SpOn 09.10.2026
12:52 Uhr

Wolfgang Beltracchi will Bild zurück – BGH prüft


Spektakulärer Kunstbetrug, Gefängnisstrafe, jetzt das nächste Kapitel: Der Maler eines gefälschten Campendonks will sein Werk zurück. Nun wurde in Karlsruhe darüber verhandelt.

Wolfgang Beltracchi will Bild zurück – BGH prüft

Der Maler Wolfgang Beltracchi kämpft vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um die Herausgabe des von ihm gefälschten Gemäldes »Rotes Bild mit Pferden«. Es geht also um jenes Werk, dessentwegen vor mehr als 15 Jahren einer der größten Kunstfälscher-Skandale der Nachkriegsgeschichte aufflog.

Der fünfte Zivilsenat am BGH in Karlsruhe muss die Eigentumsrechte klären. Und nach einer vorläufigen Einschätzung könnte es schlecht für den Künstler aussehen. Eine Entscheidung soll am 15. Januar fallen. (Az. V ZR 242/24).

Der im nordrhein-westfälischen Höxter geborene Beltracchi hatte die Kunstwelt hinters Licht geführt, Kenner und Gutachter brüskiert, die seine Werke bekannten Malern zuordneten. Er schuf Werke, die als verschollen galten, malte sie auf alte Leinwände, fälschte Galerie-Aufkleber auf der Rückseite und versah die Werke mit der Herkunftslegende einer angeblichen Sammlung. Eklatante Widersprüche fielen den Fachleuten angeblich nicht auf. Der Markt saugte die frische Kunstware gierig auf. Beltracchi machte Millionen.

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Bis der Schwindel 2010 aufflog: In dem für fast 2,9 Millionen Euro versteigerten Gemälde »Rotes Bild mit Pferden« – angeblich vom Expressionisten Heinrich Campendonk – wurde das Pigment Titanweiß nachgewiesen, das es zur Zeit der vermeintlichen Entstehung 1914 noch nicht gab.

Angebliches Campendonk-Gemälde »Rotes Bild mit Pferden«

Angebliches Campendonk-Gemälde »Rotes Bild mit Pferden«

Foto: Simon Vogel / dpa

Es stellte sich heraus, dass Beltracchi noch weitere Bilder gemalt und als Originale berühmter Maler ausgegeben hatte – ein Skandal, der den Kunstmarkt erschütterte und den Fälscher ins Gefängnis brachte. Er wurde 2011 vom Landgericht Köln zu einer Haftstrafe verurteilt. 2015 kam er auf Bewährung frei, er ist inzwischen selbst erfolgreicher Künstler.

Juristisch ist der Fall komplex: Beltracchi ließ das Bild 2006 durch ein Auktionshaus versteigern, übertrug diesem aber nicht das Eigentum. Den Zuschlag erhielt eine maltesische Gesellschaft, die später angesichts des aufkommenden Fälschungsverdachts vom Kaufvertrag zurücktrat. »Ein Prozess zwischen der Gesellschaft und dem Auktionshaus endete mit einem Vergleich, in dessen Folge das Auktionshaus das Gemälde zurückerhielt«, erläuterte der BGH. Anschließend habe das Auktionshaus das Gemälde an einen anderen Käufer weiterveräußert.

Von diesem Käufer verlangt Beltracchi das Bild nun zurück. Er meine, Eigentümer des Gemäldes zu sein. Nach vorläufiger Beratung könnte der Senat allerdings die Sichtweise des OLG stärken, wie aus den Ausführungen der Vorsitzenden Richterin Bettina Brückner hervorging. Nach dem Gesetz werde man nicht allein durch den Kauf, sondern durch die Übergabe einer Sache deren Eigentümer.

Fünfter Zivilsenat beim BGH mit Vorsitzender Richterin Bettina Brückner (M.)

Fünfter Zivilsenat beim BGH mit Vorsitzender Richterin Bettina Brückner (M.)

Foto: Uli Deck / dpa

Der Anwalt Beltracchis fand, dass es hier eine Gesetzeslücke gebe. Sein Mandant sei nicht damit einverstanden gewesen, dass das Auktionshaus Eigentümer werde, sagte er. Das Auktionshaus habe dadurch etwas erhalten, was es vor dem ersten Verkauf nicht besessen habe und auch nicht hätte haben sollen: »Das Ergebnis ist völlig unbefriedigend.« Die Rückabwicklung habe zum Ziel, die Vermögensverhältnisse wiederherzustellen.

Die Anwältin des Beklagten entgegnete, hätte man eine bestimmte Form der Rückabwicklung haben wollen, hätte man dies vertraglich so regeln können. Es gebe keine Vorschrift, nach der das Eigentum wieder an den Alteigentümer fallen müsse.

Warum Beltracchi das Bild zurückhaben möchte, ob er Pläne damit hat, dazu sagten seine Anwälte auf Nachfrage eines Reporters nichts. Der BGH prüft nun das Urteil des Oberlandesgerichts. Sein Urteil in dem spektakulären Fall will er am 15. Januar verkünden.

feb/dpa/AFP