FAZ 13.08.2026
14:18 Uhr

Schmiergeldskandal: Millionenklage gegen Siemens scheitert


20 Jahre nach der Korruptionsaffäre endet für den Siemens-Konzern eines der letzten Kapitel. Ein Gericht in München weist die Schadenersatzklage des früheren griechischen Staatskonzerns OTE zurück.

Schmiergeldskandal: Millionenklage gegen Siemens scheitert

Fast zwei Jahrzehnte nach dem Bekanntwerden des Siemens-Korruptionsskandals ist eine millionenschwere Schadenersatzklage gegen den Münchner Konzern gescheitert. Ein Senat des Oberlandesgerichts (OLG) München hat am Donnerstag eine Forderung des ehemaligen griechischen Staatsunternehmens OTE Hellenic Telecommunications Organization wegen behaupteter Bestechungszahlungen der Siemens AG abgelehnt. Wie schon zuvor das Landgericht München I kamen auch die OLG-Richter zu dem Schluss, dass es dem griechischen Unternehmen nicht gelungen sei, die behaupteten Schmiergeldabreden und einen Schaden von 68,3 Millionen Euro zu beweisen. OTE hatte behauptet, dass Siemens mehrere Jahre lang Mitarbeiter in Griechenland mit Geldern bestochen haben soll. Hintergrund sind mehrere Verträge zwischen dem damals teilstaatlichen TK-Konzern und Siemens aus den Jahren 1997 und 2000 im Rahmen der Digitalisierung des griechischen Telefonnetzes. Strafverfahren endeten mit Freisprüchen und Einstellungen OTE hatte eine Zivilklage schon Ende der Zweitausenderjahre angekündigt. Aufwendige Ermittlungen und Strafverfahren gegen zeitweise bis zu 64 Beschuldigte, darunter auch ehemalige Siemens-Mitarbeiter, endeten im Sommer 2024 in Athen mit Einstellungen wegen Verjährung und Freisprüchen. Wie das OLG München mitteilte, habe die Klägerin zwar Anhaltspunkte aufgezeigt, die für Schmiergeldzahlungen durch Siemens sprachen. „Es ist ihr aber nicht gelungen, das Entstehen eines Schadens in Form ungünstiger oder überteuerter Verträge zu beweisen“, heißt es in dem Urteil, mit dem die Berufung von OTE zurückgewiesen wurde. Nach Überzeugung des Senats habe Siemens zudem dargelegt, dass sich etwaige Schmiergeldabreden unter den damals gegebenen Marktumständen nicht auf die Preise und Aufträge ausgewirkt hätten. Dies habe auch ein von OTE im Jahr 2013 selbst in Auftrag gegebenes Gutachten gezeigt, so das Gericht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Zivilsenat ließ gegen sein Urteil keine Revision zu, sodass OTE nur eine Nichtzulassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen kann (Az. 9 U 3225/24). Der Siemens-Korruptionsskandal flog 2006 auf Der Siemens-Korruptionsskandal war Mitte November 2006 öffentlich geworden, als Staatsanwälte aus München die Konzernzentrale von Siemens und weitere Standorte durchsuchten. Im Zentrum der Vorwürfe standen mutmaßlich über Jahre eingerichtete schwarze Kassen und verschleierte Zahlungen über im Ausland geführte Konten. Mit diesen Geldern wollte sich der Mischkonzern Aufträge in verschiedenen Ländern sichern. Zunächst war die damalige Telekommunikationssparte besonders von dem Skandal betroffen, später gerieten auch andere Geschäftsbereiche ins Visier der Ermittler. Der Komplex betraf global 330 Projekte und mehr als 4200 illegale Zahlungen. Der Gesamtschaden für Siemens durch Bußgelder, Schadenersatz, Steuernachzahlungen sowie Anwaltshonorare belief sich auf 2,9 Milliarden Euro. Bis heute gilt der „Fall Siemens“ in Deutschland als Wendepunkt für den Umgang mit Compliance (Gesetzestreue) von Unternehmen sowie für die Haftung von Organen und Spitzenmanagern.