FAZ 06.10.2026
14:04 Uhr

Klimaschutz: EU will die Methanverordnung verschieben


Erdgas ist teuer und knapp. Die Europäische Union will deshalb eine Klimaschutzverordnung verschieben, die eigentlich mitten im Winter in Kraft träte.

Klimaschutz: EU will die Methanverordnung verschieben

Die Europäische Kommission will angesichts der angespannten Lage auf den Energiemärkten den Import von Erdgas erleichtern. Dazu soll für ein Jahr eine Vorschrift außer Kraft gesetzt werden, der zufolge für eingeführtes Erdgas von Januar 2027 an die gleichen Klimaregeln gelten würden wie für Produzenten innerhalb der Europäischen Union. Diese müssen die Methanemissionen während der Förderung, Aufbereitung und des Transports exakt dokumentieren. Methan ist der brennbare Hauptbestandteil von Erdgas, erweist sich jedoch – gerechnet auf zwanzig Jahre – etwa achtzigmal klimaschädlicher als Erdgas. Die Energiewirtschaft diskutiert seit Monaten über eine mögliche Verschiebung der Verordnung, die im August 2024 in Kraft trat. Bereits im Sommer hatte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten empfohlen, für die Dauer von drei Jahren keine Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die gegen die Verordnung verstoßen. Die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, sagte nun vor dem Europäischen Parlament in Straßburg: „Wir werden den Exporteuren für ein weiteres Jahr Flexibilität in Bezug auf Methan erlauben“, meinte damit aber wohl Unternehmen aus dem EU-Ausland. Rechtssichere Umsetzung schwierig Wie eine solche Verschiebung rechtssicher umgesetzt werden könnte, ist noch offen. Die Änderung der in der Verordnung genannten Fristen wäre in der Kürze der Zeit theoretisch möglich, sofern die Kommission rasch einen entsprechenden Antrag stellt und das Parlament und die Mitgliedstaaten dem umgehend zustimmen. Bislang hat der für Energiefragen zuständige Kommissar Dan Jørgensen lediglich bestätigt, dass die Kommission die Umsetzung prüfe. Entweichendes Methan aus Förderanlagen und Pipelines macht einen erheblichen Anteil der klimaschädlichen Emissionen aus der Erdgasverbrennung aus. Weltweit betragen die Sekundäremissionen nach Angaben der Internationalen Energieagentur rund 34 Millionen Tonnen. Auf Sicht von zwanzig Jahren entspricht das einer Klimawirksamkeit von fast drei Milliarden Tonnen CO₂. Deshalb nimmt die EU die Anbieter mit der Verordnung in die Pflicht, ihre Anlagen auf mögliche Leckagen zu prüfen und Reparaturen unverzüglich einzuleiten. Zudem gelten umfangreiche Dokumentationsvorschriften, die europäischen Unternehmen müssen bereits seit Anfang 2025 über ihre Emissionen Bericht erstatten. Vom Jahr 2030 an sollen nach geltender Verordnung von der Kommission festgelegte Obergrenzen für Sekundäremissionen gelten.