Wichtige Updates
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📌Das Wichtigste in Kürze – der Überblick
- Abdul B. ist tot. Der mutmaßliche CSD-Attentäter wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenkolonie in Berlin-Spandau von den Einsatzkräften erschossen. Der 21-Jährige soll laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Beamten zugelaufen sein.
- Der Generalbundesanwalt übernimmt die Ermittlungen. Es geht auch um mögliche Mittäter.
- B. hatte laut Gerichtsunterlagen noch im Mai gesagt, er habe sich von »extremistischem Gedankengut und Gewalt« distanziert
- Bei dem Anschlag am Samstagabend starb eine 65-jährige Frau aus Warschau. Von den 29 Verletzten ist inzwischen niemand mehr in Lebensgefahr.
- Ein zweiter Verdächtiger wurde aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Der Verdacht, der Mann sei im Tatauto gewesen, erhärtete sich nicht.
Mehr Hintergründe lesen Sie hier:
- »Ich habe ihm nicht erlaubt, einen langen Bart zu tragen«: Das sagt Abdul B.s Vater über seinen Sohn
- Der Einsatz, bei dem Abdul B. getötet wurde: So lief der Zugriff in Parzelle 46
- Der Kampf um die Deutung: Wem nützt die Angst nach dem Anschlag vor den Landtagswahlen im September?
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Anteilnahme in Berlin: »Liebe ist die Antwort«
Die Erschütterung nach dem Anschlag in Berlin ist groß. Trauernde legen Blumen nieder, stellen Kerzen auf und hinterlassen Botschaften.
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Wo die nächsten CSDs geplant sind
In mehreren deutschen Großstädten soll es auch nach dem Anschlag von Berlin einen CSD geben. Mancherorts werden verschärfte Sicherheitsvorkehrungen geprüft. Der Überblick:
- 1. August, Hamburg und Bonn: In Hamburg werden die Sicherheitsmaßnahmen noch einmal überprüft, »um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten«, teilte Innensenator Andy Grote (SPD). Auch in Bonn steht die Stadt derzeit im Austausch mit der Polizei und prüft weitere Vorkehrungen.
- 15. August, Koblenz und Darmstadt: Ob es für den CSD in Koblenz zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen brauche, könne derzeit noch nicht beurteilt werden, teilte die Stadt mit, die dazu in engem Austausch mit Polizei und Ordnungsamt steht. Ähnlich ist die Lage in Darmstadt, der CSD finde aber statt.
- 22. August, Magdeburg: »Eine Absage oder Verschiebung steht für uns derzeit nicht zur Diskussion«, teilte der Verein Christopher-Street-Day Sachsen-Anhalt mit. Seit mehr als einem Jahr arbeiten die Veranstalter an einem neuen Konzept: Der CSD wechsle vom Alten Markt auf den Domplatz, weil dieser besser geschützt werden könne.
- 29. August, Aachen: Der Verein Rainbow hat sich entschieden, den Weg der Demo »aufgrund der Ereignisse« nicht zu veröffentlichen. Die Stadtverwaltung teilte zudem auf Anfrage mit, noch gemeinsam mit der Polizei die Gefährdungsbeurteilung für Großveranstaltungen in der Stadt aktualisieren zu wollen.
Christopher Street Day 2025 in Hamburg. Foto: BREUEL-BILD / IMAGO
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Hilfsangebote für Betroffene
Die Polizei Berlin verweist weiter auf Hilfsangebote für Betroffene, Angehörige, Ersthelferinnen und Ersthelfer, Zeuginnen und Zeugen und Trauernde. Man stehe gemeinsam mit der Seelsorge der Malteser am Tatort im Großen Tiergarten bereit. Wer Unterstützung oder jemanden zum Reden benötige, solle die Helfer vor Ort einfach ansprechen.
Wer Fragen zu Angehörigen habe, solle sich unter dieser Telefonnummer an die Personenauskunftsstelle wenden: 030 84 85 44 60
Wer Fragen zu Angehörigen habe, solle sich unter dieser Telefonnummer an die Personenauskunftsstelle wenden: 030 84 85 44 60
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Söder will härter gegen Gefährder vorgehen
CSU-Chef Markus Söder hat Berlin einen strikteren Umgang mit islamistischen Gefährdern gefordert. Die Einstufung eines Gefährders müsse in Deutschland andere rechtliche Folgen haben als bisher. Söder sprach sich dafür aus, zu prüfen, ob bei Gefährdern nicht grundsätzlich früher das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden müsse. Haft solle eher die Regel als die Ausnahme sein. Zudem müsse geprüft werden, ob solchen Personen der Führerschein entzogen werden könne.
Auch über das Thema Staatsbürgerschaft müsse gesprochen werden. »Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben«, sagte Bayerns Ministerpräsident. Es müsse überlegt werden, solchen Personen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, um sie sofort auszuweisen.
Auch über das Thema Staatsbürgerschaft müsse gesprochen werden. »Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben«, sagte Bayerns Ministerpräsident. Es müsse überlegt werden, solchen Personen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, um sie sofort auszuweisen.
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Merz: »Bewegungsfreiheit potenzieller Straftäter einschränken«
Für Bundeskanzler Friedrich Merz ist es noch zu früh für die Antwort auf die Frage nach politischen Konsequenzen aus dem Anschlag. Aber offenbar hat der Kanzler konkrete Vorstellungen, wie diese Konsequenzen aussehen könnte. »Nach meinem Verständnis müssen wir alles tun, um die Bewegungsfreiheit solcher potenzieller Straftäter so weit wie möglich einzugrenzen«, sagte er. Wenn sie nicht in Haft genommen werden könnten, »dann müssen wir als Rechtsstaat alles tun, um die Bewegungsfreiheit dieser potenziellen tatsächlichen Straftäter und Gefährder einzuschränken«. Er habe Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gebeten, dazu in den kommenden Tagen eine Stellungnahme auszuarbeiten.
Man müsse alle Konsequenzen prüfen, fügte Merz hinzu. So könne man etwa keinen Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, wenn sie nur diese eine hätten, wie der mutmaßliche Attentäter von Berlin. Aber für Doppelstaatler sei dies seiner Meinung nach auch ohne Änderung des Grundgesetzes möglich. Wichtiger sei, dass man Ausreisepflichtige so schnell wie möglich dazu bewege, das Land zu verlassen. Darunter seien auch viele Gefährder, sagte Merz.
Er verstehe zudem nicht, wie der mutmaßliche Attentäter, der unter Beobachtung als Gefährder gestanden habe, sich trotz Handy-Nutzung unbeobachtet dem CSD überhaupt nähern konnte. »Das sind Fragen, die wir klären müssen«, sagte der Kanzler. Merz kritisierte auch, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Regeln gebe. »Das ist klassisches Polizeirecht der Länder. Ob wir dazu im Bundesrecht etwas ändern müssen oder ob das die Länder tun müssen, ist eine offene Frage«, sagte er. Die Länder gingen völlig unterschiedlich mit Themen wie dem Anlegen von Fußfesseln oder der Überwachung von potenziellen Straftätern bis hin zum Polizeigewahrsam um.
Merz: Zu früh für Antwort auf Frage nach politischen Konsequenzen
Bevor er sich zu seiner Personalrochade äußerte, hat Bundeskanzler Friedrich Merz bei einer CDU-Pressekonferenz über den Anschlag in Berlin gesprochen. Dabei bekräftigte er frühere Statements. »Für eine Antwort auf die Frage, welche politischen Konsequenzen wir aus diesem brutalen Anschlag ziehen, ist es noch zu früh.« Klar sei, dass es nicht bei Bekundungen bleiben dürfe. Man werde mit Besonnenheit und Entschlossenheit reagieren.
