Das Landgericht Berlin hat die Klage des ehemaligen Models Lilly Becker gegen den Springer-Verlag und die stellvertretende Chefredakteurin und »Bild«-Unterhaltungschefin Tanja May abgewiesen. Das Gericht nannte der Nachrichtenagentur dpa zufolge zunächst keine Begründung für die Entscheidung, sondern verkündete nur den Tenor. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig.
Die Ex-Frau von Boris Becker wollte ihren Anwälten zufolge eine Vertragsstrafe geltend machen – der Vorwurf: May soll einen Vertrag gebrochen haben, welcher Becker das Recht eingeräumt habe, Texte und Fotos vor einer Veröffentlichung freigeben zu dürfen. Daran habe May sich nicht gehalten.
Lesen Sie hier, was hinter der Klage von Becker gegen May steckt: »Gehts Euch gut? Liebe Grüße von Tanja«
