Zeit 11.03.2026
14:19 Uhr

Deutscher Buchhandlungspreis: Anwälte der von Preis ausgeschlossenen Buchläden kritisieren Weimer


Drei Buchläden sehen sich vom Kulturstaatsminister "aktiv getäuscht" und erwägen eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Wolfram Weimer hatte auf den Verfassungsschutz verwiesen.

Deutscher Buchhandlungspreis: Anwälte der von Preis ausgeschlossenen Buchläden kritisieren Weimer
Die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen linken Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen werfen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) vor, sie "aktiv getäuscht" zu haben. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) habe in Absage-E-Mails an die drei Buchläden wahrheitswidrig behauptet, dass sie "von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden". Das teilten die Anwälte der Buchläden mit. Die Jury hatte die Nominierung der Buchläden vergangenen Montag öffentlich verteidigt. Die Buchhandlungen kündigten an, eine mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde an das Bundeskanzleramt zu prüfen. Nach der Absage der Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises auf der Leipziger Buchmesse hatte Weimer die Streichung der Läden von der Nominiertenliste erneut verteidigt. "Wenn sich eine Institution weithin sichtbar hinter die Losung 'Deutschland verrecke' stellt, stellen sich zur Preiswürdigkeit Fragen", sagte Weimer. "Und wenn der Verfassungsschutz dann Hinweise zu einem potenziellen Preisträger hat, kann er aus meiner Sicht nicht preiswürdig sein." Der Minister bezog sich dabei auf eine Parole an der Fassade des Bremer Buchladens The Golden Shop. Die Anwälte der Buchläden bezogen sich auf eine Stellungnahme der Jury des Deutschen Buchhandlungspreises. Darin distanzieren sich die Juroren von der Entscheidung Weimers. "Die nachträgliche Entscheidung, drei Buchhandlungen von der Prämierung auszuschließen, wurde von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien getroffen und lag außerhalb unseres Einflussbereichs", teilten diese mit. "Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist feige" Die Buchläden Golden Shop in Bremen, Rote Straße in Göttingen und Zur schwankenden Weltkugel in Berlin waren nach eigenen Angaben am 10. Februar darüber informiert worden, dass die Jury sie nicht ausgewählt habe. "Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an die Buchhandlungen ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig", sagte der Anwalt der Roten Straße, Sven Adam. Weimer habe den Buchhandlungspreis und sein eigenes Amt beschädigt. "Es entsteht der Eindruck, dass Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen Diskussion und der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen", sagte die Bremer Anwältin Lea Voigt. Ihr zufolge ist darüber hinaus inzwischen bekannt, dass der Golden Shop und die Rote Straße nach der Entscheidung der Jury sogar als "besonders herausragende Buchhandlungen" ausgezeichnet werden sollten. Sie hätten dann ein Preisgeld von 15.000 Euro erhalten, sagte Voigt. Die Anwälte teilten zudem mit, dass sie Klagen gegen Weimar und das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln eingereicht haben. Die Gerichte sollten prüfen, ob die Datenübermittlungen zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig waren. Heftige Kritik an Weimer Weimer hatte den Ausschluss der drei Buchhandlungen mit nicht näher bezeichneten "Erkenntnissen des Verfassungsschutzes" begründet. Sein Vorgehen wird seit Tagen aus SPD, Grünen und Linkspartei sowie von Kulturschaffenden und deren Verbänden heftig kritisiert.