Auch müsse die Frage beantwortet werden, wie es sein könne, »dass ein Mann, der so eingestuft ist, sich unbehelligt in die Nähe des CSD begeben konnte und den Anschlag begehen konnte«.
Auch müsse die Frage beantwortet werden, wie es sein könne, »dass ein Mann, der so eingestuft ist, sich unbehelligt in die Nähe des CSD begeben konnte und den Anschlag begehen konnte«.
Foto: Christian Mang / REUTERS
»Das Ziel dieses Angriffs war nicht willkürlich gewählt«, sagte Merz. »Es war ein Angriff auch nicht nur auf die queere Community, es war ein Angriff auf unsere Freiheit, es war ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Es war ein Angriff auf unsere Freiheit und unsere Liberalität. Wir werden alles tun, diese Freiheit, die Offenheit, die Liberalität unserer Gesellschaft zu schützen und zu verteidigen.« Das sei Aufgabe der Regierung, aber auch der Gesellschaft.
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Thüringer Verfassungsschutzchef: Islamistische Radikalisierung längst ein innerdeutsches Phänomen
Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer warnt nach dem Anschlag in Berlin vor einer einseitigen Diskussion. »Die deutsche Staatsangehörigkeit relativiert die islamistische Gefahr nicht – der libanesische Hintergrund erklärt sie aber auch nicht. Unbeteiligte Muslime sind kein kollektives Sicherheitsrisiko«, sagte Kramer.
Islamistische Radikalisierung sei längst ein innerdeutsches Phänomen, so der Verfassungsschützer. »Die Ideologie ist transnational, der Radikalisierungsprozess kann aber vollständig oder überwiegend in Deutschland stattfinden – Freundeskreise, soziale Medien, lokale Szenen, Gefängnisse oder Auslandsreisen.« Es handele sich um »homegrown terrorism«. »Wir reden teilweise von Kindern ohne zunächst jeglichen Bezug zum Islam«, sagte Kramer. Die Herkunft eines Menschen sei kein brauchbarer Gefahrenindikator. Ziel des Terrors sei alles, was die freiheitliche Gesellschaft verkörpere. Den Terroristen gehe es darum, die Handlungsfähigkeit des Staates und das Sicherheitsversprechen des Staates infrage zu stellen und Zweifel der Bürger am Staat und am Gesellschaftsmodell zu vertiefen.
Islamistische Radikalisierung sei längst ein innerdeutsches Phänomen, so der Verfassungsschützer. »Die Ideologie ist transnational, der Radikalisierungsprozess kann aber vollständig oder überwiegend in Deutschland stattfinden – Freundeskreise, soziale Medien, lokale Szenen, Gefängnisse oder Auslandsreisen.« Es handele sich um »homegrown terrorism«. »Wir reden teilweise von Kindern ohne zunächst jeglichen Bezug zum Islam«, sagte Kramer. Die Herkunft eines Menschen sei kein brauchbarer Gefahrenindikator. Ziel des Terrors sei alles, was die freiheitliche Gesellschaft verkörpere. Den Terroristen gehe es darum, die Handlungsfähigkeit des Staates und das Sicherheitsversprechen des Staates infrage zu stellen und Zweifel der Bürger am Staat und am Gesellschaftsmodell zu vertiefen.
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Polnische Staatsbürgerin gestorben: Außenministerium in Warschau spricht von »Bestürzung und Trauer«
Die polnische Botschaft hat dem SPIEGEL bestätigt, dass es sich bei dem Todesopfer aus Polen um eine Frau aus Warschau handelt. Sie war mit ihrer Tochter für den CSD nach Berlin gereist. Die Bundesanwaltschaft bestätigte dem SPIEGEL, dass die getötete polnische Frau 65 Jahre alt ist. Ob die Tochter zu den Verletzten zählt, ist noch unklar.
Ein Sprecher des polnischen Außenministeriums drückte in einem Post auf X »Bestürzung und Trauer« über die Nachricht aus, dass das Todesopfer eine polnische Staatsbürgerin ist. »Wir sprechen der Familie und den Angehörigen unser aufrichtiges Beileid aus«, heißt es weiter. Die polnische Vertretung in Berlin stehe in Kontakt mit den deutschen Behörden und werde der Familie der Toten die erforderliche konsularische Unterstützung zukommen lassen.
Ein Sprecher des polnischen Außenministeriums drückte in einem Post auf X »Bestürzung und Trauer« über die Nachricht aus, dass das Todesopfer eine polnische Staatsbürgerin ist. »Wir sprechen der Familie und den Angehörigen unser aufrichtiges Beileid aus«, heißt es weiter. Die polnische Vertretung in Berlin stehe in Kontakt mit den deutschen Behörden und werde der Familie der Toten die erforderliche konsularische Unterstützung zukommen lassen.
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Merz: Zu früh für Antwort auf Frage nach politischen Konsequenzen
Bevor er sich zu seiner Personalrochade äußerte, hat Bundeskanzler Friedrich Merz bei einer CDU-Pressekonferenz über den Anschlag in Berlin gesprochen. Dabei bekräftigte er frühere Statements. »Für eine Antwort auf die Frage, welche politischen Konsequenzen wir aus diesem brutalen Anschlag ziehen, ist es noch zu früh.« Klar sei, dass es nicht bei Bekundungen bleiben dürfe. Man werde mit Besonnenheit und Entschlossenheit reagieren.
Auch müsse die Frage beantwortet werden, wie es sein könne, »dass ein Mann, der so eingestuft ist, sich unbehelligt in die Nähe des CSD begeben konnte und den Anschlag begehen konnte«.
Auch müsse die Frage beantwortet werden, wie es sein könne, »dass ein Mann, der so eingestuft ist, sich unbehelligt in die Nähe des CSD begeben konnte und den Anschlag begehen konnte«.
Foto: Christian Mang / REUTERS
»Das Ziel dieses Angriffs war nicht willkürlich gewählt«, sagte Merz. »Es war ein Angriff auch nicht nur auf die queere Community, es war ein Angriff auf unsere Freiheit, es war ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Es war ein Angriff auf unsere Freiheit und unsere Liberalität. Wir werden alles tun, diese Freiheit, die Offenheit, die Liberalität unserer Gesellschaft zu schützen und zu verteidigen.« Das sei Aufgabe der Regierung, aber auch der Gesellschaft.
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Justizministerium plant Studie zur Reform des Jugendstrafrechts
Muss das Jugendstrafrecht reformiert werden? Der Anschlag am Rande des CSD hat solchen Forderungen Auftrieb gegeben. Das Bundesjustizministerium plant eine Studie zu einer möglichen Überarbeitung. Das kündigte ein Ministeriumssprecher an. Die wissenschaftliche Studie sei ausgeschrieben, ein Zuschlag noch nicht erteilt worden. Erste Ergebnisse sollen Ende 2027 vorliegen. Bereits im Koalitionsvertrag habe man sich auf eine solche Studie verständigt. Anlass sei eine beunruhigende Entwicklung bei den Kinder- und Jugendstraftaten.
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Leseempfehlung: Rollt die Regenbogenflaggen aus!
Radikale Muslime wollen, dass queere Menschen in Deutschland in Angst leben müssen. Das dürfen wir als freie Gesellschaft nicht hinnehmen, kommentiert meine Kollegin Katrin Elger. Warum Solidarität jetzt wichtig ist – hier lesen Sie den ganzen Text.
