FAZ 20.03.2026
18:03 Uhr

Prozess in Stuttgart: Wie gingen die angeblichen „Pedo-Hunter“ vor?


Ein junger Mann schließt sich einer Gruppe an, die angeblich Jagd auf Pädophile machen will. Um Gutes zu tun, behauptet er. Nun steht er mit drei weiteren Angeklagten vor Gericht, es geht auch um versuchten Mord.

Prozess in Stuttgart: Wie gingen die angeblichen „Pedo-Hunter“ vor?

Wie der Kontakt von Franz B. zu der teilweise angeklagten Gruppe entstanden sein soll, klingt eher kurios. Da sei Yassin A. gewesen, dieser Bekannte, der in der Gegend mit ihm aufwuchs und der anderen hobbymäßig die Haare schnitt, sagt Franz B. Weil er kein Geld für wöchentliche Friseurbesuche gehabt habe, habe er A. gefragt, ob er auch ihm die Haare schneiden könne. Als sie sich dafür trafen, erzählte A. dann von Freunden, die „so was“ machten. Der Vorsitzende Richter hakt ein. So was? Das „Pedo-Hunting“, präzisiert Franz B. Unter solchen selbst ernannten Pädophilen-Jägern versteht man Personen, die sich in gefälschten Profilen oft als minderjährig ausgeben, um mutmaßliche Sexualstraftäter zu ködern. Die Treffen, in denen es teilweise zu Gewalt kommt, werden oft gefilmt und im Internet geteilt, wie vergangene Fälle zeigen. Über „Knuddels“ sollen sie Männer zu fingierten Dates gelockt haben Franz B. ist einer von vier Männern im Alter zwischen 18 und 20 Jahren, die vor dem Landgericht Stuttgart angeklagt sind. Den Angeklagten wird unter anderem versuchter Mord, Vergewaltigung und besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Sie sollen sich zwischen Januar 2024 und Juni 2025 auf der Internetplattform „Knuddels“ als Mädchen im Alter von 16 bis 18 Jahren ausgegeben haben, um Männer zu fingierten Dates zu locken. Am Treffpunkt sollen die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft den erwachsenen Männern aufgelauert haben – mit Messern, Schlagstöcken, Pfefferspray oder Schusswaffen. Zum Tatzeitpunkt waren die Angeklagten teils noch minderjährig. Die mutmaßliche Bande soll in Stuttgart und Esslingen mindestens 15 Männer gezielt in eine Falle gelockt haben. Bei der letzten Tat im Juni 2025 verabredeten sich zwei der Angeklagten allerdings mit einem verdeckt ermittelnden Polizeibeamten der Ermittlungsgruppe „Teddy“. Daraufhin kam es zu ersten Festnahmen, außer Franz B. sind derzeit alle Angeklagten in Untersuchungshaft. Der Kreis der mutmaßlichen Täter soll jedoch größer gewesen sein. Nach damaligen Angaben der Polizei werden 15 weitere Männer und drei Frauen verdächtigt, in unterschiedlicher Weise beteiligt gewesen zu sein. Im vergangenen Dezember hatten Staatsanwaltschaft und Polizei zudem mitgeteilt, die Tatverdächtigen könnten in wechselnder Beteiligung für rund 30 Taten verantwortlich sein. „Pedo-Hunting“ kannte der Angeklagte durch soziale Medien Was Yassin A. ihm beim Haareschneiden über „Pedo-Hunting“ erzählte, habe ihn interessiert, berichtet Franz B. an diesem Freitag vor Gericht. Zuvor habe er in sozialen Medien bereits Videos solcher selbst ernannter Pädophilen-Jäger angezeigt bekommen, aber nie selbständig danach gesucht oder sich näher damit beschäftigt. Man höre so viel von Missbrauchsfällen, die nicht aufgeklärt würden, sagt er. Zum damaligen Zeitpunkt habe er über „Pedo-Hunting“ gedacht, dass es „moralisch gesehen gar nicht so verwerflich“ wäre, auch wenn er trotzdem gewusst habe, dass es falsch sei. Ihm selbst sei es aber vor allem um eine moralische Komponente gegangen – während es Yassin A. eher um das Geld gegangen sei, das bei den Taten von Geschädigten erbeutet werden könnte. Yassin