SpOn 13.05.2026
13:15 Uhr

Fabian aus Güstrow: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Vater wegen Falschaussage


Im Mordprozess um den getöteten Fabian aus Güstrow nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Vater des Jungen auf. Er soll seine Zeugenaussagen zuletzt verändert haben. Der Verdacht der Falschaussage steht im Raum.

Fabian aus Güstrow: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Vater wegen Falschaussage

Am Landgericht Rostock wird derzeit der Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow verhandelt. Jetzt ermittelt die Rostocker Staatsanwaltschaft gegen den Vater des ermordeten Jungen.

Sie verdächtigt den zuletzt als Zeuge vernommenen Mann der Falschaussage. Es seien entsprechende Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwalt Harald Nowack in einer Erklärung zu Beginn des vierten Verhandlungstages. Der 35-Jährige war am 30. April und am 5. Mai rund eineinhalb Tage intensiv vernommen worden.

Seit Ende April läuft die Hauptverhandlung im Mordprozess gegen eine 30-Jährige, die den Jungen laut Anklage im vergangenen Oktober getötet haben soll. Die langjährige Beziehung zum Vater und deren Ende soll dabei eine Rolle gespielt haben. Der Vater, der bereits stundenlang in der Verhandlung befragt wurde, hatte zuletzt gesagt, er und die seit November 2025 in U-Haft sitzenden Frau seien inzwischen wieder ein Paar. Er glaube an die Unschuld der Frau. Die Frau schweigt bislang in dem Prozess.

Es sei wenig nachvollziehbar, wie ein Zeuge seine Aussage derart ändern könne, betonte Nowack mit Blick auf vorherige Vernehmungen des Vaters unter anderem bei der Polizei. Um welche Aussagen es sich konkret handle, ließ der Oberstaatsanwalt offen. Er gab weiter an, es sei auch nicht nachzuvollziehen, warum der Vater wieder eine Beziehung zur Angeklagten aufgenommen habe.

Die Angeklagte habe entsprechend auf ihn eingewirkt. Sie habe eine Wiederaufnahme der Beziehung angestrebt. Nach der Vernehmung von Fabians Vater sei festzustellen, dass ihr das gelungen sei. Der Zeuge sei zudem nicht an einer objektiven Wahrheitsfindung interessiert, denn er habe die Möglichkeiten der Akteneinsicht sowie einer Teilnahme als Nebenkläger nicht genutzt.

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Einschließlich des vierten Verhandlungstages stehen bis zum 2. Juli noch 14 Termine an. Der Vorsitzende Richter hat allerdings angekündigt, dass weitere Verhandlungstermine notwendig würden. Die Schwurgerichtskammer will mit den Prozessbeteiligten zusätzliche zehn Prozesstage vereinbaren.

Lesen Sie auch: Im Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian glaubt der Vater trotz belastender Indizien nicht an die Schuld der Angeklagten. Ist die Vorstellung, dass seine Lebensgefährtin seinen Sohn ermordet haben könnte, für ihn einfach zu entsetzlich ?

naw/dpa