FAZ 25.09.2026
18:13 Uhr

Hessischer Rundfunk: HR deutet Kehrtwende in Frankfurter Restitutionsfall an


Bei einer Pressekonferenz bekräftigt die jüdische Loge B’nai B’rith ihre Restitutions-Vorwürfe gegen den HR. Eine Pressemitteilung des Senders schlägt nun einen neutralen Vermittler vor.

Hessischer Rundfunk: HR deutet Kehrtwende in Frankfurter Restitutionsfall an

Die jüdische Loge B’nai B’rith hat bekräftigt, weiterhin Restitutionen wegen eines veränderten Gutachtens vom Hessischen Rundfunk (HR) einzufordern. Bei einem Vergleich, der die Restitution zweier Grundstücke regeln sollte, wurden Anfang der Fünfzigerjahre nach Ansicht der Loge mehr als 2000 Quadratmeter Fläche unterschlagen. Am Freitag erläuterten der Logenpräsident Ralph Hofmann und weitere Beteiligte bei einer Pressekonferenz ihren Blick auf den Sachverhalt und das schwierige Verhältnis zum HR. Am Abend zuvor hatte der Sender mitgeteilt, dass man aufgrund eines neu aufgefundenen Dokuments zu Gesprächen mit der Loge bereit sei und einen neutralen Vermittler vorschlage. Das besagte Dokument hätte der HR schon seit Langem einsehen können, sagte Ralph Hofmann am Freitag. Er hatte den HR erstmals im Juli 2024 mit dem Vorwurf konfrontiert, dass die Loge bei der Entschädigung für eine in der NS-Zeit enteignete Liegenschaft übervorteilt worden sei. Der Sender habe von Beginn zögerlich reagiert, die Kommunikation sei teils wochenlang stillgelegt gewesen, Termine seien über Monate verschoben worden. Hofmann bekräftigte auf der Pressekonferenz im Frankfurter Logenhaus, sie seien in gutem Glauben an den HR herangetreten. Das letzte Treffen mit dem Sender habe allerdings im April stattgefunden, seitdem herrsche Funkstille, die die Loge im September dazu bewegt habe, sich an die Presse zu wenden. Kurz darauf erschien ein Artikel im „Spiegel“, der die Hintergründe beleuchtete. Ein Gutachten unterschlug mehr als 2000 Quadratmeter Unter dem Druck der Nationalsozialisten musste die Frankfurter Loge im Jahr 1936 einen Teil ihrer Grundstücke an die Reichsrundfunkanstalt verkaufen. Im darauffolgenden Jahr wurden im Zuge der „Arisierung“ die restlichen Grundstücke beschlagnahmt. Der Vergleich über die Entschädigung für diesen Raub zwischen der Jewish Restitution Successor Organization (JRSO) und dem HR als Rechtsnachfolger der Reichsrundfunkanstalt wurde 1952 aber lediglich auf der Grundlage der 1937 beschlagnahmten Flächen geschlossen. Das Grundstück des „Verkaufs“ aus dem Jahr 1936 wurde fast vollständig aus dem Gutachten herausgestrichen, sodass von den ursprünglich mehr als 2000 Quadratmetern nur knapp 200 Quadratmeter übrig blieben. Für diese bekam die Loge seinerzeit 160.000 D-Mark. Zum Vergleich: Im darauffolgenden Jahr veräußerte der HR die Liegenschaften zusammen mit anderen Grundstücken für drei Millionen D-Mark an die Stadt Frankfurt. Die Logen-Grundstücke machten ungefähr ein Drittel dieses Verkaufs aus. Die Historikerin Andrea Schneider-Braunberger von der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte e.V. hält es für wahrscheinlich, dass der Verkauf im Jahr 1936 für 40.000 Reichsmark wegen der kurz darauf folgenden „Arisierung“ nie rechtskräftig vollzogen wurde. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde bislang nicht gefunden, es gibt aber Aufzeichnungen des damaligen Logenpräsidenten. Aus weiteren Unterlagen lasse sich entnehmen, dass bis zum Verbot der Loge nur 20.000 Reichsmark gezahlt wurden. Der HR beklagt, nicht alle Dokumente gekannt zu haben Das womöglich aufgrund dieser Annahme, die wahrscheinlich nur ein Vorwand für die Wertsenkung des Grundstücks war, nachträglich handschriftlich mit Rotstift geänderte Schriftstück ist das „Hübner-Gutachten“, auf das sich nun auch der HR in einer Pressemitteilung bezieht. Wie der Sender mitteilt, liege ihm seit Donnerstag ein kurzfristig selbst in Auftrag gegebenes Gutachten einer Kanzlei vor, die das „aufgetauchte Dokument“ als relevant bewerte. Das Gutachten selbst sei dem HR aber erst seit der Recherche des „Spiegels“ bekannt. Die Loge hätte die geltend gemachten Ansprüche bislang rechtlich nicht hinreichend begründen können. In diesem Zusammenhang stellt der HR nun in den Raum, dass bei der damaligen Entschädigung „möglicherweise unwissentlich“ ein Flurstück unberücksichtigt geblieben sei, und bedauert, dass ihm die Unterlagen nicht früher zugänglich gewesen seien – ein indirekter Vorwurf an die Loge. Ralph Hofmann und die Historikerin Schneider-Braunberger betonen allerdings, dass sie dieses und ein ähnliches Dokument, das dieselben Fakten transportiere, sogar bei den Terminen mit dem HR in Aktenordnern bei sich führten, der Sender jedoch kein Interesse an den Unterlagen gezeigt habe. Auf Nachfrage hätte man jederzeit alle Dokumente herausgegeben. Die Loge fühlt sich nun von der Pressemitteilung vom Donnerstagabend überrumpelt, eine Information zu diesem Schritt habe man vorab nicht erhalten. Das Gesprächsangebot des HR sehe man daher auch skeptisch, das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit des Senders sei geschwächt.