Welt 20.09.2026
10:55 Uhr

Christina Blocks Ex-Anwalt Kury sagt jetzt als Zeuge aus


Nach gut drei Wochen Pause wird der Prozess gegen Christina Block fortgesetzt. Geladen ist ausgerechnet ihr langjähriger ehemaliger Anwalt Otmar Kury. Ein dänisches Urteil steht schon: Eugen Block wird der Umgang mit seinen Enkelkindern verweigert.

Christina Blocks Ex-Anwalt Kury sagt jetzt als Zeuge aus

Es gibt in diesem ohnehin außergewöhnlichen Strafverfahren kaum noch eine Wendung, die völlig überraschen könnte. Und doch beginnt der 75. Verhandlungstag im Prozess gegen Christina Block und sechs Mitangeklagte mit einer Konstellation, die selbst erfahrene Strafjuristen aufhorchen lässt: Am Montag soll vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg Otmar Kury als Zeuge aussagen, jener Anwalt also, der Christina Block über Jahre beraten, den Strafprozess mit vorbereitet und sie zu Beginn der Hauptverhandlung verteidigt hatte. Nach gut drei Wochen Pause wird das Verfahren damit nicht nur fortgesetzt. Es kehrt zugleich ein Mann in den Gerichtssaal zurück, der noch vor gut einem Jahr einen erheblichen Teil seiner beruflichen Arbeit darauf verwandt hatte, die gegen Christina Block erhobenen Vorwürfe zurückzuweisen. Nun nimmt Kury nicht mehr am Tisch der Verteidigung Platz, sondern soll im Zeugenstand Fragen beantworten. Beantragt worden war seine Vernehmung von der Verteidigerin eines mitangeklagten Sicherheitsunternehmers. Sie erhofft sich davon offenbar Erkenntnisse, die ihren Mandanten entlasten könnten. Welche Fragen dem früheren Block-Verteidiger konkret gestellt werden sollen und wie weit seine Antworten reichen können, dürfte zu den ersten Streitpunkten des Verhandlungstages gehören. Denn Christina Block hat im Prozess erklärt, dass sie Kury nicht von seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht entbindet. Damit bleibt für den früheren Verteidiger ein großer Teil dessen, was er aus seiner Arbeit für Block weiß, rechtlich geschützt. Verteidiger und Rechtsanwälte dürfen nach Paragraf 53 der Strafprozessordnung das Zeugnis über alles verweigern, was ihnen in ihrer beruflichen Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist. Hinzu kommt die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Ein unbefugtes Offenbaren von Mandatsgeheimnissen kann strafbar sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass Kury überhaupt nichts sagen darf. Entscheidend wird sein, ob eine Frage vertrauliche Informationen aus dem Mandatsverhältnis berührt oder Wahrnehmungen betrifft, die außerhalb dieses geschützten Bereichs liegen. Über öffentlich bekannte Abläufe, über eigene Handlungen oder über Vorgänge, die nicht auf vertraulicher Kommunikation mit Christina Block beruhen, könnte eine Aussage grundsätzlich möglich sein. Die Grenzziehung dürfte im Einzelfall schwierig werden. Kury war seit Jahren mit dem Fall befasst und zunächst als Hauptverteidiger in den Prozess gegangen. Nach nur drei Verhandlungstagen trennten sich Christina Block und der renommierte Hamburger Strafrechtler. An seine Stelle rückte der Düsseldorfer Anwalt Ingo Bott. Das Landgericht hob Kurys Bestellung als Pflichtverteidiger im August 2025 im allseitigen Einverständnis auf und ordnete Bott als neuen Pflichtverteidiger bei. Kury spricht in WELT über Gründe seines Rückzugs Über die Hintergründe seines Ausscheidens hatte Kury im Juli in einem ausführlichen Gespräch mit WELT AM SONNTAG gesprochen. Damals sagte er, kurz vor Beginn der Hauptverhandlung sei ein weiterer Anwalt hinzugekommen, ohne dass er zuvor davon gewusst habe. Dies habe aus seiner Sicht die sorgfältige Vorbereitung des Prozesses erschwert. Zudem habe er verhindern wollen, dass von ihm ausgearbeitete Verteidigungsstrategien und Beweisanträge an die Öffentlichkeit gelangten. Er selbst habe vor Beginn der Hauptverhandlung 40 Beweisanträge vorbereitet und seine Sicht des Geschehens zuvor in einem mehr als 500 Seiten langen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft dargelegt, sagte Kury. Die Vorgeschichte des jahrelangen Sorgerechtsstreits und die Rolle des Kindsvaters Stephan Hensel hätten seiner Auffassung nach stärker zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden müssen. Kury kritisierte in dem Interview zudem die intensive öffentliche Begleitung des Verfahrens durch