FAZ 17.08.2026
16:01 Uhr

Jabloko Vor Gericht: Der Apfel, den der Kreml nicht duldet


Die letzte legale Oppositionspartei in Russland hat am Montag vor zwei Gerichten um ihre Zukunft gekämpft – und zwei Mal verloren.

Jabloko Vor Gericht: Der Apfel, den der Kreml nicht duldet

In zwei unterschiedlichen Verfahren ist vor russischen Gerichten am Montag über die Zukunft der liberalen Oppositionspartei Jabloko verhandelt worden: In Moskau ging es vor dem Obersten Gericht im Berufungsverfahren um den Ausschluss Jablokos von der Parlamentswahl im September, den das Gericht am Montag voriger Woche verfügt hatte. Geleitet wurde die Sitzung von dem Richter, der schon 2018 den Ausschluss des Oppositionspolitikers Alexej Nawalnyj von der Präsidentenwahl für rechtmäßig erklärt hatte. Er wurde seinem Ruf gerecht: Jabloko darf nicht an der Wahl teilnehmen. Als in Moskau noch verhandelt wurde, war in Pskow im Westen Russlands schon der stellvertretende Parteivorsitzende Lew Schlossberg in einem Strafprozess wegen „Diskreditierung“ der russischen Armee und Verbreitung von „Fakes“ vor Gericht zu elf Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Während der Gerichtsverhandlung in Moskau wurden nach Angaben der Partei und exilrussischer Medien wenigstens 55 Personen vorübergehend festgenommen. Am vorigen Montag hatten sich mehrere Hundert überwiegend jugendliche Anhänger von Jabloko vor dem Gericht versammelt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hatte die Polizei sie damals gewähren lassen. Viele von ihnen waren von den Sicherheitskräften am Wochenende aber formell davor gewarnt worden, an nicht erlaubten Versammlungen teilzunehmen. Vorübergehende Zulassung kam überraschend Die vorübergehende Registrierung Jablokos für die Wahl durch die Zentrale Wahlkommission Ende Juli war auch wegen solcher Strafverfahren wie dem gegen Schlossberg überraschend gekommen. Seit Herbst vorigen Jahres war die Jabloko-Führung zum Ziel von Repressionen geworden. Der Parteivorsitzende Nikolaj Rybakow wurde wegen des „Zeigens extremistischer Symbole“ (er hatte in sozialen Medien Beileid zum Tod des Oppositionsführers Alexej Nawalnyj bekundet) zu einer Geldstrafe verurteilt und darf deshalb nicht mehr zu Wahlen antreten. Einer seiner fünf Stellvertreter, Maxim Kruglow, ist bereits Ende Juni wegen „Diskreditierung der Armee“ zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Schlossberg befindet sich seit Dezember vorigen Jahres in Untersuchungshaft. Er gilt zudem wie zwei weitere Stellvertreter des Parteivorsitzenden als „ausländischer Agent“. Schlossberg wird unter anderem vorgeworfen, Ende Februar 2022 ein Titelblatt der englischen Zeitung „Daily Mirror“ repostet zu haben, auf dem zu den Bildern einer blutverschmierten Ukrainerin und Wladimir Putins die Worte stehen „Ihr Blut, seine Hände“. Der Paragraph, nach dem Schlossberg dafür angeklagt war, trat erst im März 2022, also nach der „Tat“, in Kraft. Der zweite Anklagepunkt betraf eine Onlinedebatte, in der Schlossberg einen sofortigen Waffenstillstand in der Ukraine gefordert hatte. Dass die Staatsanwaltschaft für ihn eine so drakonische Strafe forderte, dürfte auch mit seiner Vorgeschichte zu tun haben: Schlossberg hat im Sommer 2014 mit einer Recherche für die Zeitung „Pskowskaja Gubernija“ über die Begräbnisse gefallener Soldaten einer in Pskow stationierten Einheit als Erster nachgewiesen, dass russische Truppen direkt in die Kämpfe im Osten der Ukraine verwickelt waren. Jabloko wollte für „Frieden und Freiheit“ werben Zur Wahl im September wollte Jabloko mit der Losung „Für Frieden und Freiheit! Für ein Leben ohne Angst“ antreten. Als einzige erlaubte Partei in Russland tritt sie für einen sofortigen Waffenstillstand und Verhandlungen mit der Ukraine sowie ein Ende der politischen Repressionen ein. Nachdem die Zentrale Wahlkommission die Partei zugelassen hatte, hatte sich in den sozialen