Foto: Wolfgang Kumm / dpa
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Wegner: Todesopfer ist polnische Staatsangehörige
Bei dem Anschlag am Samstagabend starb eine Frau. Sie stammt laut Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) aus Polen. Wegner äußerte sich am Vormittag bei der Eröffnung einer Ausstellung zum Warschauer Aufstand 1944 im Roten Rathaus. Bei dem Todesopfer handele es sich um eine polnische Staatsangehörige, die mit ihrer Tochter in Berlin gewesen sei, so der CDU-Politiker.
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Abdul B. wollte laut Urteilen mehrfach Ausbildungen beginnen
Abdul B. hat offenbar mehrfach beabsichtigt, eine Ausbildung zu absolvieren. Das geht aus Urteilen des Amtsgericht Tiergarten hervor, die dem SPIEGEL vorliegen. In einem Urteil von 2022 – damals wurde er wegen vorsätzlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt – scheibt das Gericht, B. suche aktuell »einen Ausbildungsplatz im Bereich Anlagemechanik oder Kfz-Mechaniker«, zudem besuche er drei- bis viermal die Woche Kurse bei seinem Imam. In einem Urteil 2026 – in dem Verfahren wurde er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgfährdenden Gewalttat schuldig gesprochen – schreibt das Gericht, B. beabsichtige, eine »Ausbildung im Bereich Mechatronik für Kältetechnik zu absolvieren«.
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Abdul B. wurde laut Bezirksamt in leerstehendem Kleingarten getötet
In einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau wurde Abdul B. am Sonntag bei einem Polizeieinsatz getötet. Wer nutzte die fragliche Parzelle, in der B. sich aufhielt? Nach Angaben des Bezirksamtes Spandau, dem der Grund und Boden gehört, ist die Parzelle zurzeit nicht verpachtet, steht also offiziell leer. Die letzte Pächterin sei Anfang des Jahres gestorben, hieß es. Klar sei, dass das Grundstück nicht an den Vater des Verdächtigen oder andere Familienmitglieder verpachtet gewesen sei.
Polizistin vor einer Gartenlaube in der Kleingartenkolonie in Berlin-Spandau. Foto: Michael Ukas/dpa
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SPD fordert Schutz für queere Muslime
Die SPD fordert nach dem Anschlag in Berlin Unterstützung für queere Muslime. »Queere Muslime standen am Samstag mit in dieser Menge«, sagte der stellvertretende queerpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Roloff, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. »Sie werden von Islamisten bedroht und danach pauschal in Mithaftung genommen.«
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Berliner Justiz verteidigt Aufhebung von Haftbefehl gegen Abdul B.
Die Berliner Justiz wehrt sich gegen Kritik an der Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdul B. nach dessen Verurteilung im Mai. Da das Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für tat- und schuldangemessen erachtet habe und die Untersuchungshaft anzurechnen sei, sei dies nicht ungewöhnlich, teilte eine Sprecherin des Berliner Strafgerichts mit.
Sechs Monate Untersuchungshaft seien bei einem deutschen Staatsangehörigen, der noch dazu sowohl zur Tatzeit als auch bei Urteilsverkündung Heranwachsender war, schon vergleichsweise lang. Nach den gesetzlichen Voraussetzungen müssten Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht als Haftgrund gegeben sein, was bei einem derartigen Strafmaß und einem Verurteilten mit deutschem Pass verneint worden sei.
Warum war Abdul B. trotz Verurteilung nicht inhaftiert?
Aktuell wird häufig die Frage gestellt, warum Abdul B. auf freiem Fuß war, obwohl er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Im Mai 2026 wurde Abdul B. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil erfolgte in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten durch ein Jugendschöffengericht.
Abdul B. wurde unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Beim Strafmaß berücksichtigte das Gericht, dass Abdul B. bereits sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte und drei Monate in Haft im Libanon war. Zudem soll er sich in der Hauptverhandlung überwiegend geständig gezeigt und vom »Islamischen Staat« distanziert haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist.
Im Mai 2026 wurde Abdul B. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil erfolgte in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten durch ein Jugendschöffengericht.
Abdul B. wurde unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Beim Strafmaß berücksichtigte das Gericht, dass Abdul B. bereits sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte und drei Monate in Haft im Libanon war. Zudem soll er sich in der Hauptverhandlung überwiegend geständig gezeigt und vom »Islamischen Staat« distanziert haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist.
Eine Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten betonte, dass Abdul B. nicht zu einer Bewährungsstrafe, sondern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei. »Das Gericht hat gemäß § 61 Abs. 1 JGG eine sog. Vorbewährung beschlossen, das heißt, die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung wurde zurückgestellt«, so die Sprecherin.
Abdul B. erhielt demnach mehrere gerichtliche Auflagen:
Abdul B. erhielt demnach mehrere gerichtliche Auflagen:
- Er wurde für die Dauer der Vorbewährung der Aufsicht und Leitung eines hauptamtlichen Bewährungshelfers unterstellt.
- Er wurde angewiesen, ab Rechtskraft des Urteils wöchentlich an Beratungsgesprächen nach näherer Weisung der Jugendgerichtshilfe teilzunehmen.
- Er wurde angewiesen, binnen zwei Monaten ab Rechtskraft des Urteils an einem Beratungsgespräch bei der Berufsberatung teilzunehmen.
- Er wurde angewiesen, als Wohnsitz während der Vorbewährungszeit einen bestimmten Wohnsitz zu nehmen und jeden Wohnsitz- oder Aufenthaltswechsel dem Gericht unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
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Abdul B.s Verbindung zum »Islamischen Staat«
Im Sommer 2024 veröffentlichte Abdul B. auf seinem Instagramprofil ein Video, in dem unter anderem ein Autoradio gezeigt wurde. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Tiergarten hervor, das dem SPIEGEL vorliegt. Demnach sei auf dem Display das Logo der IS-Medienstelle »Ajnad« sowie der Titel eines Glaubensliedes zu sehen gewesen.
Das Lied, das auch im Hintergrund lief, beschwöre »die Opferbereitschaft und den Mut der Kämpfer des IS«, so das Gericht. Rund eine Woche später veröffentlichte er nach Angaben des Gerichts eine Karte der Hauptstadt Dagestan, wo am Tag zuvor »eine Synagoge durch mutmaßliche IS-Anhänger angegriffen worden war«. Auch hier besang demnach ein Glaubenslied die »Opferbereitschaft und den Todesmut« im Kampf für den IS.
Das Lied, das auch im Hintergrund lief, beschwöre »die Opferbereitschaft und den Mut der Kämpfer des IS«, so das Gericht. Rund eine Woche später veröffentlichte er nach Angaben des Gerichts eine Karte der Hauptstadt Dagestan, wo am Tag zuvor »eine Synagoge durch mutmaßliche IS-Anhänger angegriffen worden war«. Auch hier besang demnach ein Glaubenslied die »Opferbereitschaft und den Todesmut« im Kampf für den IS.
Den Wunsch, sich dem IS anzuschließen, soll Abdul B. in der ersten Hälfte des Jahres 2025 entwickelt haben. Demnach reiste er im Mai 2025 aus Berlin über die Türkei in den Libanon, von wo aus er nach Ansicht des Gerichts nach Syrien gelangen und sich dem IS anschließen wollte. Im Libanon habe er demnach über den Messenger Telegram Kontakt zu Personen aufgenommen, die er dem IS zuschrieb und von denen er sich Hilfe bei der Weiterreise erhofft habe. Chats, die dem Gericht vorlägen, deuteten jedoch darauf hin, dass eine »Ausreise nach Syrien nicht unmittelbar bevorstand oder konkretisiert worden war«.
