SpOn 29.09.2026
20:38 Uhr

Hamm: Mutmaßlicher Anschlagsplan – 16-Jähriger angeklagt


Um eine Kirche auszuspähen, soll er eine Drohne gekauft haben: Einem 16-Jährigen wird vorgeworfen, sich zu einem Anschlag bereit erklärt zu haben. Ob er schuldfähig ist, ist unklar.

Hamm: Mutmaßlicher Anschlagsplan – 16-Jähriger angeklagt

Ein 16 Jahre alter Jugendlicher ist wegen mutmaßlicher Unterstützung des »Islamischen Staats« (IS) und mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt worden. Derzeit befinde er sich in einer psychiatrischen Klinik, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit . Er war der Behörde zufolge vor knapp einem halben Jahr festgenommen worden.

Dem Jugendlichen wird unter anderem die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Von Mai bis Oktober 2024 soll er über einen Messengerdienst Kontakt zu einem Mitglied des IS gehabt haben. Er habe angekündigt, in IS-Gebiet zu reisen und in den »Dschihad« zu ziehen.

Mehr als ein Jahr später soll er dann mit einer weiteren Person über mögliche Anschläge gesprochen haben. Dabei habe sich der Jugendliche mutmaßlich zu einem Brandanschlag auf eine Kirche im nordrhein-westfälischen Hamm bereit erklärt, heißt es weiter. Er habe konkrete Anweisungen erhalten, wie er das Gebäude ausspähen soll, und dazu unter anderem eine Drohne gekauft. Die Gemeinde erfuhr laut einem Bericht des WDR  erst Wochen nach der Festnahme von den Ermittlungen.

Es ist nicht die einzige Tat, die dem 16-Jährigen vorgeworfen wird: Im März 2026 soll er versucht haben, mithilfe von Silvesterraketen einen Hochsitz explodieren zu lassen. Zudem soll er Social-Media-Posts mit islamischen Gesängen unterlegt haben, die von den Medienstellen des IS verwendet werden. Für den Jugendlichen gilt die Unschuldsvermutung.

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Die Generalstaatsanwaltschaft hat eigenen Angaben zufolge ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Dabei sei festgestellt worden, dass der Beschuldigte bei den ihm vorgeworfenen Taten »aufgrund einer psychischen Erkrankung in seiner Einsichtsfähigkeit erheblich eingeschränkt war«. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun darüber entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.

esw/dpa