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13.03.2026
17:57 Uhr
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Wegen fahrlässiger Tötung hat ein Gericht den Fahrer eines auf der A9 bei Leipzig verunglückten Flixbusses verurteilt. Bei dem Unfall starben vier Frauen.

Nach einem Busunfall auf der A9 bei Leipzig mit vier Toten im Jahr 2024 hat ein Gericht den Fahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 64-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen schuldig. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Busfahrer habe für einen Moment nicht die erforderliche Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Steve Eidner. Der Fahrer akzeptierte den Schuldspruch noch im Gerichtssaal. Busfahrer griff wegen Sonne nach einer Mütze Über seinen Anwalt hatte der Fahrer zuvor eingeräumt, Fehler begangen zu haben . Die Sonne habe geblendet, sein Mandant habe nach unten nach einer Mütze gegriffen, bevor es zu dem Unfall kam, sagte der Anwalt. "Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gerne zurückdrehen, er kann es nicht." Sein Mandant sei kein Risikofahrer gewesen. Übermüdung, Alkohol oder Drogen hätten keine Rolle gespielt. "Es handelt sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten", sagte der Anwalt. Der Richter folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine "milde und schuldangemessene" Strafe plädiert. Die Bewährungszeit für den 64-Jährigen läuft drei Jahre lang. Bus laut Gutachter technisch intakt Der mit 53 Reisenden und 2 Fahrern besetzte Doppelstockbus war am 27. März 2024 auf dem Weg von Berlin nach Zürich verunglückt . Der Flixbus geriet nördlich von Leipzig mit knapp 100 Kilometern pro Stunde ins Schleudern, pflügte durch den Böschungsstreifen, walzte Büsche sowie Bäume nieder und stürzte schließlich auf die rechte Seite. Vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 starben, 46 Fahrgäste wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Verhandlung hatte wegen des größeren Saals nicht in Eilenburg, sondern am Landgericht Leipzig stattgefunden. Ein technischer Gutachter bestätigte, dass der Bus zwar mit gut einer Million Kilometern viel gefahren war, aber technisch intakt gewesen sei. Eine Handlung des Fahrers müsse den Unfall ausgelöst haben. Getötete Frauen waren nicht angeschnallt Der schwere Unfall hatte auch eine Diskussion um die Umsetzung der Anschnallpflicht in Reisebussen neu entfacht. Die vier getöteten Frauen in dem Unglücksbus waren den Ermittlungen zufolge alle nicht angeschnallt gewesen. Sie wurden herausgeschleudert und unter dem Wrack zerquetscht. Allerdings wurden auch angeschnallte Fahrgäste teilweise schwer verletzt. Der zweite Busfahrer sagte als Zeuge aus, dass in den Bussen normalerweise eine Durchsage erfolge, dass man sich anschnallen solle. Ob die Audiodatei an dem Tag tatsächlich abgespielt wurde, wisse er jedoch nicht. Vor Fahrtbeginn werde nicht kontrolliert, ob die Fahrgäste angeschnallt seien. In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 1999 eine Gurtpflicht in Reisebussen. Innerhalb der EU ist sie seit Mai 2006 in Kraft. Busse, die vor diesem Zeitpunkt zugelassen wurden und keine Gurte haben, müssen nicht nachgerüstet werden. Wer also in einem Bus keinen Gurt findet, muss sich auch nicht anschnallen. Wenn es sie jedoch gibt, müssen sie benutzt werden.