FAZ 16.09.2026
14:11 Uhr

Ort in Thüringen: Gerstungen setzt Prüfung für Wechsel nach Hessen aus


Soll Gerstungen von Thüringen nach Hessen wechseln? Politiker der Gemeinde nahe der hessischen Grenze haben sich mit diesem Vorschlag befasst. Der Wechsel ist vorerst vom Tisch. Aber das ist nicht alles.

Ort in Thüringen: Gerstungen setzt Prüfung für Wechsel nach Hessen aus

Die grenznahe thüringische Gemeinde Gerstungen verfolgt die Überlegungen zu einem Wechsel nach Hessen vorerst nicht weiter. Aktuell soll von einem entsprechenden Prüfauftrag über einen Wechsel abgesehen werden, wie der Bürgermeister der Gemeinde, Daniel Steffan (CDU), nach einer Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde mitteilte. Es solle stattdessen ein Austausch mit dem Land Thüringen geführt werden. Das Gremium hatte sich am Dienstagabend mit dem Vorschlag des Bürgermeisters befasst. Steffan hatte vergangene Woche den Wechsel der 8700-Einwohner-Gemeinde von Thüringen nach Hessen ins Spiel gebracht. Dabei hatte der Kommunalpolitiker auf mehrere Punkte verwiesen: Unter anderem sah er die Region südwestlich von Eisenach bei der Infrastruktur vernachlässigt – und führte als Beispiele etwa Straßen in „desolatem Zustand“ und Benachteiligung bei der Entwicklung der Bahnstrecke Bebra–Erfurt an. Zudem kritisierte er die mangelnde Personalausstattung und den Unterrichtsausfall an den Schulen. Forderung nach konkreten Schritten Steffans Idee war allerdings nicht bei allen Bewohnern auf Zustimmung gestoßen. Einige Einwohner gründeten sogar eine Bürgerinitiative für den Verbleib in Thüringen. Auch für seine Fraktion sei ein Länderwechsel keine Option, teilte der Fraktionsvorsitzende der CDU/Bürgerteam Zukunft im Gemeinderat, Sebastian Engel, mit. Er bestätigte, dass der Hauptausschuss am Dienstag einer Beschlussvorlage zugestimmt hatte, in der ein möglicher Prüfauftrag eines Länderwechsels kein Bestandteil mehr sei. Dennoch habe der Prozess wichtige Defizite und Schwierigkeiten der Gemeinde angesprochen, so Engel. Wenn der Beschluss auf Zustimmung im Gemeinderat stoße, erhalte der Bürgermeister den Auftrag, Probleme umfassend aufzuarbeiten und zusammen mit dem Land nach Lösungen zu suchen. Er forderte, dass konkrete Schritte unter anderem zur Lösung der strukturellen Schwierigkeiten von Gerstungen folgen müssten. Wechsel mit Hürden möglich Grundsätzlich ist laut Grundgesetz ein Wechsel in ein anderes Bundesland möglich – allerdings kann dies von einer Gemeinde nicht allein beschlossen werden, wie es vom Thüringer Innenministerium hieß. Für einen Wechsel liegen die Hürden hoch. „Rechtlich handelt es sich um eine Änderung der Landesgrenze“, hieß es aus dem Ministerium. Für kleinere Gebietsänderungen sieht demnach Artikel 29 des Grundgesetzes insbesondere einen Staatsvertrag der beteiligten Länder vor. Dabei handelt es sich um ein langwierigeres Verfahren. Ein Wechsel wäre aber kein Novum. In den Neunzigerjahren wechselten etwa einige Gemeinden von Thüringen nach Sachsen.