Im Juli 2025 wurde B. im Libanon festgenommen, im Oktober 2025 verurteilte ein libanesisches Militärgericht ihn wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft und zur Zahlung von 800.000 libanesischen Pfund, umgerechnet rund acht Euro. Im November 2025 wurde er nach Absitzen der Strafe im Libanon bei der Einreise nach Deutschland am Berliner Flughafen festgenommen. Das Gericht hält im Urteil zudem fest, dass Abdul B. nach seiner Haftentlassung im Libanon »erneut eine Publikation des ›Islamischen Staates‹ auf dem Mobiltelefon seines Vaters« angesehen habe.
Im Juli 2025 wurde B. im Libanon festgenommen, im Oktober 2025 verurteilte ein libanesisches Militärgericht ihn wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft und zur Zahlung von 800.000 libanesischen Pfund, umgerechnet rund acht Euro. Im November 2025 wurde er nach Absitzen der Strafe im Libanon bei der Einreise nach Deutschland am Berliner Flughafen festgenommen. Das Gericht hält im Urteil zudem fest, dass Abdul B. nach seiner Haftentlassung im Libanon »erneut eine Publikation des ›Islamischen Staates‹ auf dem Mobiltelefon seines Vaters« angesehen habe.
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Journalisten-Verband warnt vor Verschärfung der Sicherheitsgesetze
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze in Deutschland kritisch. Aus Sicht des DJV bestehe die Gefahr, dass Quellenschutz und Redaktionsgeheimnis eingeschränkt werden, erklärte der Verband. Das gelte etwa für die diskutierte Speicherung von IP-Adressen, zu der die Internetanbieter für die Dauer von drei Monaten verpflichtet werden sollen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch die Funkzellenabfrage erleichtern würde, hat das Bundeskabinett bereits beschlossen. »Das wäre die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, nur mit anderem Namen«, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster.
Ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit das Nachrichtendienstrecht, das die Befugnisse von Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz ausweiten soll. Der DJV erklärte den Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie ihrer Quellen in dem Gesetzentwurf für unzureichend. Nach dem Anschlag auf den CSD am Wochenende kamen insbesondere aus der Union Forderungen nach einer Verschärfung der Sicherheitsgesetze.
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Details aus Gerichtsurteil: Abdul B. behauptete, sich von »extremistischem Gedankengut und Gewalt« distanziert zu haben
Noch im Frühjahr soll sich Abdul B. von »extremistischem Gedankengut und Gewalt« distanziert haben. So habe er es in der Hauptverhandlung erklärt, heißt es in einem Urteil des Amtsgericht Tiergarten, das dem SPIEGEL vorliegt. Demnach begriff er seinen Glauben »als zuverlässige Stütze in seinem Leben«, soll fünfmal am Tag gebetet und regelmäßig das Freitagsgebet besucht haben.
Der 21-Jährige gehöre »seit mehreren Jahren der schiitischen Glaubensrichtung an«, was wiederholt zu Konflikten mit seiner überwiegend sunnitischen Verwandtschaft geführt habe, heißt es im Urteilstext. Recherchen des SPIEGEL deuten darauf hin, dass es sich hier um eine Verwechselung der beiden Glaubensrichtungen handelt. So sagte Abdul B.s Vater im Gespräch mit dem SPIEGEL über die Religion der Familie: »Wir sind Schiiten. Wir unterstützen den ›Islamischen Staat‹ (IS) nicht.« Sein Sohn allerdings habe die Sunniten »geliebt«. Eine Antwort des Gerichts in dieser Sache steht aus.
Von Mitte 2023 bis Sommer 2024 war B. dem Urteil zufolge mit einer Frau aus Salzburg nach islamischem Recht verheiratet gewesen.
Der 21-Jährige gehöre »seit mehreren Jahren der schiitischen Glaubensrichtung an«, was wiederholt zu Konflikten mit seiner überwiegend sunnitischen Verwandtschaft geführt habe, heißt es im Urteilstext. Recherchen des SPIEGEL deuten darauf hin, dass es sich hier um eine Verwechselung der beiden Glaubensrichtungen handelt. So sagte Abdul B.s Vater im Gespräch mit dem SPIEGEL über die Religion der Familie: »Wir sind Schiiten. Wir unterstützen den ›Islamischen Staat‹ (IS) nicht.« Sein Sohn allerdings habe die Sunniten »geliebt«. Eine Antwort des Gerichts in dieser Sache steht aus.
Von Mitte 2023 bis Sommer 2024 war B. dem Urteil zufolge mit einer Frau aus Salzburg nach islamischem Recht verheiratet gewesen.
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Extremismus-Forscher sieht Unterschätzung islamistischer Queerfeindlichkeit
Nach Einschätzung des Politikwissenschaftlers Hendrik Hansen wird islamistische Queerfeindlichkeit »systematisch unterschätzt und kleingeredet«. Es habe in den vergangenen Jahren europaweit diverse Angriffe von Islamisten auf queere Menschen gegeben, sagte Hansen von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung dem »Tagesspiegel«. »Islamismus ist für queere Menschen in Deutschland die größte Gefahr.«
Es gebe eine fatale Neigung, Islamismus als Reaktion auf Diskriminierungserfahrungen kleinzureden, sagt Hansen in dem Interview. Da sei analytisch zwar ein Stück weit etwas dran, aber oft werde das Problem auf diesen einen Aspekt reduziert. »Das bedeutet, Islamismus ein Stück weit zu entschuldigen, als würden die Ursachen nicht beim Täter liegen, sondern bei der Gesellschaft. Das halte ich für fatal, zumal es auch die Integrationsleistung von so vielen Muslimen kleinredet. Vor allem aber nimmt es dem Täter die Verantwortung für seine Tat«, sagt der Extremismus-Forscher.
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Warum war Abdul B. trotz Verurteilung nicht inhaftiert?
Aktuell wird häufig die Frage gestellt, warum Abdul B. auf freiem Fuß war, obwohl er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Im Mai 2026 wurde Abdul B. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil erfolgte in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten durch ein Jugendschöffengericht.
Abdul B. wurde unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Beim Strafmaß berücksichtigte das Gericht, dass Abdul B. bereits sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte und drei Monate in Haft im Libanon war. Zudem soll er sich in der Hauptverhandlung überwiegend geständig gezeigt und vom »Islamischen Staat« distanziert haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist.
Im Mai 2026 wurde Abdul B. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil erfolgte in einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten durch ein Jugendschöffengericht.
Abdul B. wurde unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Beim Strafmaß berücksichtigte das Gericht, dass Abdul B. bereits sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte und drei Monate in Haft im Libanon war. Zudem soll er sich in der Hauptverhandlung überwiegend geständig gezeigt und vom »Islamischen Staat« distanziert haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist.
Eine Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten betonte, dass Abdul B. nicht zu einer Bewährungsstrafe, sondern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei. »Das Gericht hat gemäß § 61 Abs. 1 JGG eine sog. Vorbewährung beschlossen, das heißt, die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung wurde zurückgestellt«, so die Sprecherin.
Abdul B. erhielt demnach mehrere gerichtliche Auflagen:
Abdul B. erhielt demnach mehrere gerichtliche Auflagen:
- Er wurde für die Dauer der Vorbewährung der Aufsicht und Leitung eines hauptamtlichen Bewährungshelfers unterstellt.
