SpOn 16.05.2026
16:33 Uhr

Nordrhein-Westfalen: Gesetzentwurf würde Fahren von E-Bikes im Wald verbieten


Nordrhein-Westfalens Landesregierung plant strengere Regeln gegen »Chaoten im Wald«. E-Bikes soll man demnach dort gar nicht mehr fahren dürfen, normale Mountainbikes nur noch auf ausgewiesenen Wegen.

Nordrhein-Westfalen: Gesetzentwurf würde Fahren von E-Bikes im Wald verbieten

Das Radfahren im Wald soll in Nordrhein-Westfalen künftig nur auf Fahrwegen oder klar gekennzeichneten Trails erlaubt sein. Das sehe ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, zu dem Verbände in den kommenden Wochen Stellung nehmen könnten, sagte ein Sprecher des NRW-Landwirtschaftsministeriums. Für die Anlage von Trails soll demnach die Zustimmung des jeweiligen Waldbesitzers erforderlich sein.

Das Radfahren im Wald solle zum Schutz der Natur stärker reglementiert werden. Den Wald mit Motorrädern, Mofas, Pedelecs und E-Scootern zu befahren, werde künftig sogar ausgeschlossen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss demnach mit erweiterten Bußgeldern und Betretungsverboten rechnen.

»Chaoten im Wald«

Ein großer Teil der Freizeitnutzenden auf zwei Rädern verhalte sich vorbildlich im Wald, hieß es. Es gebe leider aber noch Einzelfälle, die für Schäden an Natur und Tieren im Wald sorgen. »Wir erleben, dass Chaoten im Wald Schäden anrichten«, sagte der Sprecher von Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU). Im Fokus der strengeren Regeln stehe ein aktiver Schutz des Waldbodens.

Der Wald solle auch in Zukunft mit seinen Schutz- und Nutzfunktionen für alle nutzbar bleiben. Dazu gehöre seine Funktion als Ort der Erholung und Freizeit. Auch das Radfahren im Wald werde weiter dazugehören – aber bitte nur auf den erlaubten Wegen, die mit dem Waldbesitzer abgestimmt seien, unterstrich der Ministeriumssprecher.

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Der WDR hatte über die geplanten strengeren Regeln und eine erste Reaktion des Deutschen Interessenverbandes Mountainbike (DIMB) berichtet . Die geplante Änderung in NRW schränke das zulässige Radfahren im Wald deutlich ein, kritisierte der Verband. In der Praxis seien dadurch vor allem schmalere Wege zum Radfahren verboten, sodass faktisch nur noch breite Forstwege offiziell befahren werden dürften.

ahh/dpa