung, in den 15 anderen Bundesländern sind die Systeme weitgehend in Betrieb. Zufrieden ist der Deutsche Richterbund damit nicht. „Die Einführung der E-Akte bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass wir das, was vorher auf Papier stand, jetzt hinter Glas lesen. Das ist aber der technische Stand von vor 15 Jahren und keine zeitgemäße Digitalisierung“, kritisiert Rebehn. Teilweise fehlten die Schnittstellen zu Polizei und anderen Behörden für einen reibungslosen Datenaustausch. Vielfach müssen Schreiben von Klägern, Behörden und Beklagten eingescannt und in die E-Akte eingefügt werden. „Wir verschwenden damit viel Arbeitszeit in der Justiz“, sagt Rebehn. Es geht auch um das Bild, das die Justiz auf dem Arbeitsmarkt abgibt. Nur durch moderne Gerichte und gute Arbeitsbedingungen könne man weiterhin wettbewerbsfähig sein, sagt Rebehn. Insofern sei es gut, wenn im Referendariat mit VR-Brillen und KI-Programmen gearbeitet werde. Es setzt einen Gegenpunkt zu dem Bild von Aktenbergen und Faxgeräten in Gerichten, das auch mancher angehende Jurist noch heute hat.