- Er wurde angewiesen, ab Rechtskraft des Urteils wöchentlich an Beratungsgesprächen nach näherer Weisung der Jugendgerichtshilfe teilzunehmen.
- Er wurde angewiesen, binnen zwei Monaten ab Rechtskraft des Urteils an einem Beratungsgespräch bei der Berufsberatung teilzunehmen.
- Er wurde angewiesen, als Wohnsitz während der Vorbewährungszeit einen bestimmten Wohnsitz zu nehmen und jeden Wohnsitz- oder Aufenthaltswechsel dem Gericht unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
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Mahnwachen in Bremen und weiteren Städten geplant
Der Bremer CSD ruft nach dem Anschlag in Berlin zu einer Mahnwache auf. »Es ist eine Gelegenheit für Menschen, ihre Trauer zu bekunden und zu verarbeiten«, sagte Vorstandsmitglied Robert Dadanski. Die Veranstaltung mit 500 angemeldeten Teilnehmenden beginnt um 18 Uhr mit mehreren Reden auf dem Bremer Marktplatz.
Auch in anderen Städten sind Mahnwachen und Gedenkveranstaltungen geplant:
Auch in anderen Städten sind Mahnwachen und Gedenkveranstaltungen geplant:
- In Leipzig um 18 Uhr auf dem Leipziger Markt
- In Frankfurt am Main um 18 Uhr auf dem Paulsplatz
- In Hannover um 18 Uhr auf dem Platz der Weltausstellung
- In Schwerin um 18 Uhr vor dem Rathaus
- In München um 19 Uhr auf dem Marienplatz
- In Chemnitz um 19 Uhr am Roten Turm
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Charité: Zustand der Verletzten stabilisiert sich
Die Berliner Charité hat ein Update zu den sich dort noch in Behandlung befindenden Verletzten gegeben. Insgesamt hatte die Klinik acht Verletzte aufgenommen. Vier wurden am Sonntag bereits entlassen. Vier weitere Menschen befanden sich auf der Intensivstation. Alle von ihnen sind den Angaben zufolge männlich. Zu ihnen heißt es nun: »Sie erlitten vor allem Stichverletzungen, zum Teil aber auch mehrere Knochenbrüche infolge des Zusammenstoßes mit dem Fahrzeug.« Ihr Zustand stabilisiere sich derzeit. »Drei Patienten konnten inzwischen auf eine Normalstation verlegt werden, einer ist weiterhin auf einer Intensivstation, aber auch auf dem Weg der Besserung.«
Alle 29 Verletzten sind außer Lebensgefahr, wie die Polizei am Sonntag mitteilte.
Alle 29 Verletzten sind außer Lebensgefahr, wie die Polizei am Sonntag mitteilte.
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Angaben von Polizei und Verfassungsschutz zu »Gefährdern«
Der Tatverdächtige Abdul B. wird immer wieder als »Gefährder« aufgeführt. Bei der Einschätzung von Gefahren durch Islamisten beobachten verschiedene Sicherheitsbehörden die Szene und die Akteure – und auch die Statistiken sind unterschiedlich.
So stuft die Polizei Menschen als »Gefährder« ein, wenn sie von der Möglichkeit ausgeht, dass jemand selbst aktiv Gewalt ausüben könnte. In Berlin sind mehrere Dutzend Menschen in dieser Kategorie von der Polizei erfasst. Konkret heißt es dazu in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage, im Bereich »religiöse Ideologie« seien im vergangenen Jahr »eine mittlere zweistellige Zahl an Personen als Gefährder und eine mittlere zweistellige Zahl als relevante Personen« aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum eingestuft worden. Eine niedrige zweistellige Zahl dieser Menschen sitze im Gefängnis, andere seien frei. Ein Teil hat die deutsche, der andere Teil eine ausländische Staatsangehörigkeit.
So stuft die Polizei Menschen als »Gefährder« ein, wenn sie von der Möglichkeit ausgeht, dass jemand selbst aktiv Gewalt ausüben könnte. In Berlin sind mehrere Dutzend Menschen in dieser Kategorie von der Polizei erfasst. Konkret heißt es dazu in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage, im Bereich »religiöse Ideologie« seien im vergangenen Jahr »eine mittlere zweistellige Zahl an Personen als Gefährder und eine mittlere zweistellige Zahl als relevante Personen« aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum eingestuft worden. Eine niedrige zweistellige Zahl dieser Menschen sitze im Gefängnis, andere seien frei. Ein Teil hat die deutsche, der andere Teil eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Der Verfassungsschutz, der die extremistische Szene beobachtet, aber keine Straftaten verfolgt, nennt die Zahl von insgesamt knapp 2600 Anhängern islamistischer Ideologien in Berlin. Davon seien 980 »gewaltorientiert«. Das sind Menschen, die als gewalttätig, gewaltbereit, gewaltunterstützend oder gewaltbefürwortend eingestuft werden. Sie müssen also nicht selbst zur Gewalt bereit sein.
Die Gefahr durch Islamisten ist den Behörden lange bekannt. Vor einem Jahr schrieb der Berliner Verfassungsschutz zur Gefahrenlage durch Extremisten erneut: »Im Vordergrund stehen hierbei ›weiche Ziele‹, die kaum oder nur schwer zu schützen sind.« Insbesondere größere Menschenansammlungen, wie etwa auf Volksfesten, Konzerten und Sportveranstaltungen, seien aus Sicht dschihad-salafistischer Personen und Gruppierungen von besonderer Bedeutung für mögliche Anschläge.
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Zentralrat der Muslime verurteilt CSD-Anschlag
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat den Anschlag in Berlin verurteilt. »Wo Menschen aufgrund ihrer Identität oder ihrer Lebensweise zur Zielscheibe von Gewalt werden, werden die Grundwerte unseres Zusammenlebens angegriffen«, teilte der ZMD mit. »Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Opfern, ihren Angehörigen sowie allen Menschen, die diese schreckliche Tat miterleben mussten.«
Sollte sich der Verdacht der Behörden bestätigen, dass der Anschlag islamistisch motiviert war, »wäre dies ein weiterer Fall, in dem eine extremistische Ideologie religiöse Bezüge missbraucht, um Hass und Gewalt zu rechtfertigen sowie Menschen gegeneinander aufzubringen«, erklärte der ZMD. Der Schutz des menschlichen Lebens gehöre zu den grundlegenden Prinzipien des Islam. Gewalt gegen Unschuldige finde dort keine Rechtfertigung. »Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung, seiner geschlechtlichen Identität, seiner Religion, seiner Herkunft oder anderer persönlicher Merkmale Ziel von Gewalt werden«, hieß es weiter.
Sollte sich der Verdacht der Behörden bestätigen, dass der Anschlag islamistisch motiviert war, »wäre dies ein weiterer Fall, in dem eine extremistische Ideologie religiöse Bezüge missbraucht, um Hass und Gewalt zu rechtfertigen sowie Menschen gegeneinander aufzubringen«, erklärte der ZMD. Der Schutz des menschlichen Lebens gehöre zu den grundlegenden Prinzipien des Islam. Gewalt gegen Unschuldige finde dort keine Rechtfertigung. »Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung, seiner geschlechtlichen Identität, seiner Religion, seiner Herkunft oder anderer persönlicher Merkmale Ziel von Gewalt werden«, hieß es weiter.
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»Und dann sind zweimal hintereinander mehrere Schüsse gefallen«
Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin ist der Tatverdächtige von der Polizei erschossen worden. Er hatte sich in einer Kleingartenanlage in Spandau versteckt. Zwei Augenzeuginnen berichten, was sie erlebt haben. Sehen Sie das Video hier.
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Vater des Tatverdächtigen wohnt nahe der Kleingartenkolonie
Nach Informationen des SPIEGEL ist der Vater des Tatverdächtigen in Berlin-Spandau gemeldet, ganz in der Nähe der Kleingartenkolonie, in der sich Abdul B. versteckt hatte. Der CSD-Attentäter wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage in Spandau von den Einsatzkräften erschossen.
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Neuköllns Integrationsbeauftragte fordert härteres Vorgehen gegen Islamismus und Homophobie
Die Berlin-Neuköllner Integrationsbeauftragte Güner Yasemin Balci (parteilos) fordert ein entschlosseneres Vorgehen gegen Islamismus und Homophobie. Im Deutschlandfunk sagte Balci, in ihrem Bezirk gebe es seit Jahren ein massives Problem mit homophoben Übergriffen. Bereits Kinder und Jugendliche aus streng religiös geprägten muslimischen Milieus verbreiteten die Anfeindungen. Auch werde in einigen reaktionären Gemeinden Homophobie offen gepredigt. Dagegen müsse der Staat konsequenter vorgehen.
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Berlins Justizsenatorin: Jugendstrafrecht im Fokus
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht das Jugendstrafrecht nach dem CSD-Anschlag auf dem Prüfstand. »Nach diesem Anschlag ziehe ich die Konsequenz, dass genau in solchen Fällen in der Tat die Täter härter zu bestrafen sind«, sagte die CDU-Politikerin im ARD-»Morgenmagazin«. Ob es eine falsche Entscheidung gewesen sei, bei dem Tatverdächtigen das Jugendstrafrecht anzuwenden, könne man so nicht sagen, sagte Badenberg. »Das Gericht entscheidet nach der Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse, ob bei einem Heranwachsenden das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht anwendbar ist.« Die Justizsenatorin betont: »Wir müssen grundsätzlich schauen, ob die gesetzlichen Maßstäbe, die wir aktuell haben zur Anwendung des Jugendstrafrechts, ob diese Maßstäbe noch zeitgemäß sind.«
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Tatverdächtige nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden. Nach längerer Untersuchungshaft wurde der Tatverdächtige im Mai von einem Jugendschöffengericht zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.
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Eindrücke aus Berlin
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Kriminalbeamten-Gewerkschaft fordert bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, kritisiert Versäumnisse im Umgang mit islamistischen Gefährdern. »Bei einer Person mit einem derart hohen Gefährdungspotenzial darf die Entlassung aus der Haft nicht das Ende staatlicher Aufmerksamkeit bedeuten«, sagte Peglow dem »Handelsblatt«.
Bereits vor einer Entlassung müsse verbindlich festgelegt werden, »welche Behörde den Fall koordiniert, welche rechtlichen Maßnahmen möglich sind und wie die weitere Entwicklung bewertet wird«, sagte Peglow. Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und weitere beteiligte Stellen müssten »eng und verbindlich zusammenarbeiten«. Deradikalisierungs- und Ausstiegsangebote müssten bereits während der Haft beginnen und anschließend fortgesetzt werden.
Als entscheidend bezeichnete Peglow klare Zuständigkeiten zwischen den Sicherheitsbehörden. Er verwies aber zugleich auf personelle Grenzen der Sicherheitsbehörden. So binde eine längerfristige und engmaschige Observation erhebliche personelle Ressourcen. Wenn von den Behörden erwartet werde, besonders gefährliche Menschen über längere Zeit zu überwachen, müssten Staatsschutz und Observationsdienststellen »personell, technisch und organisatorisch entsprechend ausgestattet sein«.
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SPD-Innenexperte hinterfragt juristischen Umgang mit Tatverdächtigem
Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, nimmt die Rolle der Justiz in den Fokus der Aufarbeitung. »Das Strafrecht war hier nicht das Problem, sondern eher möglicherweise eben die Anwendung«, sagte er im Deutschlandfunk. Bei Abdul B. müsse man sich »genauer anschauen, warum er wieder auf freiem Fuß gewesen ist. Warum die Staatsanwaltschaft gesagt hat, sie war da anderer Auffassung als das Gericht.«
Fiedler mahnte jedoch auch, einfach nur, weil eine Straftat passiert sei, höhere Strafen zu fordern, sei etwas zu simpel. »Wir müssen uns angucken: Warum ist es hier zu einer Bewährungs- oder Vorbewährungsentscheidung gekommen?« Eine große Frage sei auch: »Was ist eigentlich nach der Haftentlassung passiert? Zu wem hatte er noch Kontakte?« Obwohl Abdul B. überwacht worden sei, habe es hier offenkundig eine Lücke gegeben.
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CSD Nürnberg hält an Programm fest
Die Veranstalter des Nürnberger CSD halten an ihren diesjährigen Pride-Veranstaltungen fest. Die Sicherheit aller Teilnehmenden habe höchste Priorität. »Deshalb werden wir in den kommenden Tagen gemeinsam mit der Stadt Nürnberg und der Polizei die aktuelle Lage erörtern und die bestehenden Sicherheitskonzepte überprüfen«, teilte der Förderverein Christopher-Street-Day Nürnberg mit. Das diesjährige Motto lautet »Nürnberg liebt«.
Das CSD-Programm läuft in Nürnberg seit dem 22. Juli und noch bis zum 9. August. Am 8. August soll es eine Demonstration in Nürnberg geben. Am selben Tag und am Tag darauf ist das große Finale mit Bühnenprogramm angesetzt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte am Wochenende angekündigt, die Sicherheitskonzepte für die bevorstehenden Veranstaltungen im Freistaat überprüfen zu lassen.
Das CSD-Programm läuft in Nürnberg seit dem 22. Juli und noch bis zum 9. August. Am 8. August soll es eine Demonstration in Nürnberg geben. Am selben Tag und am Tag darauf ist das große Finale mit Bühnenprogramm angesetzt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte am Wochenende angekündigt, die Sicherheitskonzepte für die bevorstehenden Veranstaltungen im Freistaat überprüfen zu lassen.
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Wolf Wiedmann-Schmidt
Investigativ-Koordinator

Zweiter Verdächtiger aus Polizeigewahrsam entlassen
Ein zweiter Verdächtiger, der wegen einer möglichen Beteiligung am Anschlag auf den CSD in Berlin vorläufig festgenommen worden war, ist nach SPIEGEL-Informationen am Sonntagabend aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Nach Angaben aus Ermittlerkreisen habe sich der Verdacht gegen den Iraner nicht erhärtet.
Zeugen wollten wahrgenommen haben, wie er sich vom Tatauto, einem weißen Citroën-Transporter, entfernt habe. Deshalb war zwischenzeitlich der Verdacht aufgekommen, dass der Mann womöglich Beifahrer des mutmaßlichen Attentäters Abdul B. war. Doch bei den weiteren Ermittlungen hat sich der Verdacht nicht bestätigt. Die Untersuchung des Fahrzeugs habe keine Hinweise darauf ergeben, dass der Iraner in dem Transporter gewesen sei, heißt es.
