SpOn 14.07.2026
07:24 Uhr

Bundeswehr: Zahl der Kriegsdienstverweigerer schnellt nach oben


Immer mehr Menschen stellen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. Die steigende Zahl hängt mutmaßlich mit der angespannten Sicherheitslage zusammen – und mit dem neuen Wehrdienstgesetz.

Bundeswehr: Zahl der Kriegsdienstverweigerer schnellt nach oben

Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung  ist zuletzt deutlich angestiegen. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, sind im ersten Halbjahr bereits 5862 solche Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingegangen.

2025 hatten 3867 Menschen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Im Jahr 2011, dem Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht, wurden laut RND 4348 Anträge gezählt.

Parallel dazu gibt es auch eine Reihe von Menschen, die ihre bereits erfolgte Kriegsdienstverweigerung widerrufen. Wie die »Neue Osnabrücker Zeitung« berichtet, sei das im vergangenen Jahr 781 Mal der Fall gewesen, im ersten Quartal dieses Jahres bereits 233 Mal.

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Hintergrund für den Anstieg der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung dürfte die angespannte Sicherheitslage sein. Der Kriegsdienst mit der Waffe kann in Deutschland aus Gewissensgründen verweigert werden. Die Begründung muss in einem ausführlichen und persönlich verfassten Schreiben dargelegt werden.

Die wachsende Zahl der Kriegsdienstverweigerer dürfte bei der Bundeswehr genau beobachtet werden. Die Truppe hat sich ehrgeizige Ziele für den personellen Aufwuchs gesetzt.

So will die Bundesregierung etwa mit der verpflichtenden Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 wehrdiensttaugliche Männer erfassen und über gezielte Anschreiben mit Fragebögen mehr Freiwillige rekrutieren. Die Bundeswehr soll damit von zuletzt 186.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten bis 2035 auf 260.000 wachsen.

Sollten die Zielkorridore für den Aufwuchs der Bundeswehr verfehlt werden, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden. In diesem Fall würden junge Männer wieder zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden.

Die Wehrpflicht ist zwar seit 2011 ausgesetzt, bleibt aber weiter im Grundgesetz verankert. Unabhängig von der Aussetzung bleibt das Grundrecht bestehen, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern.

msh/dpa