FAZ 01.10.2026
16:15 Uhr

Vierjähriges Kind tot: Narkosearzt wegen Mordes verurteilt


Ein vierjähriges Mädchen stirbt nach einer Narkose in einer Zahnarztpraxis. Der Anästhesist wird deshalb zum zweiten Mal schuldig gesprochen – und von dem Vorsitzenden Richter in deutlichen Worten gemaßregelt.

Vierjähriges Kind tot: Narkosearzt wegen Mordes verurteilt

Es sind deutliche Worte, die der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung an den Angeklagten richtet: „Was haben Sie denn zum Teufel gedacht?“ Minuten vorher hatte er die Entscheidung des Gerichts verkündet: Der Tod der vierjährigen Emilia in einer Kronberger Zahnarztpraxis war Mord. Angeklagt war der Narkosearzt, der in Untersuchungshaft sitzt. Er wurde am Donnerstag wegen Mordes durch Unterlassen und versuchten Mordes in drei weiteren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von dreizehneinhalb Jahren verurteilt. Ein Monat davon gilt bereits als vollstreckt. Was dann folgt, ist eine regelrechte Maßregelung sowohl des Angeklagten als auch der Zahnarztpraxis, in der das Mädchen im September 2021 behandelt und vom ambulanten Narkosearzt betäubt wurde. Vor allem darüber, dass die Zahnarztpraxis nach seiner Auffassung zu sehr die Verantwortung über den Gesundheitszustand der Kinder allein dem Narkosearzt überlassen habe, zeigte sich der Richter irritiert: „Es ist alles sehr befremdlich.“ Das Mädchen erlitt aufgrund der Hygienefehler des Narkosearztes eine Sepsis. Er hatte an dem Tag unter anderem eine Flasche mit Propofol mehrfach aufgezogen und das Narkosemittel mehreren Kindern gespritzt. Das Mittel war mit Keimen verunreinigt, die schließlich in das Blut der Kinder gelangten und einen lebensbedrohlichen Zustand auslösten. Gericht geht von Verdeckungsabsicht aus Die Schuld des Angeklagten am Tod der Vierjährigen hatte eine andere Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts bereits festgestellt. In einem ersten Prozess hatte diese Kammer ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag sowie wegen Körperverletzung und versuchten Totschlags verurteilt. Das damalige Strafmaß: zehneinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung in Teilen auf. Im Zentrum des zweiten Prozesses stand die Frage: Warum rief er so spät einen Krankenwagen? Das Mädchen war lange Zeit nicht aus der Narkose aufgewacht, und der Zustand des Kindes verschlechterte sich zusehends. Die Frage lasse sich nicht beantworten, sagt der Vorsitzende. Auch ein Sachverständiger sagte in dem Prozess, die Sepsis habe der Angeklagte eindeutig anhand der Symptome erkennen müssen. Die Anklage nahm das Mordmerkmal Verdeckungsabsicht an. Der Anästhesist hatte die Mutter und die Großmutter der Vierjährigen stundenlang beschwichtigt und immer wieder behauptet, eine Einweisung in ein Krankenhaus sei nicht notwendig – bis es zu spät war. Auch die Kammer war davon nun überzeugt. Warum hatte der Anästhesist nicht nur so lange gezögert, sondern auch noch den Rettungskräften die Umstände der Verfassung des Mädchens verschwiegen? Warum hatte er auf dem Totenschein später als Diagnose eine Corona-Erkrankung angegeben? Und weshalb hatte er auch bei den anderen Kindern trotz der Symptome einer Sepsis, die ihm die Eltern am Tag danach besorgt berichtet hatten, keine Einweisung in ein Krankenhaus empfohlen? Für den Vorsitzenden ist die Antwort darauf klar: „Es gab keinen anderen Grund, als verhindern zu wollen, dass das rauskommt.“ Trotz Mord keine lebenslange Freiheitsstrafe Das Gericht erklärte, der Angeklagte habe Zeit schinden wollen, damit die Erreger nicht mehr im Blut nachgewiesen werden könnten. „Was mit den Kindern passieren würde, interessierte ihn nicht. Er brauchte Zeit. Und er nahm sich Zeit, obwohl die Kinder genau diese Zeit nicht hatten“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche. Der ehemalige Narkosearzt sagte in dem Prozess hingegen, er habe das Kind sehr wohl einweisen lassen wollen. Er habe eine Verlegung in ein Krankenhaus sogar mehrfach vorgeschlagen. Die Mutter und die Großmutter des Mädchens hätten dies aber abgelehnt. Doch wer den Mann vor Gericht erlebt hat, kann sich nur schwer vorstellen, dass er sich an jenem Abend in seine Entscheidung hätte hineinreden lassen. Er wirkte stets bestimmt in seinen Behauptungen und wies die Schuld vehement von sich. Ein Muster, das sich bei ihm dem Vorsitzenden zufolge häufig zeigt. Zumal die Verantwortung bei ihm lag, wie der Vorsitzende ausführte: „Sie sind der Profi, und die anderen beiden sind die Amateure und nicht berufen zu so einer Entscheidung.“ Bei Unterlassungsdelikten kann eine Freiheitsstrafe gemildert werden, weshalb der Angeklagte trotz des Mordes nicht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Angesichts des hohen Alters des Angeklagten von 69 Jahren wisse man aber auch nicht, ob diese Strafe letztlich nicht trotzdem lebenslang für ihn bedeute, sagte der Richter. Die Urteilsbegründung ist fast vorbei, da gibt es einen lauten Knall im Saal. Erst beim Blick in den durch eine Glasscheibe abgetrennten Zuschauerbereich zeigt sich, woher das Geräusch kommt: Ein Mann hatte gegen die Abtrennung getreten. Kurz danach geht er sichtlich aufgebracht aus dem Saal. Die Verhandlung wird daraufhin fast eine Stunde lang unterbrochen. Wie sich später herausstellt, hatte der Zuschauer vor der Verhandlung dem Verteidiger des Angeklagten regelrecht aufgelauert. Wie der Rechtsanwalt später berichtet, wurde er während der Unterbrechung von Polizisten zu seinem Auto begleitet, um dieses an einem unbekannten Ort zu parken und nach dem Prozess sicher zu sein. Der Mann habe dort wieder auf ihn gewartet. Wer genau der Zuschauer ist, wisse er jedoch nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die zwölf Verhandlungstage hätten gezeigt, dass es für die Zeugen nicht schön gewesen sei, alles nochmals zu durchleben, sagt der Richter. „Es wäre schön, wenn hier auch ein Abschluss gefunden wird.“