SpOn 07.05.2026
18:05 Uhr

Italien darf Sozialleistung für Ausländer nicht an zehnjährigen Aufenthalt knüpfen


Die Behörden haben in Italien einem Mann Sozialleistungen entzogen, weil er nicht mindestens zehn Jahre im Land gelebt hatte. Sie forderten eine Rückzahlung, er klagte. Nun gibt es eine richterliche Entscheidung.

Italien darf Sozialleistung für Ausländer nicht an zehnjährigen Aufenthalt knüpfen

EU-Staaten dürfen bestimmte Sozialleistungen nicht davon abhängig machen, dass der Bezieher mindestens zehn Jahre im Land gewohnt hat. Eine entsprechende Regelung gibt es in Italien. Nun entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH)  in Luxemburg, dass diese diskriminierend ist.

Im konkreten Fall ging es um das sogenannte Mindesteinkommen, also um Geldzahlungen plus berufliche Eingliederungsmaßnahmen. Ein Ausländer, der in Italien subsidiären Schutz bekommen hatte, bezog diese Leistung zunächst. Dann strichen die italienischen Behörden die Zuwendung und verlangten eine Rückzahlung. Die Begründung: Der Mann hatte nicht mindestens zehn Jahre und davon die letzten beiden ununterbrochen in Italien gelebt.

Der Betroffene klagte in Italien gegen die Rückzahlungsforderung. Das dortige Gericht befragte den EuGH. Dieser erklärte, dass sich die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen lasse. Nun muss das Gericht in Italien in diesem Fall entscheiden – ist dabei allerdings an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

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In Deutschland ist die Lage anders. Hier können Ausländer zwar unter bestimmten, strengen Voraussetzungen Bürgergeld beziehen, es gibt aber keine Zehnjahresfrist.

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naw/AFP