FAZ 28.09.2026
11:39 Uhr

Fritz Bauers Buch: Die Nürnberger Prozesse sollten den Deutschen eine Lektion erteilen


Ein Jahr vor Kriegsende schrieb Fritz Bauer aus dem schwedischen Exil ein Buch, das für Prozesse gegen deutsche Täter warb, obwohl deren Erfolg völlig ungewiss war. Was trieb ihn an?

Fritz Bauers Buch: Die Nürnberger Prozesse sollten den Deutschen eine Lektion erteilen

Dass die Bestrafung von Kriegsverbrechen rechtlichen Grenzen unterworfen ist, hat Fritz Bauer schon viele Jahre vor seiner Zeit als Hessischer Generalstaatsanwalt in dem Buch „Die Kriegsverbrecher vor Gericht“ dargelegt. Ein kürzlich erschienener Neudruck erschließt dieses Werk von 1945 nun wieder der Öffentlichkeit und ordnet es mit einem neuen Nachwort ein. Im Jahr 1945 erschien in Zürich ein Buch, mit dem die juristischen Herausforderungen denkbarer Kriegsverbrecherprozesse in den Blick genommen wurden. Es war die deutschsprachige Fassung einer schwedischen Ausgabe von 1944, deren Autor und Übersetzer Fritz Bauer zu dieser Zeit bereits seit vielen Jahren in Skandinavien lebte. Nachdem er 1933 von den Nationalsozialisten inhaftiert worden war, war er 1936 nach Dänemark geflohen und später nach Schweden. Ein Plädoyer an die Öffentlichkeit Im Nachwort des Rechtshistorikers Joachim Rückert zum Neudruck von Bauers deutschsprachigem Buch finden sich plausible Gründe für die Annahme, dass die Entstehungsphase des Werkes Mitte 1944 zu verorten ist. Zu jener Zeit schien die baldige Durchführung von Kriegsverbrecherprozessen gegen Deutsche nicht ausgeschlossen. Mehrere Exilregierungen hatten zweieinhalb Jahre zuvor in London die Erklärung von Saint James abgegeben, die die Forderung zum Ausdruck brachte, die Bestrafung von Vergehen gegen die Haager Landkriegsordnung von 1907 zum Kriegsziel zu erheben. Bauer machte 1945 jedoch deutlich, dass die praktische Umsetzung derartiger Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher keineswegs sicher war: „Um jemanden zu bestrafen, muss man ihn zuerst festnehmen. Es ist aber möglich, dass kein Mitglied der Gestapo und kein SS-Mann sich lebend fangen lässt.“ Und trotzdem hielt Bauer es für sinnvoll, den juristischen Problemen derartiger Prozesse nachzugehen. Die Zielsetzung des Buches umschreibt er einigermaßen nebulös: „Das Buch erhebt nicht den Anspruch, originelle Lösungen dieser Probleme vorzulegen. Es ist vielmehr eine Reportage oder ein Kommentar.“ Hiermit ist aber kein spröder juristischer Kommentar gemeint. Bauer wollte die Öffentlichkeit überzeugen, so Rückert ‒ es war ein Plädoyer dafür, dass Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs unter bestimmten Bedingungen richtig seien. Bauer holt in seinem Buch weit aus, und zwar von der bis in die Antike zurückreichenden Geschichte der Kriegsverbrecher über spezielle juristische Themen (wie die Auslieferung von Verdächtigen) bis hin zum Ziel von Kriegsverbrecherprozessen. Der Sache nach fasst er unter die Gruppe von Kriegsverbrechern nicht nur solche Menschen, die innerhalb eines bewaffneten Konflikts Straftaten begehen (zum Beispiel Folterung von Kriegsgefangenen), sondern auch Personen, die einen Angriffskrieg führen. Doch wusste Bauer 1944/45 nur allzu gut, dass die rechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen den (den Krieg ächtenden) Briand-Kellogg-Pakt von 1928 noch ungeklärt waren. So liest man beim Schweizer Staatsanwalt Hans Felix Pfenninger in dessen Nachwort zu Bauers Buch von 1945: Auch wenn der genannte Pakt „den Angriffskrieg als verboten bezeichnete, bedroht doch keinerlei Strafsanktion den Uebertreter dieses Verbotes und es ist nicht ganz klar, ob und wie der Nürnberger Prozess diese Schwierigkeit überwinden wird“. Damals so wichtig wie heute Anders verhielt es sich damals mit der Strafbarkeit von Handlungen wie Geiseltötungen, die innerhalb eines bewaffneten Konflikts begangen wurden. Doch entband dies auch 1944/45 nicht von der Frage, warum man Strafverfahren eigentlich führen sollte. Bauer sieht den maßgeblichen Strafzweck in der positiven Generalprävention, Strafe sei „ein Mittel, die Rechtsauffassung des Volkes zu klären und zu vertiefen“. Konkret bedeutete dies: „Das deutsche Volk braucht eine Lektion im geltenden Völkerrecht. [...] Die Prozesse gegen die Kriegsverbrecher können Wegweiser sein und Brücken schlagen über die vom National-Sozialismus unerhört verbreiterte Kluft. Sie können und müssen dem deutschen Volk die Augen öffnen für das, was geschehen ist und ihm einprägen wie man sich zu benehmen hat.“ Die Frage tatsächlicher Hürden spielte in Bauers Überlegungen zu Kriegsverbrecherprozessen keine nennenswerte Rolle. Blickt man demgegenüber heute in die Ukraine und in andere Teile der Welt, so mag man sich fragen, welchen Sinn es haben soll, sich über Strafverfahren Gedanken zu machen, solange etwa Zivilisten in vielen Kriegen mehr oder weniger ungestört ermordet werden können. Anders als nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs fehlt es heute an einem gemeinsamen Bekenntnis der mächtigsten Staaten zum Völkerstrafrecht. Doch sollte diese Feststellung nun nicht dazu verleiten, die rechtlichen Anforderungen an legitime Strafprozesse zu vernachlässigen oder gar für unbeachtlich zu erklären. Auch heute ist nicht ausgeschlossen, dass der Begehung von Kriegsverbrechen mit den Mitteln des Strafrechts begegnet wird. Fritz Bauer: „Die Kriegsverbrecher vor Gericht“. Mit einem Nachwort von Joachim Rückert. Wallstein Verlag, Göttingen 2026. 262 S., geb., 28,– €.