einzelne Verteidiger. „Die Verteidigung hat ihre Arbeit in der Hauptverhandlung zu leisten“, sagte er. Ein Prozess diene nicht dazu, einen Verteidiger bekannter zu machen, sondern dazu, die Verteidigung korrekt zu führen. Vor allem Akteninhalte gehörten nicht in die Öffentlichkeit. Deren Verbreitung könne Zeugen beeinflussen und Beweismittel beschädigen. Zugleich ließ Kury keinen Zweifel daran, wie er die Vorwürfe gegen seine frühere Mandantin beurteilt. „Eine Anklage ist kein Urteil“, sagte er. Die erhobenen Vorwürfe könnten nur dann als bewiesen gelten, wenn sie in der Hauptverhandlung vollständig geklärt würden, und zwar unter Einbeziehung aller entlastenden Umstände. Er halte Christina Block für unschuldig. Eugen Block scheitert in Dänemark Während das Hamburger Landgericht weiter versucht, die Ereignisse der Silvesternacht 2023/24 strafrechtlich aufzuklären, ist am Freitag auf einem anderen Schauplatz des seit Jahren eskalierenden Familienstreits eine Entscheidung gefallen. Ein Familiengericht im süddänischen Sønderborg lehnte den Antrag von Eugen Block ab, Umgang mit seinen beiden in Dänemark lebenden Enkelkindern zu erhalten. Der 86 Jahre alte Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“ darf den mittlerweile zwölfjährigen Jungen und das 15-jährige Mädchen damit weiterhin nicht sehen. Das teilten sowohl der Vater der Kinder, Stephan Hensel, als auch ein Sprecher Blocks mit. Das Gericht selbst veröffentlichte keine Begründung. Hensel und seine neue Ehefrau Astrid Have erklärten nach der Entscheidung, die Kinder sagten seit Langem, dass sie keinen Kontakt zu ihrem Großvater wünschten. „Wir hoffen, dass dieser Wunsch nun endlich respektiert wird“, teilten sie mit. Eugen Block zeigte sich enttäuscht. „Leider habe ich in dieser ersten Instanz nicht erreicht, dass für die Kinder wieder ein Stück familiäre Normalität einkehren kann“, erklärte er über einen Sprecher. Seit fünf Jahren, so Block, sei ihm der Kontakt zu den beiden Enkelkindern verwehrt. Aufgeben will er nicht. Block kündigte an, die Entscheidung anzufechten. „Ich werde den Rechtsweg in Dänemark weiterverfolgen. Mein Ziel bleibt, unser Familienleben wieder gemeinsam mit allen Enkelkindern gestalten zu können“, erklärte er. Die Hintergründe der Prozesse Die dänische Entscheidung ist rechtlich vom Hamburger Strafprozess getrennt. Inhaltlich führt sie jedoch zurück an dessen Ausgangspunkt: den erbitterten Streit zwischen Christina Block und ihrem früheren Ehemann Stephan Hensel um die gemeinsamen Kinder. Nach einem Wochenendbesuch Ende August 2021 hatte Hensel den Jungen und das Mädchen nicht wie vereinbart zur Mutter nach Hamburg zurückgebracht. In der Silvesternacht 2023/24 wurden die Kinder von maskierten Männern aus Dänemark nach Deutschland gebracht. Hensel wurde dabei niedergeschlagen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft Christina Block vor, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung beauftragt zu haben. Sie bestreitet dies. Am 5. Januar 2024 ließ sie die Kinder nach einer Entscheidung eines Hamburger Gerichts wieder zu ihrem Vater bringen. Ein dänisches Gericht entzog Christina Block im Mai 2025 das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Sie darf ihre beiden jüngeren Kinder derzeit weder sehen noch Kontakt zu ihnen aufnehmen. Auch gegen Eugen Block hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft nach der Entführung zunächst ermittelt, das Verfahren gegen ihn jedoch eingestellt. Damit laufen die Verfahren auf beiden Seiten der Grenze weiter, folgen aber unterschiedlichen Regeln und behandeln verschiedene Fragen. In Hamburg geht es um den strafrechtlichen Vorwurf, wer die gewaltsame Rückholung der Kinder organisiert und beauftragt haben soll. In Dänemark wird darüber entschieden, wer die Kinder sehen und mit ihnen Kontakt haben darf. Am Montag also richten sich die Blicke wieder nach Hamburg. Dort muss Otmar Kury seinen Platz in einem Verfahren finden, das er einst als Verteidiger entscheidend mit vorbereitet hat. Seine frühere Mandantin will nicht, dass er über Vertrauliches spricht. Andere Angeklagte hoffen möglicherweise dennoch auf entlastende Erkenntnisse. Und das Gericht wird entscheiden müssen, wo die Aussagepflicht eines Zeugen endet und das geschützte Wort zwischen Anwalt und Mandantin beginnt.