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Polizei richtet Betreuungsangebot nahe Tatort ein
Mit einer mobilen Wache wird die Berliner Polizei heute rund um den Tatort im Einsatz sein und Betreuungsangebote machen. Wer Unterstützung brauche oder reden möchte, könne sich jederzeit an die Beamtinnen und Beamten wenden, sagte ein Polizeisprecher. Der genaue Ort der Wache sei noch in der Abstimmung. Von dort, wo derzeit die Blumen abgelegt würden, soll er aber schnell aufzufinden sein.
Blumen in der Nähe des Tatorts. Foto: Markus Lenhardt / dpa
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Leseempfehlung: Meinung – Der Hass wird nicht gewinnen
Autor, Moderator und Newsfluencer Fabian Grischkat informiert auf Social Media über Medien, Klimaschutz und LGBTQ+-Rechte. In einem Gastbeitrag für den SPIEGEL schreibt er, dass Angst zum Alltag für queere Menschen gehört. »Deshalb darf im Umgang mit dem Anschlag das Motiv nicht geleugnet werden. Denn religiöser Fanatismus ist für Menschen wie mich lebensgefährlich«, schreibt er. Den ganzen Meinungsbeitrag lesen Sie hier.
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Merz: »Gewalt beginnt mit Intoleranz, mit Ausgrenzung, mit Diskriminierung, dummen Redensarten und schlechten Witzen«
Bundeskanzler Friedrich Merz hat am Sonntagnachmittag eine Gedenkveranstaltung in der Berliner Marienkirche besucht und am Anschlagsort Blumen niedergelegt. Anschließend ging es für ihn nach Paderborn zum traditionellen Libori-Mahl. Dort hielt Merz eine Rede zu Europa, ging zu Beginn aber auch auf die Tat von Berlin ein.
»Gewalt beginnt nicht erst mit einem Anschlag. Gewalt beginnt mit Intoleranz, mit Ausgrenzung, mit Diskriminierung, dummen Redensarten und schlechten Witzen«, sagte Merz vor der Libori-Gilde im Historischen Rathaus.
Die Gilde ist eine Gruppe aus Unternehmern und engagierten Bürgern der Stadt. Merz hielt bei der Veranstaltung eine Rede zum Thema Europa, ging aber zu Beginn auf den Anschlag in Berlin ein.
Foto: John MacDougall / AFP
Erstmals kam die Libori-Gilde im Jahr 1449 zu dem gemeinsamen Essen mit einfachen westfälischen Speisen zusammen. Das Mahl ist Teil der neuntägigen Libori-Feierlichkeiten.
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Pressestimmen: Anschlag hat »bereits eine Debatte befeuert, die die Landtagswahlen im September prägen dürfte«
Das »Handelsblatt« blickt auf die Folgen des Anschlags für die Wahlen im September:
»Obwohl die Ermittlungen zum Attentat auf den Christopher Street Day (CSD) andauern, hat der Anschlag bereits eine Debatte befeuert, die die Landtagswahlen im September prägen dürfte. (...) Schon jetzt macht die Berliner AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker die deutsche Migrationspolitik verantwortlich und zieht eine Linie bis zum Breitscheidplatz-Attentat von 2016. (...) Es scheint, als müsse sich die AfD gerade gar nicht anstrengen. Sie muss kein ›Über-Performer‹ sein, der sich den maximalen Jahresbonus verdienen will. Die Steilvorlagen kommen frei Haus: erst die unpopulären Debatten über Rente und Gesundheit, dann der Rücktritt von Jens Spahn und der holprige Kabinettsumbau, nun der Anschlag beim CSD.«
»Obwohl die Ermittlungen zum Attentat auf den Christopher Street Day (CSD) andauern, hat der Anschlag bereits eine Debatte befeuert, die die Landtagswahlen im September prägen dürfte. (...) Schon jetzt macht die Berliner AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker die deutsche Migrationspolitik verantwortlich und zieht eine Linie bis zum Breitscheidplatz-Attentat von 2016. (...) Es scheint, als müsse sich die AfD gerade gar nicht anstrengen. Sie muss kein ›Über-Performer‹ sein, der sich den maximalen Jahresbonus verdienen will. Die Steilvorlagen kommen frei Haus: erst die unpopulären Debatten über Rente und Gesundheit, dann der Rücktritt von Jens Spahn und der holprige Kabinettsumbau, nun der Anschlag beim CSD.«
Die »taz« kritisiert, in der Debatte über die politischen Konsequenzen aus der Tat werde queeres Leid instrumentalisiert:
»Aufseiten der ›Law and Order‹-Fraktion in gleich mehreren Parteien sind wenige Stunden nach dem Attentat schon die Rufe nach mehr und neuen Sicherheitsreformen laut geworden. Sie fordern härtere Maßnahmen in der Migrationspolitik, noch mehr Befugnisse und Geld für die Sicherheitsbehörden. Jetzt soll alles nach der Sommerpause im Bundestag schnell gehen, heißt es.
»Aufseiten der ›Law and Order‹-Fraktion in gleich mehreren Parteien sind wenige Stunden nach dem Attentat schon die Rufe nach mehr und neuen Sicherheitsreformen laut geworden. Sie fordern härtere Maßnahmen in der Migrationspolitik, noch mehr Befugnisse und Geld für die Sicherheitsbehörden. Jetzt soll alles nach der Sommerpause im Bundestag schnell gehen, heißt es.
Es sind Politiker*innen, die nun das Leid der queeren Community schamlos für ihre Agenda ausnutzen, während sie die Fördergelder für queere Vereine, Hilfsprojekte und Kulturangebote kürzen oder dazu zumindest nichts sagen. Queere Orte in Berlin und darüber hinaus sind schon seit langer Zeit von homo- und transfeindlicher Gewalt betroffen, sie müssen schließen, weil sie die Mieten nicht mehr bezahlen können oder Förderprogramme eingestellt werden, AfDler attackieren diese Orte mit queerfeindlicher Rhetorik von der MAGA-Bewegung inspiriert. Rechtsextreme und Islamisten nehmen Bars, Clubs, Buchhandlungen und andere LGBTQ+-Institutionen ins Visier.«
Die »Zeit« schreibt, mit diesem Anschlag sei eine Grenze erreicht:
»In ihrer Verachtung von queeren Lebensformen ähneln sich Islamisten und Rechtsextremisten auf eine ebenso frappierende wie fatale Weise. (…) Die Appelle, sich von einer aufgeheizten Minderheit nicht die Freiheit nehmen zu lassen, mögen abstrakt richtig sein – und doch klingen sie merkwürdig routiniert, ja dumpf angesichts der Opfer von Berlin und des Schmerzes ihrer Angehörigen. Zur Offenheit, das ist die Lehre aus den vergangenen Jahren, muss dringend eine zweite Kategorie hinzukommen: die der Resilienz, nicht nur bei den Sicherheitsbehörden, sondern in der ganzen Gesellschaft. Die Bereitschaft, den Feinden der Freiheit nicht mit endlosem Langmut entgegenzutreten, sondern sich zu wehren, sei es gegen Islamisten oder gegen Rechtsextremisten. Was genau das im Einzelnen bedeutet, wo die Balance im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit verläuft, muss immer wieder neu verhandelt werden.
»In ihrer Verachtung von queeren Lebensformen ähneln sich Islamisten und Rechtsextremisten auf eine ebenso frappierende wie fatale Weise. (…) Die Appelle, sich von einer aufgeheizten Minderheit nicht die Freiheit nehmen zu lassen, mögen abstrakt richtig sein – und doch klingen sie merkwürdig routiniert, ja dumpf angesichts der Opfer von Berlin und des Schmerzes ihrer Angehörigen. Zur Offenheit, das ist die Lehre aus den vergangenen Jahren, muss dringend eine zweite Kategorie hinzukommen: die der Resilienz, nicht nur bei den Sicherheitsbehörden, sondern in der ganzen Gesellschaft. Die Bereitschaft, den Feinden der Freiheit nicht mit endlosem Langmut entgegenzutreten, sondern sich zu wehren, sei es gegen Islamisten oder gegen Rechtsextremisten. Was genau das im Einzelnen bedeutet, wo die Balance im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit verläuft, muss immer wieder neu verhandelt werden.