A. schaut ihn aufmerksam an, während Franz B. seine Version des Geschehenen schildert. In Stuttgart widersprechen Polizei und Justiz dieser Selbstdarstellung vor dem Verhandlungstag deutlich. „Nach Aktenlage gibt es überhaupt keine Hinweise, dass es sich bei den Erwachsenen um Pädophile handelt“, sagte der Richter laut der Nachrichtenagentur dpa beim Prozessauftakt eine Woche zuvor. Laut der Staatsanwältin sollen sich die vier Angeklagten „zur fortgesetzten Begehung von Raub und Erpressungsversuchen“ verabredet haben. Nutzen die Tatverdächtigen schlichtweg eine „Masche“? Es sei wichtig, zu betonen, dass die angegriffenen Männer in den meisten Fällen nichts falsch gemacht hätten, hieß es nach Wohnungsdurchsuchungen Anfang Dezember von der Polizei Stuttgart. Der Begriff „Pedo-Hunter“ passe daher nicht. „Die Tatverdächtigen haben diese Masche schlichtweg genutzt, um die Männer anzugreifen und auszurauben“, sagte der Leiter der Ermittlungsgruppe, Mario Teufel. Franz B. beschreibt vor der Jugendstrafkammer, dass seine Vorstellung der Definition von Pädophilie zum Tatzeitpunkt eine andere als die tatsächliche gewesen sei. Für ihn sei ein Pädophiler gewesen, wer „sexuelle Absichten und Vorstellungen mit Kindern“ habe – ob ein Mädchen 16 oder 13 Jahre alt sei, habe für ihn keinen Unterschied gemacht. Laut der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs meint Pädophilie eine „Störung der Sexualpräferenz, die sich in einer Fixierung auf Kinder ausdrückt“, also vor Erreichen der Pubertät. Mit einem Teleskopschläger zugeschlagen Nachdem Franz B. im Juni 2025 zum ersten Mal an einer Tat der Gruppe teilgenommen hatte, bei der das Opfer entkam, schloss er sich ihnen bereits am nächsten Tag für eine weitere Tat an. Beim Haareschneiden habe ihm Yassin A. gesagt, dass später wieder „ein Pädophiler“ käme. A. habe aus dem Chat erzählt, in dem der Geschädigte geschildert haben soll, auf welche Farbe von Unterwäsche er stehe, er es möge, wenn die vermeintliche Chatpartnerin noch „frisch und eng“ sei – an den genauen Wortlaut erinnere sich Franz B. nicht mehr. Am Anfang eines Waldwegs am Rand eines Wohngebiets in Stuttgart warteten die vier Angeklagten demnach zusammen mit einer weiblichen Person, die als eine Art Lockvogel fungierte, auf ihr Opfer. Der spätere Geschädigte sei dann trotz anfänglichen Zögerns, weil das Aussehen des Lockvogels nicht dem der vermeintlichen Chatpartnerin entsprach, aus seinem Auto gestiegen. Die Angeklagten seien auf den stämmigen Mann losgelaufen, einer von ihnen habe den Mann ein- oder zweimal mit der Faust geschlagen. Dieser sei gestolpert, schildert Franz B. Dabei soll ein anderer mit einem Teleskopschläger den Mann geschlagen und ihn am Kopf getroffen haben. Das Opfer habe stark geblutet. So viel Gewalt sei nicht geplant gewesen Es sei nicht geplant gewesen, ihm in solchem Maße Gewalt anzutun – allein schon, weil die Angeklagten nicht zu viel Aufmerksamkeit erregen wollten. Außerdem sollten die Opfer noch in der Lage sein, das Passwort für ihr Handy und die PIN für ihre Bankkarte zu verraten. Gemeinsam mit seinen Mittätern sei er weggelaufen, berichtet Franz B. Es seien Nachbarn vor Ort gewesen, die sich um den Geschädigten kümmerten. Franz B. habe den Eindruck gehabt, dass die anderen weniger schockiert gewesen seien als er selbst. Doch er könne ja nicht in sie hineinschauen. B. wird die Beteiligung an insgesamt vier Taten vorgeworfen, seine Einlassung wird an einem anderen Termin fortgesetzt. Vor der Jugendstrafkammer sind 17 weitere Verhandlungstage bis Ende Juli angesetzt.