SpOn 28.07.2026
16:15 Uhr

Plagiat: Arzt wegen gefälschtem Vorwurf gegen berühmten Rechtsmediziner verurteilt


Ein heute 72-Jähriger beauftragte Ghostwriter, um die Doktorarbeit eines renommierten Rechtsmediziners zu fälschen. Er wollte sich rächen, weil er mit der Obduktion seiner Mutter unzufrieden war.

Plagiat: Arzt wegen gefälschtem Vorwurf gegen berühmten Rechtsmediziner verurteilt

Es war ein Vorwurf, der vor einigen Jahren die Münchner Rechtsmedizin erschütterte . Der renommierte Rechtsmediziner Matthias Graw soll in seiner Doktorarbeit ganze Passagen abgeschrieben haben. Doch nun ist klar: Dahinter steckte ein perfider Racheplan. Das wissenschaftliche Werk, aus dem die Plagiate stammen sollten, war gefälscht. Der Urheber dieser Fälschung ist nun vom Landgericht München I in zweiter Instanz verurteilt worden.

Der 72 Jahre alte Arzt erhielt wegen Betrugs, Verleumdung und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine hohe Geldstrafe.

Der Mann wollte sich an Graw rächen, weil er unzufrieden mit der Obduktion seiner 2020 verstorbenen Mutter war. Demnach ließ er für Tausende Euro von Ghostwritern ein wissenschaftliches Werk erstellen. Es sollte so wirken, als wäre es 1982 erschienen – und sollte Passagen und Abbildungen aus der Doktorarbeit enthalten. Dadurch sollte der Eindruck entstehen, der Rechtsmediziner hätte aus diesem Werk für seine 1987 erschienene Dissertation abgeschrieben.

Hohe kriminelle Energie

Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, der Verurteilte habe die Plagiatsfälschung mit sehr hoher krimineller Energie begangen. Und er verwies auf die drastischen Folgen für das Opfer. Wenn seine Dissertation tatsächlich ein Plagiat gewesen wäre, wäre die Habilitation hinfällig gewesen, seine Professur, alle Qualifikationen und Stellen. Erhaltene Gelder hätte er zurückzahlen müssen. Doch nicht nur finanzielle Auswirkungen wären denkbar gewesen. Aufgrund der Vorwürfe habe die »ganze berufliche Existenz« des renommierten Rechtsmediziners vor dem Aus gestanden.

Das Landgericht änderte das Urteil des Amtsgerichts München, das den Angeklagten im März 2025 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt hatte. Vorangegangen war nun eine Verständigung zwischen den Beteiligten. Danach akzeptierte der 72-Jährige den Schuldspruch des Amtsgerichts, nicht jedoch das Strafmaß. Das Landgericht knüpfte seine Bewährungsstrafe zudem an die Auflage einer Zahlung von 210.000 Euro an Graw, wovon 100.000 Euro bereits bezahlt wurden. 15.000 Euro muss der Verurteilte zudem an die Staatskasse bezahlen.

Mehr zum Thema

Zudem verpflichtete das Gericht den 72-Jährigen dazu, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. So darf er etwa die Plagiatsvorwürfe gegen Graw nicht mehr erheben. Behaupten darf er auch nicht mehr, dass seine Mutter erst in der Rechtsmedizin an Unterkühlung starb oder ihr Zahngold herausgebrochen wurde und verschwand. Zudem muss der Angeklagte eine Internetseite mit Vorwürfen löschen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden. Mehr zur gefälschten Fälschung lesen Sie hier .

hba/dpa