Welt 06.06.2026
06:46 Uhr

Warum Anna Gallina längere Verjährungsfristen für Sexualdelikte fordert


Bei der Justizministerkonferenz dringt Hamburg auf schärfere Regeln gegen sexualisierte Gewalt – mit Forderungen nach dem Prinzip „Nur ja heißt ja“ und längeren Verjährungsfristen. „Es bestehen Schutzlücken“, sagt Justizsenatorin Anna Gallina.

Warum Anna Gallina längere Verjährungsfristen für Sexualdelikte fordert

Die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt ist ein Schwerpunkt der Justizministerkonferenz (JuMiKo) am 11. und 12. Juni in Hamburg. Dazu bringt der rot-grün regierte Stadtstaat drei Anträge ein, wie Justizsenatorin Anna Gallina im Vorfeld der Frühjahrstagung sagte. Die Grünen-Politikerin hat in diesem Jahr den Vorsitz der JuMiKo inne – ein Zusammenschluss der 16 Landesjustizministerinnen und -minister, die zweimal jährlich über rechtspolitische Initiativen beraten.  In einem von Hamburg initiierten Beschlussvorschlag geht es um die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung. Demnach werden sich Gallina (verlinkt auf https://www.welt.de/regionales/hamburg/article69df7e1aa01fd07f05dc5d6a/digitalisierte-justiz-per-klick-zum-recht-so-einfach-wird-das-klagen-an-ueberlasteten-amtsgerichten.html) und ihre Länderkollegen mit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 und der Frage der Weiterentwicklung im Hinblick auf ein stärker konsensbasiertes Verständnis sexueller Selbstbestimmung beschäftigen. „Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Schutzlücken bestehen“, betont die Justizsenatorin. Insbesondere werde nicht ausreichend berücksichtigt, dass Betroffene bei Übergriffen oft keinen entgegenstehenden Willen äußern könnten. „Viele Opfer geraten in eine Schockstarre“, begründet Gallina und beruft sich auf Studien, die davon ausgehen, dass bis zu 40 Prozent der angezeigten Fälle betroffen sind. Ein wirksamer Schutz erfordere daher, dass sexuelle Handlungen einer freiwilligen Zustimmung nach dem Modell „Nur ja heißt ja“ (verlinkt auf https://www.welt.de/regionales/hamburg/article69d362eb9eef8b3f94615834/gesetzesvorstoss-darum-soll-aus-nein-heisst-nein-bald-nur-ja-heisst-ja-werden.html) bedürften. Überdies schlägt Hamburg eine Anpassung in Paragraf 177 des Strafgesetzbuches vor. Laut Justizbehörde hat die Reform des Sexualstrafrechts dazu geführt, dass bestimmte besonders gravierende Taten bereits nach fünf Jahren verjähren. „Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an“, erklärt Gallina. Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist könne dazu führen, dass die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werde. „Das höhlt den Schutzgedanken des Gesetzes aus. Wir brauchen hier eine gesetzliche Anpassung.“ Verjährungsfrist an Freiheitsstrafe koppeln Diese Anpassung erhofft sich die Justizsenatorin durch eine Erhöhung des Strafrahmens. Gallina: „Die Verjährungsfrist ist in vielen Fällen an das Höchstmaß einer Freiheitsstrafe gekoppelt. So könnte etwa die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verlängert werden.“ Eine höhere Verjährungsfrist könnte ferner dadurch erreicht werden, dass das Ausnutzen einer Schutzlosigkeit der Opfer ein eigenständiger Tatbestand wird. Als Beispiel nannte die Justizbehörde ein Verfahren, das 2025 bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig war. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, in 67 Fällen sexuelle Handlungen an seiner zur Willensbildung und -äußerung unfähigen Ehefrau vorgenommen zu haben. Nach altem Recht wären diese Taten, da sie mit dem Eindringen in den Körper des Opfers verbunden waren, als Verbrechen mit einer Verjährungsfrist von 20 Jahren bewertet worden, infolge der Reform des Sexualstrafrechts mit fünf Jahren. Deshalb mussten 65 der 67 Taten „trotz umfangreicher Beweislage wegen Verjährung eingestellt werden“, heißt es aus der Behörde. Der Hamburger Vorstoß soll die Rechtslage an die realen Bedürfnisse der Opfer (verlinkt auf https://www.welt.de/regionales/hamburg/article695ceb54b125e961a2f99e4b/hamburg-staerkt-opferschutz-effizienter-und-sensibler-so-veraendert-sich-die-verhandlung-schwerer-sexualverbrechen.html) anpassen und das Vertrauen in die Justiz festigen. In Sachen Verjährungsfristen erwartet Gallina noch in diesem Jahr eine Reaktion aus dem Bundesjustizministerium.  Insgesamt sollen rund 60 Beschlussvorschläge in die Frühjahrstagung der Justizministerkonferenz eingebracht werden – ein Spektrum von sexueller Selbstbestimmung über extremistisch motivierte Kriminalität bis zur Resilienz des Rechtsstaats und Beschleunigung von Verfahren, betont Gallina. Ein Antrag ist angenommen, wenn mindestens neun der 16 Länder dafür gestimmt haben. Die JuMiKo ist kein gesetzgebendes, sondern ein politisches Gremium, das rechtspolitische Weichen stellt. Sie fasst Beschlüsse, in denen sie den Bundesgesetzgeber auffordert, Gesetze zu ändern oder neue Regeln zu erarbeiten. Hamburg hatte zuletzt 2010 den Vorsitz der JuMiKo.