Diese Resilienz, das stimmt, ist in den vergangenen Jahren bereits gewachsen. Polizei und Verfassungsschutz haben Dutzende Anschlagspläne durchkreuzt, die Justiz schaut genauer hin, Sozialarbeiter haben ihre Ansprechhaltung verändert. Aber es gibt auch eine Grenze dessen, was eine Gesellschaft zu ertragen und zu verarbeiten in der Lage ist. Nach den Morden des NSU und denen in Hanau und Halle, nach dem Anschlag auf die Weihnachtsmärkte am Berliner Breitscheidtplatz und in Magdeburg, nach den islamistischen Anschlägen von Solingen und Mannheim und nun beim CSD in Berlin ist diese Grenze erreicht. Vielleicht ist sie bereits überschritten.«
Das Portal »t-online« warnt davor, einfach zur Tagesordnung überzugehen:
»Die politischen Verantwortungsträger sagen derweil routiniert eingeübte Stanzen von Empörung, Abscheu und Entschlossenheit auf. Pflichtschuldig ist man entsetzt, verspricht ›die ganze Härte des Gesetzes‹ und warnt den politischen Gegner davor, das Geschehen zu instrumentalisieren.
»Die politischen Verantwortungsträger sagen derweil routiniert eingeübte Stanzen von Empörung, Abscheu und Entschlossenheit auf. Pflichtschuldig ist man entsetzt, verspricht ›die ganze Härte des Gesetzes‹ und warnt den politischen Gegner davor, das Geschehen zu instrumentalisieren.
Das aber passiert längst, und die Erfahrung zeigt: oft ist das alles, was passiert. ›Performative verbale Kranzniederlegungen‹ nennt das der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Volkmann. Es gibt keine gelungenere Beschreibung. Immer dieselben Rituale, immer dieselben Denkschablonen, bis der nächste Anschlag kommt und das ganze Spiel von vorn beginnt.«
Auch die Presse im Ausland beschäftigt sich mit dem Anschlag in Berlin. Die niederländische Zeitung »De Telegraaf« warnt vor der Radikalisierung Jugendlicher:
Auch die Presse im Ausland beschäftigt sich mit dem Anschlag in Berlin. Die niederländische Zeitung »De Telegraaf« warnt vor der Radikalisierung Jugendlicher:
Der Anschlag in Berlin zeige, dass die größte Gefahr für Europa aus dem dschihadistischen Lager komme, heißt es. »Die Sicherheitsdienste warnen schon seit Längerem davor, dass immer mehr Jugendliche durch das in den sozialen Medien weitverbreitete dschihadistische Gedankengut beeinflusst werden. Nach Angaben des (niederländischen Geheimdienstes) AIVD ist inzwischen ein Drittel der Dschihadisten unter 24 Jahren alt.«
Auch kritisiert die niederländische Zeitung, dass Abdul B. zuvor nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.
Auch kritisiert die niederländische Zeitung, dass Abdul B. zuvor nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.
»Abdul B. stand offenbar als mögliche Bedrohung auf dem Radar der Sicherheitsdienste. Dennoch durfte er nach einer Verurteilung die Jugendstrafanstalt relativ schnell verlassen – unter der Bedingung, dass er an einem Deradikalisierungsprogramm teilnimmt. Dieser therapeutische Ansatz, ihn von Extremisten loszulösen, erwies sich als Farce. Das Aufkommen immer jüngerer Dschihadisten wird viele europäische Länder vor die Frage stellen, ob das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß ist. Milde Strafen können potenzielle Attentäter von solchen Taten ebenso wenig abhalten wie Therapien.«
Der Schweizer »Tages-Anzeiger« kritisiert die Forderung nach Abschiebungen:
Der Schweizer »Tages-Anzeiger« kritisiert die Forderung nach Abschiebungen:
»Nach islamistischen Anschlägen fordern viele rasche Abschiebungen – vor allem die AfD, die auch an die Landtagswahlen in sechs Wochen denkt. Doch im Fall von Abdul B. greift diese Forderung ins Leere: Er ist in Deutschland geboren und deutscher Staatsbürger. Was also gilt es zu tun? Eine Prüfung verdienen gesetzliche Verschärfungen, die im deutschen Innenministerium bereits in der Schublade liegen. Verfassungsschutz und Bundespolizei sollen demnach künftig bei akuten Bedrohungslagen heimlich Wohnungen durchsuchen sowie KI-gestützte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen.«
Auch geht die Schweizer Zeitung auf die Überwachung sozialer Netzwerke ein. »Spielten zuvor bei der Radikalisierung junger Männer Moscheen eine zentrale Rolle, findet diese heute vor allem im digitalen Raum statt. Islamisten verbreiten dort auf Jugendliche zugeschnittene Propaganda. Derzeit durchforstet die Polizei diese Plattformen unsystematisch und von Hand. Das ist nicht ausreichend angesichts der Vielzahl von radikalen Imamen und IS-Sympathisanten, die dort Hass verbreiten. Künstliche Intelligenz könnte helfen, Verdachtsfälle systematisch auszuwerten. Der politische Widerstand dagegen ist groß. Der Anschlag in Berlin könnte dies ändern.«
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JU-Chef Winkel fordert Erwachsenenstrafrecht für alle Gefährder
Aus der Union mehren sich Stimmen, die ein schärferes Vorgehen gegen Gefährder und Islamisten verlangen. Ein zentraler Punkt ist die Frage, warum Abdul B. noch frei war, obwohl er längst im Fokus der Behörden war. Der Chef der Jungen Union, Johannes Winkel, sprach sich dafür aus, alle Gefährder nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln. Gefährder dürften künftig nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können, sagte Winkel dem »stern«. »Die dafür notwendige ›Reifeverzögerung‹ darf künftig nicht mehr angenommen werden, wenn Täter sich radikalisiert haben.« Abdul B. war im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Berliner Gericht wandte Jugendstrafrecht an.
Winkel. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestags, Marc Henrichmann, sagte dem »Handelsblatt«, die »Kriegserklärung an unsere freiheitliche Demokratie« dürfe nicht »mit Samthandschuhen« beantwortet werden. »Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind«, sagte der CDU-Abgeordnete.
Es stellt sich die Frage, warum die Union das Thema nicht früher anging. Seit 2005 haben CDU und CSU fast durchgängig den Innenminister gestellt, Ausnahme war lediglich Nancy Faeser (SPD), die von Ende 2021 bis Mai 2025 Innenministerin war.
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Guten Morgen, liebe Leserinnen und Leser! Der mutmaßliche Attentäter vom Berliner CSD ist tot. Abdul B. wurde von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei erschossen. Die gesellschaftliche Aufarbeitung des Anschlags beim CSD und die politische Debatte über Konsequenzen haben erst begonnen. Wir halten Sie hier über die Entwicklungen auf dem Laufenden.
Die Ereignisse von Samstagabend bis Sonntagnacht können Sie hier nachlesen.
Die Ereignisse von Samstagabend bis Sonntagnacht können Sie hier nachlesen.
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