SpOn 06.10.2026
08:56 Uhr

»Lebensgefährliche Mängel« – Warentest und ADAC warnen vor zwei Autokindersitzen


Beim Crashtest brachen wichtige Komponenten der Kindersitze, stellten ADAC und Stiftung Warentest fest. Hersteller Britax Römer kündigt eine Untersuchung an, Axkid leitet einen Rückruf ein.

»Lebensgefährliche Mängel« – Warentest und ADAC warnen vor zwei Autokindersitzen

Die Stiftung Warentest und der ADAC warnen vor dem Kauf von zwei Autokindersitzen – für Kinder in diesen Sitzen bestehe im Ernstfall Lebensgefahr:

  • Beim Britax Römer Baby-Safe Pro mit der Isofix-Basis Vario Base 5Z brach in der Liegeposition beim Frontalcrash das Gurtschloss,

  • beim Axkid Minikid Core gab der Stützfuß so stark nach, dass in der Liegeposition das Gurtschloss samt Schrittgurt herausriss.

»Das Versagen von Gurtschloss oder Stützfuß beim Crash ist inakzeptabel«, sagte Warentest-Testleiterin Sarah Vasconi. Eltern müssten sich darauf verlassen können, dass ein Kindersitz bei einem Unfall das Kind schütze.

Der Hersteller Britax Römer erklärte gegenüber den Testern, derzeit werde untersucht, wie es zu dem Versagen kommen konnte, eine abschließende Bewertung stehe noch aus. Anbieter Axkid erklärte, der Verkauf des Minikid Core sei eingestellt, ein freiwilliger Rückruf eingeleitet. Betroffene Kunden könnten den Sitz kostenlos austauschen.

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Wer den Britax Römer Baby-Safe Pro mit der Isofix-Basis Vario Base 5Z nutze, sollte nur noch die aufrechte Position wählen oder auf den Fahrzeuggurt umsteigen, riet Vasconi. Mit dem Autosicherheitsgurt angeschnallt bestand die Babyschale sowohl in aufrechter als auch liegender Position den Crashtest.

Zulassungsprüfung bestanden – und trotzdem gefährlich

Bereits im Juni dieses Jahres haben Stiftung Warentest und der ADAC Kindersitze getestet – und eine Warnung ausgesprochen : In einem simulierten Crash bei 50 km/h lösten sich Sitze der Hersteller Reecle und Mink aus ihrer Befestigung. Auch in diesen Fällen sprachen die Tester von »Lebensgefahr« für Kinder. Das Problem: Auch diese Sitze waren völlig legal erhältlich, sie erfüllten die gesetzlichen Normen und bestanden eine vorgeschriebene Zulassungsprüfung.

»Normen sind Mindestanforderungen. Sie definieren nicht zwingend, was aus Perspektive der Verbraucherinnen und Verbraucher ein gutes Produkt ist«, sagte Christian van de Sand von der Stiftung Warentest im Juni. Deshalb gehen die Tester der Stiftung zum Teil über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. In diesem Kindersitztest wählten die Prüfer konkret einen Crashtest mit höheren Geschwindigkeiten und schwereren Fahrzeugkarosserien, weil diese nach ihrer Ansicht besser zu den heute üblichen, schwereren Autos passten.

Für Kindersitze gilt seit 2013 die Norm UN Reg. 129. Für sie zuständig ist die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, kurz UNECE – eine Regionalkommission der Uno, die die Wirtschaftsintegration in Europa fördern soll und dafür unter anderem Normen, Standards und Konventionen festlegt. Seit September 2024 dürfen neue Kindersitze nur noch verkauft werden, wenn sie dieser Norm entsprechen, schreibt der ADAC  auf seiner Website – gebrauchte Kindersitze, die die ältere Norm UN ECE Reg. 44 erfüllen, dürfen aber weiter verwendet werden.

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oka/AFP