SZ 10.03.2026
15:47 Uhr

(+) Erlangen: AfD-Stadtratskandidat verschweigt offenbar Vorstrafe


Die Auszählung in Erlangen verzögert sich. Ein Grund: Nach Angaben der Stadt hatte ein AfD-Kandidat nicht angegeben, dass er offiziell gar nicht wählbar war. Die Stadt prüft eine Strafanzeige.

(+) Erlangen: AfD-Stadtratskandidat verschweigt offenbar Vorstrafe

Ein offenbar vorbestrafter AfD-Stadtratskandidat hat in Erlangen beim Auszählen des Stadtratsergebnisses für erschwerte Umstände gesorgt. Der Mann hätte wohl gar nicht antreten dürfen, weswegen die Stimmen, die für ihn abgegeben wurden, wieder herausgezählt werden mussten. Diese Stimmen sind nun ungültig.

Nach Angaben des Erlanger Rechtsreferenten und Wahlleiters Thomas Ternes war der AfD-Kandidat zwar – wie dies bei Bewerberinnen und Bewerbern gängige Praxis ist – vor den Wahlen offiziell angefragt worden, ob etwaige Umstände vorlägen, die seine Wählbarkeit ausschließen. Dies habe der AfD-Stadtratskandidat im entsprechenden Formular verneint. Als die Wahlunterlagen längst gedruckt gewesen seien, hätten die Justizbehörden aber mitgeteilt, dass dies sehr wohl der Fall sei.

Demnach sei der Kandidat aufgrund einer Verurteilung mit einer entsprechend langen Haftstrafe nicht wählbar. Den Angaben der Justizbehörden zufolge habe das Urteil gegen den Kandidaten bereits im Jahr 2023 Rechtskraft erlangt. Dadurch hätte der AfD-Kandidat aus Sicht der Stadt zum Zeitpunkt der Abfrage zwingend wissen müssen, dass eine eigene Wählbarkeit nicht vorliegt.

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Als die Stadt Kenntnis von der Vorstrafe erlangte, sei die Briefwahl bereits im Gange gewesen, sagt Rechtsreferent Ternes. Man habe deshalb entschieden, die Wahl mit den vorliegenden Unterlagen nicht zu stoppen. Stattdessen hätten nun beim Auszählen sämtliche für den betreffenden Stadtratskandidaten abgegebenen Stimmen aus dem Ergebnis herausgerechnet werden müssen. Wegen Softwareproblemen habe dies die Auszählung verzögert.

In der offiziellen Wahlstatistik gibt die Stadt an, bei der Verteilung der Sitze sei berücksichtigt worden, „dass ein auf der Liste der AfD dreifach aufgeführter Bewerber nicht wählbar“ gewesen sei. Er habe „gemäß Paragraf 45 des Strafgesetzbuches die Fähigkeit verloren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen“. Der Kandidat habe bei Einreichung der Liste seine Wählbarkeit erklärt. Stimmen, die „für eine nicht wählbare Person abgegeben worden sind“, seien ungültig.

Insgesamt handelt es sich um 9900 Stimmen. Diese waren zunächst zwar kurzzeitig in der vorläufigen Sitzverteilung berücksichtigt worden. Demnach hätte die AfD im Stadtrat über vier Sitze verfügt. Nach Stimmabzug kommt die Partei nunmehr auf drei Sitze. Der weggefallene Sitz fällt den Erlanger Grünen zu.

Nach Angaben des Referenten könnte der Vorgang noch weitere Konsequenzen für den AfD-Kandidaten haben. Demnach prüfe man derzeit einen Strafantrag, nachdem die „Fälschung von Wahlunterlagen“ aus Sicht der Stadt eine Straftat darstelle. Gemäß Strafgesetzbuch wird derjenige, der „sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen lässt, obwohl er nicht wählbar ist“, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bestraft. Konfrontiert mit dem Vorwurf habe man den Kandidaten nicht, die der Stadt vorliegenden Dokumente sprächen aber eine unmissverständliche Sprache.

Robert Aust, AfD-Kreisvorsitzender in Erlangen, sagte am Dienstag im Gespräch mit der SZ, der betreffende Kandidat sei „nicht mehr lange in der AfD“. Selbstverständlich habe die Partei keine Kenntnis gehabt, dass ihr Listenkandidat offenbar gar nicht wählbar gewesen sei. „Und natürlich hätte ich das gerne vorher gewusst“, sagt Aust.

Thomas Jung kann auf Zahlen verweisen, von denen die Genossen sonst nur träumen können: Zum fünften Mal zum Oberbürgermeister in Fürth gewählt, mit 72 Prozent, bei sechs Gegenkandidaten. Das hat durchaus Gründe.

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