SZ 14.04.2026
13:41 Uhr

(+) Europäischer Gerichtshof: Lieder sampeln ist kein Verbrechen


Auch Moses Pelham kann aufatmen: Der Endlos-Prozess um den Urheberschutz für einen „Kraftwerk“-Song biegt auf die Zielgerade. Mit einem Urteil, das für den kreativen Prozess in der digitalen Welt wichtig werden dürfte.

(+) Europäischer Gerichtshof: Lieder sampeln ist kein Verbrechen
Nach einem jahrzehntelangen Rechtsstreit kann Moses Pelham jetzt aufatmen. Helmut Fricke/picture alliance/dpa

Wenn alles gut geht, dann hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun das vorletzte Wort gesprochen in einem Prozess, der einfach nicht enden wollte. Im Streit um eine gesampelte Sequenz aus einem Stück der Gruppe Kraftwerk hat der Gerichtshof ein Urteil gefällt, das den kreativen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken erleichtert. Die offene Nachahmung eines Stils, die Hommage an Kunstwerke, die humoristische oder kritische Auseinandersetzung –all dies darf nicht von einem zu rigiden Verständnis des Urheberrechts blockiert werden, hat der EuGH entschieden. Kunst ist eben oft Dialog mit anderer Kunst, heißt das.

Die legendäre Elektroband „Kraftwerk“ ist wieder auf Tour. Ein nostalgischer Auftritt in Nürnberg weckt Erinnerungen an eine Zeit, in der Zukunft und Technologie noch Versprechungen waren. Und keine Bedrohungen.

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