Heise 28.08.2026
10:49 Uhr

Meta-Vergleich in den USA sollte Plattform-Design auch hier verändern


Nach dem Vergleich mit Meta in den USA fordern Verbraucherschützer und Experten auch hierzulande strengere Regeln für soziale Netzwerke.

Meta-Vergleich in den USA sollte Plattform-Design auch hier verändern

Nachdem sich Meta in den USA auf einen historischen Vergleich geeinigt hat, hoffen hiesige Verbraucherschützer auf Plattform-Design-Anpassungen auch in Deutschland. Wie die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Ramona Pop, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erklärte, seien die angekündigten Maßnahmen zu begrüßen, zugleich reichten diese aber noch lange nicht aus, um junge Menschen wirksam zu schützen. Sie fordert deshalb Maßnahmen, die über das hinausgehen, was in den USA umgesetzt werden soll. Auch Experten der Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wünschen sich für Deutschland strengere Maßnahmen, als sie in den USA ausgehandelt werden konnten.

Wie Meta in seinem Newsroom zu dem Vergleich erläutert, sollen die meisten Auflagen – nach gerichtlicher Genehmigung des Vergleichs – zehn Jahre lang in den meisten an der Klage beteiligten Bundesstaaten gelten. Zu den zentralen Maßnahmen gehört ein standardmäßiges tägliches Nutzungslimit von zwei Stunden, das kumulativ über Instagram und Facebook hinweg gelten soll – mit regelmäßigen Erinnerungen, wie lange das Angebot schon genutzt wird. Nur mit Zustimmung der Eltern soll sich das Zeitlimit aufheben lassen. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr greife eine Nachtsperre, die den Zugang zu Feed, Stories, Explore und Reels blockiere. Während der Schulzeit von 8 bis 15 Uhr sollen zudem Benachrichtigungen stummgeschaltet werden – ausgenommen davon sollen nur Direktnachrichten und Sicherheitswarnungen sein. Außerdem sollen Jugendliche künftig standardmäßig einen nicht-personalisierten Feed wählen können. Die Autoplay-Funktion, die Content in Dauerschleife ermöglicht, soll sich abschalten lassen und die Anzeige von Likes und Reaktionen werde verborgen. Auch den Beautyfiltern soll es an den Kragen gehen.

Meta kündigt außerdem eine verstärkte Altersverifikation an und will vermehrt Konten identifizieren, die jünger als 13 Jahre sind. Zugleich fordert der Konzern, dass App-Stores künftig verifizierte Altersinformationen bereitstellen – und ruft TikTok und YouTube auf, vergleichbare Standards einzuführen. Jugendliche bewegten sich „fließend zwischen Dutzenden Apps am Tag“, argumentiert Meta. Einige Maßnahmen, wie etwa die Zeitbegrenzung und der Nachtmodus, sollen zunächst nur für fünf Jahre gelten und würden nur dann auf zehn Jahre verlängert, wenn TikTok und YouTube ähnliche Maßnahmen ergreifen. Macht die Konkurrenz nicht mit, kann sich Meta einiger Versprechen und auch einiger Zahlungen also recht rasch wieder entledigen.

Pop unterstrich gegenüber dem RND, dass Schutzmaßnahmen wie Zeitlimits, nächtliche Sperren oder deaktivierte Benachrichtigungen „den Nutzungsdruck von Minderjährigen verringern“ können. Das eigentliche Problem bleibe aber bestehen: „Geschäftsmodelle und Algorithmen, die darauf ausgelegt sind, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Kinder und Jugendliche brauchen keine bloßen Nutzungsgrenzen, sondern Plattformen, die von vornherein sicher sind.“ Plattformen müssten so gestaltet sein, dass junge Menschen geschützt sind, „ohne sie von digitaler Teilhabe auszuschließen“. Risikoreiche Funktionen sollten zudem „erst freigeschaltet werden, wenn Nutzerinnen und Nutzer ihre Volljährigkeit nachgewiesen haben“.

Zugleich lehnte Pop eine Verantwortungsverschiebung Richtung Erziehungsberechtigte ab: „Die Verantwortung kann und darf nicht allein bei den Eltern liegen.“ Darüber hinaus machte der vzbv schon im Juni dieses Jahres klar, dass die aktuellen Plattformdesigns nicht nur für Minderjährige problematisch sind, sondern auch für Erwachsene. Er forderte deshalb Safety by Design für alle, statt Social-Media-Verbote nur für Heranwachsende.

Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ und geschäftsführender wissenschaftlicher Direktor am Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik, nannte den Vergleich gegenüber dem RND zwar einen „wichtigen Schritt“, hält die US-Maßnahmen aber ebenfalls für zu lasch. Die Einigung setze allerdings für Deutschland und Europa ein „Signal“, dass Jugendschutz „im Design digitaler Angebote verankert“ werden müsse. Seine von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) beauftragte Kommission hatte im Juni 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt, die auf einem Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe basieren. (Prien hatte kürzlich noch mit einem Alleingang auf dem Weg zum Mindestalter für Social Media gedroht, falls die EU sich nicht zu einer Regelung durchringen kann.)

Für Köller liegt die Grenze zwischen sinnvollem Schutz und Symbolpolitik dort, wo reine Zeitlimits und Unterbrechungen stehen bleiben, während die Plattform über Empfehlungsalgorithmen, Push-Anreize und andere Engagement-Mechaniken weiterhin auf maximale Nutzungsdauer optimiert.

Michael Hubmann, ebenfalls Teil der Expertenkommission und Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V., kommentierte gegenüber dem RND: „Wir haben gesehen, dass die reinen Selbstverpflichtungen der Plattformen fehlschlagen. Dass Meta nun aber anerkennt, dass die übermäßige Nutzung sozialer Medien Gefahren für Jugendliche bis zum Suizid bringen kann, ist ein Paradigmenwechsel. Der Konzern gesteht durch den Vergleich ein, dass er bislang zu wenig getan hat, um junge Menschen zu schützen.“

Durch den Vergleich werden allerdings klare Schuldzuweisungen verhindert. Zudem schützt er vor einem langwierigen und öffentlichen Prozess, durch den interne Dokumente an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Auch müssen CEO Mark Zuckerberg sowie Instagram-Chef Adam Mosseri hierdurch nicht unter Eid vor Gericht aussagen. Mit der Zahlung entgeht Meta außerdem der Gefahr, von einer Jury direkt für psychische Schäden bei Jugendlichen haftbar gemacht zu werden.

(kbe)