Unternehmen wie Meta, Microsoft, Google und Co. könnten schon bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch suchen dürfen. Nach einer Wende in der Debatte über die sogenannte Chatkontrolle billigte das EU-Parlament in einer chaotischen Abstimmung den Vorschlag des Rats der Mitgliedsländer. Allerdings stimmten sie auch für einen Schutz der verschlüsselten Kommunikation, wie etwa bei Signal oder WhatsApp.
Eigentlich hatte sich eine Mehrheit der Abgeordneten vor über drei Monaten bereits gegen das Vorhaben gestellt. Die nun beschlossene Übergangsregelung soll bis April 2028 gelten. Bevor sie in Kraft treten kann, muss die EU-Kommission zu den Vorschlägen des Parlaments Stellung beziehen und der Rat der Mitgliedsländer abschließend zustimmen.
Private Nachrichten werden durchsucht
Bereits 2021 war die Ausnahmeregelung von europäischen Datenschutzgesetzen eingeführt worden, damit etwa Messengerdienste zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch private Chats scannen dürfen. Dieses Provisorium wurde mehrmals verlängert, während an einer dauerhaften Regelung gearbeitet wurde, die einen deutlich größeren Umfang hätte. Die schwierigen Verhandlungen zu jener Lösung laufen allerdings noch zwischen dem EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten; die nächsten Gespräche sind für September geplant.
Besonders das sogenannte Client-Side-Scanning sorgt für Streit: Anbieter wie WhatsApp oder Signal sollten nach den Vorschlägen gezwungen werden, Chats direkt auf dem Endgerät zu durchleuchten und damit die Verschlüsselung von Nachrichten auf dem Versandweg zu umgehen.
Die Befürworter stellten eine solche Ausweitung als alternativlos dar, stießen aber auf großen Widerstand. So drohte etwa Meredith Whittaker, Chefin der als besonders datensparsam geltenden Chat-App Signal, mit dem Rückzug aus Europa . Ergebnis der hitzigen Debatte: Das Parlament verweigerte im März die anstehende Verlängerung der Ausnahmeregelung, die schließlich im April 2026 auslief.
Wie es zu der Wende kam
Das Thema ist im Europaparlament hochumstritten, auch innerhalb mancher Fraktionen. Viele Befürworter der Übergangslösung behaupten, dass ohne diese Ausnahme die Sicherheit von Kindern akut gefährdet wäre – fundierte Belege dafür liefern sie jedoch nicht. Das Portal Netzpolitik.org recherchierte etwa , dass auch nach Auslaufen der Ausnahmeregel weiterhin Tausende Hinweise beim Bundeskriminalamt (BKA) eingingen. Auf Anfrage des SPIEGEL erklärte eine Behördensprecherin: »Es ist zu befürchten, dass ohne eine rechtliche Regelung das Meldeaufkommen sinken wird.«
Seit dem 4. April 2026 fehlt Plattformen die klare Rechtsgrundlage, um Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu erkennen und zu melden.
— CDU/CSU in Europa (@CDU_CSU_EP) July 7, 2026
Täglich gehen dadurch rund 54.795 Meldungen verloren. pic.twitter.com/KV5WDxY0Jn
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Gleichzeitig behaupten viele Gegner der sogenannten Chatkontrolle, dass diese eine grenzenlose Massenüberwachung einleiten würde, obwohl dies in den nahezu fünf Jahren seit dem ersten Inkrafttreten der Ausnahmeregelung offenkundig nicht passiert ist. Auf Ablehnung stößt eine Rückkehr des Provisoriums sowohl bei Grünen und Linken als auch bei der AfD.
Anfang März vertrat eine Mehrheit der Europaabgeordneten noch die Position, dass nur bei konkreten Verdachtsfällen Kontrollen möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Mitgliedsländer aber bisher nicht zustimmen – Verhandlungen beider Institutionen scheiterten.
An der Haltung des Parlaments änderte sich auch Ende März nichts, als erneut eine Mehrheit der Abgeordneten gegen eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahmeregelung stimmte. Dass sie daraufhin auslief und somit den Onlineplattformen die Rechtsgrundlage für die Suche nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch fehlte, sorgte für Kritik von Ermittlern, manchen Kinderschützern und Politikern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem schweren »Rückschlag für den Schutz unserer Kinder«.
Überraschende Wende im Parlament
Zuletzt lag der Fokus eigentlich auf den parallel laufenden Verhandlungen über die dauerhafte Lösung, welche die Übergangsregelung ablösen sollte. Mitte Juni setzte EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola die Übergangslösung aber überraschend wieder auf die Agenda. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal darüber zu entscheiden.
Zudem beantragte die Europäische Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen. In der Praxis ist dieser Ablauf unüblich und sorgte für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des Parlaments. »Es ist aber auch etwas komisch, wenn man in Parlamenten so lange abstimmen lässt, bis das herauskommt, was man sich dann eigentlich wünscht«, sagte der Grünenabgeordnete Erik Marquardt.
Man stimmt einfach so lange ab, bis das Ergebnis passt.
— Moritz Körner (@moritzkoerner) July 8, 2026
#chatkontrolle pic.twitter.com/ieczQifv3g
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Insgesamt stimmten am Ende 592 Abgeordnete über die Ablehnung der Verlängerung ab. 276 sprachen sich für einen Stopp aus, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Aktuell hat das Parlament 719 Abgeordnete. Da jedoch auch Änderungsanträge eine Mehrheit fanden, müssen die Mitgliedsländer die geänderten Ausnahmeregeln erst noch akzeptieren oder einen Vermittlungsausschuss anrufen.
Verhandlungen gehen weiter
Die EVP appelliert jetzt an den Rat der Mitgliedstaaten, die Änderungsanträge des Parlaments zu akzeptieren. Der Grünenabgeordnete Marquardt hingegen sprach von einem »schwarzen Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz« und plädierte für den schnellen Abschluss eines umfassenden Kinderschutzpakets.
Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, was die Onlineplattformen im Kampf gegen Kindesmissbrauch machen dürfen oder sogar müssen. Allerdings verhandeln der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten.
