Die Pflegeversicherung ächzt unter immer mehr Pflegebedürftigen, da hat sich die jüngst abgelöste Bundesgesundheitsministerin Nina Warken überlegt, einfach die Definition dessen zu ändern, ab wann jemand als pflegebedürftig gilt. Inzwischen ist die CDU-Politikerin ins Kanzleramt gewechselt, den Plan für die kräftigen Einschnitte gibt es auch unter ihrem Nachfolger Carsten Linnemann.
Der Sozialverband VdK ruft angesichts dieser drohenden Verschärfung nun dazu auf, Anträge auf Anerkennung eines Pflegegrads möglichst schnell zu stellen. Im neuen Jahr könnte es schwieriger werden, einen Pflegegrad anerkannt zu bekommen, warnt der VdK. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen ist stark gestiegen und liegt in Deutschland mittlerweile bei über sechs Millionen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nach der VdK-Empfehlung noch in diesem Jahr einen Pflegegrad beantragen. Vor allem die Voraussetzungen für Pflegegrade eins bis drei könnten verschärft werden, erklärte der Verband. Insgesamt gibt es fünf unterschiedliche Pflegegrade, je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit.
Vorsicht bei bestehendem Pflegegrad
»Noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet, und es gilt das alte Recht. Das müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen«, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Es gehe allerdings nur um Erstanträge, hieß es. Wer bereits einen Pflegegrad habe, solle einen Antrag auf Höherstufung nur nach reiflicher Überlegung stellen, teilte der Verband mit. Denn: Es bestehe ansonsten die Gefahr einer Rückstufung des Pflegegrads.
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Viele Menschen würden zögern, einen Pflegegrad zu beantragen – aus Scham, Angst vor komplizierten Anträgen oder dem Glauben, ihnen stünde keine Hilfe zu. »Dabei ist ein Pflegeantrag kein Makel, sondern wichtige Voraussetzung, weiter in den eigenen vier Wänden leben zu können«, sagte sie. »Wer noch in diesem Jahr einen Pflegegrad bekommt, behält ihn nach aktuellem Stand auch, wenn die Zugangsregeln verschärft werden.«
Um die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern, sind weitere Ansätze im Gespräch. Zuletzt wurde etwa auch erwogen, Kinder von Betroffenen stärker zur Verantwortung zu ziehen. Die bisherige Grenze für das Schoneinkommen von 100.000 Euro ist vielen zu hoch. Auch die Möglichkeit, das eigene Vermögen vor dem Zugriff der Pflegekasse in Sicherheit zu bringen, steht politisch auf dem Prüfstand.
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