Medien schnell eine Welle der Unterstützung vor allem junger Russen für sie aufgebaut. In unzähligen Beiträgen wurde in sozialen Medien das hohe Lied auf die förderlichen Eigenschaften von Äpfeln gesungen – eine Anspielung auf den Parteinamen, der Apfel bedeutet. Alle im russischen Parlament vertretenen Kräfte der kremltreuen Scheinopposition hatten die Zulassung Jablokos zur Wahl scharf kritisiert. Die Vertreter der Partei wurden vor allem wegen ihrer Haltung zum Krieg gegen die Ukraine als „Nationalverräter“ beschimpft. Der Vorsitzende der nationalistischen Liberaldemokratischen Partei forderte gar das Verbot von Jabloko. Die Klage auf Ausschluss von der Wahl wurde vom einzigen Abgeordneten der extrem nationalistischen Partei Rodina (Vaterland) eingereicht. Begründet wurde diese Klage mit angeblichen Verstößen gegen Urheberrechte in Werbematerialien der Partei, kostenloser Reklame in sozialen Medien, der Annahme von Spenden von Personen mit finanziellen Verbindungen ins Ausland und Extremismus. Der besteht nach Ansicht von Rodina in der Forderung nach einem Waffenstillstand. Das Gericht gab der Klage in allen wesentlichen Punkten außer dem Vorwurf des Extremismus recht. Am Vorabend der Verhandlung rief der Jabloko-Vorsitzende Nikolaj Rybakow die Wahlkommission auf, ihre Entscheidung von Ende Juli vor dem Obersten Gericht zu verteidigen. Wie vorige Woche schloss sich die Wahlkommission aber auch an diesem Montag wieder der Argumentation der Kläger und der Staatsanwaltschaft an. Wegen Kinderlied gegen Urheberrecht verstoßen? Rybakow sagte vor Gericht, wenn man der Logik des Urteils in der ersten Instanz folge, „dann muss man in Russland sofort, direkt heute, ohne Ausnahmen alle politischen Parteien von den Wahlen ausschließen und die Wahlen müssen abgesagt werden“. Er bezog sich auf eine Dokumentation, die Jabloko am Wochenende veröffentlicht hatte. Danach haben alle anderen Parteien gleichfalls gegen die Maßstäbe verstoßen, die das Oberste Gericht vorige Woche bei Jabloko angelegt hatte – und zwar in bedeutend größerem Ausmaß. Das Gericht war unter anderem zu dem Schluss gekommen, dass Jabloko 16.900 Rubel (etwa 170 Euro) von einem Spender angenommen hatte, der über ausländische Einkünfte verfügte, und damit gegen das Verbot einer Finanzierung aus dem Ausland verstoßen habe. Nach Recherchen der Partei hat die Kremlpartei Einiges Russland indes in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt 811 Millionen Rubel (etwa 8,2 Millionen Euro) von Unternehmen erhalten, die Einkünfte aus dem Ausland hatten – darunter auch aus sogenannten „unfreundlichen Ländern“ wie Deutschland und den Vereinigten Staaten. Den Vorwurf der Verstöße gegen das Urheberrecht bezeichnete Rybakow am Montag vor dem Gericht als „rechtliche Absurdität“. Er war unter anderem damit begründet worden, dass der Parteigründer Grigorij Jawlinskij in einem Interview die Worte „Möge die Sonne immer da sein“ zitiert hatte – die erste Zeile eines Kinderliedes von Anfang der Sechzigerjahre, das jeder in Russland kennt. Nach Ansicht des Gerichtes hätte für dieses Zitat eine schriftliche Erlaubnis vorliegen müssen. Damit habe es „die freie Verwendung einer Redewendung verboten, die zum kulturellen Code und Reichtum der russischen Sprache gehört“, sagte Rybakow. In seiner Stellungnahme sagte Rybakow, bei dieser Gerichtsverhandlung gehe es um viel mehr als die Teilnahme von Jabloko an der Wahl. Die Frage sei vielmehr, ob es in Russland noch staatliche Institutionen gebe, die „auch in Zeiten der Krise und der Prüfung im Rahmen der Gesetze bleiben können“. Werde der Ausschluss Jablokos von der Wahl aufrechterhalten, bedeute das „die endgültige, offizielle Demontage von Wahlen als solchen“. Davon gehe das Signal aus, dass „das Gesetz in unserem Land niemanden mehr schützt und dass die Rechtsprechung durch das Prinzip der aktuellen politischen Konjunktur ersetzt wurde“.