Das Bundeskabinett plant nach dem tödlichen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin am 25. Juli mehrere Verschärfungen des Strafrechts. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellten dazu im Kanzleramt einen Zehnpunkteplan gegen islamistischen Terror vor.
Der Plan wurde vom Kabinett beschlossen und geht nun in die parlamentarische Befassung.
Vorgesehen sind demnach unter anderem:
Eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen, wenn dadurch jemand in Lebensgefahr gebracht wird oder schwere Gesundheitsschäden drohen.
Der regelmäßige Einsatz von Fußfesseln für islamistische Gefährder.
Bei Entscheidungen über eine Strafaussetzung zur Bewährung soll ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr künftig ausdrücklich auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigt werden.
Beim Jugendstrafrecht soll klargestellt werden, dass in Fällen, in denen das Gericht dieses auf Heranwachsende anwendet, eine entsprechende Begründung dafür ausdrücklich verlangt wird.
Für das Verbreiten von Propagandamitteln für den »Islamischen Staat« (IS) soll der Straftatbestand ausgeweitet und ein neuer Straftatbestand für das Geldsammeln für den IS geschaffen werden.
Justizministerin Hubig sagte, der »brutale Anschlag auf den Berliner CSD« habe erneut gezeigt, dass islamistischer Terrorismus eine »wirklich ernste Gefahr« sei.
Bei dem Anschlag auf den CSD im Berliner Tiergarten war der islamistisch motivierte Attentäter Abdul Ballout in eine Menschenmenge gefahren. Er hatte eine Frau getötet und mindestens 31 Menschen teils schwer verletzt.
Berliner Attentäter war den Behörden bekannt
Der 21-jährige Ballout war den Behörden bereits zuvor als radikaler Islamist bekannt und wurde einen Tag nach der Tat von Polizisten beim versuchten Zugriff erschossen. Islamistische Anschläge waren in den vergangenen Jahren häufig mit Messern oder Fahrzeugen verübt worden.
»Wenn die Folgen einer möglichen Tat oder auch der vorangegangenen Tat für die Allgemeinheit enorm sein können, dann muss das künftig ausdrücklich mit in die Bewährungsentscheidung einfließen«, sagte Hubig.
Dobrindt betonte, dass sich der Plan nicht ausschließlich gegen islamistischen Terror richte. »Natürlich geht es hier nicht um Messerangriffe, die ausschließlich einen islamistischen terroristischen Hintergrund haben«, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

