Welt 13.07.2026
09:50 Uhr

Sie versklavten und vergewaltigten jesidische Mädchen – lebenslange Haft für Iraker


In München endet der Prozess gegen ein irakisches Ehepaar, das zwei Jesidinnen versklavt hatte. Der Mann muss lebenslang hinter Gitter, seine Frau kam mit einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren davon.

Sie versklavten und vergewaltigten jesidische Mädchen – lebenslange Haft für Iraker

In einem Völkermordprozess hat das Oberlandesgericht München einen aus dem Irak stammenden Mann am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine frühere Partnerin erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zuletzt in Deutschland lebenden Angeklagten als Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat zwei jesidische Mädchen versklavt und vergewaltigt hatten. Twana H. S. und Asia R. A. waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden. Der Mann und die Frau waren IS-Mitglieder (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/islamischer-staat/) , der Mann wurde dafür bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt. Mehr als ein Jahr lang dauerte der erneute Prozess in München. „Es tut mir leid“, sagte die angeklagte 30-Jährige während der Verhandlung. Ihr ebenfalls angeklagter Ehemann erklärte dagegen: „Ich möchte nichts sagen.“ Die Bundesanwaltschaft warf dem Paar nun unter anderem Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor, dazu schweren sexuellen Missbrauch von Kindern beziehungsweise die Beihilfe dazu. „Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint“, hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts erklärt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft wird. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten.