In Liechtenstein können künftig auch Frauen Staatsoberhaupt werden. Das teilte das Fürstenhaus am Samstag mit.
Erbprinz Alois verkündete die Änderung der Regeln zur Thronfolge bei seiner Ansprache zum Nationalfeiertag. Die hierfür notwendige Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Familienmitglieder sei bereits am Mittwoch erreicht worden.
»Die Thronfolge wird vom männlichen Erstgeburtsrecht auf das absolute Erstgeburtsrecht umgestellt«, sagte Alois. Künftig werde damit das erstgeborene Kind unabhängig vom Geschlecht Thronfolger und später Fürstin oder Fürst von Liechtenstein.
Zunächst keine Auswirkungen auf unmittelbare Thronfolge
»Die Fähigkeit, Kontinuität und Erneuerung miteinander zu verbinden, ist auch ein Grundsatz, den wir innerhalb des Fürstenhauses pflegen«, sagte Alois laut einem auf der Website des Fürstenhauses veröffentlichten Text seiner Rede. Er erklärte, dass »es uns in unserer jahrhundertelangen Geschichte gut gedient hat, Entscheidungen langfristig und sehr wohlüberlegt zu treffen«.
Auf die unmittelbare Reihenfolge der Thronfolge hat die Änderung zunächst keine Auswirkungen. Staatsoberhaupt ist weiterhin Fürst Hans-Adam II., der 2004 einen Großteil seiner Befugnisse an seinen ältesten Sohn Alois übergab. Dessen ältestes von vier Kindern ist der 31-jährige Prinz Joseph Wenzel.
Liechtenstein hat rund 40.000 Einwohner und grenzt an die Schweiz und Österreich. Seine Monarchie ist im europäischen Vergleich ungewöhnlich mächtig: Der regierende Fürst kann Ergebnisse von Volksabstimmungen stoppen, Richter ernennen und die Regierung entlassen.
Das traditionell konservative Land führte das Frauenwahlrecht auf nationaler Ebene erst 1984 ein, als letzter Staat Europas. Die männlichen Wähler stimmten in einer Volksabstimmung knapp für die Änderung, die Hans-Adam unterstützt hatte. Im vergangenen Jahr wurde Brigitte Haas erste Regierungschefin des Fürstentums.
