Zeit 18.03.2026
17:00 Uhr

Gerichtsverfahren: Plädoyers in Prozess um Mordversuch an Tochter


Gerichtsverfahren: Plädoyers in Prozess um Mordversuch an Tochter
Um sich die Unterhaltszahlungen zu sparen und sich an seiner Ex-Partnerin zu rächen, soll ein Mann versucht haben, die gemeinsame Tochter zu vergiften. Vor dem Landgericht Landshut wird der Fall verhandelt. Die Staatsanwaltschaft legt dem Vater versuchten Mord zur Last, heimtückisch und aus Habgier. In seinem Plädoyer forderte der Ankläger eine neunjährige Haftstrafe. Die beiden Verteidiger haben Zweifel an dem vorgeworfenen Tatgeschehen und plädierten auf Freispruch. Das Urteil soll am Abend gesprochen werden. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft gab der Angeklagte seiner Tochter im Dezember 2024 eine selbst gefertigte, mit Mäusegift gefüllte Plombe aus Frischhaltefolie zum Schlucken. Danach soll er das Kind bei der Mutter abgegeben haben, in der Annahme, der Verdacht würde dann auf die Mutter fallen. In der Wohnung der Mutter erbrach das Mädchen laut Anklage jedoch die noch verschlossene Plombe, so dass es nicht zu einer Vergiftung kam. Der Staatsanwalt betonte, dass an der Innenseite der Frischhaltefolie DNA des Vaters sowie des Kindes und einer unbekannten weiteren männlichen Person gefunden worden sei. Letztere sei sehr gering und wohl beim Herstellungsprozess entstanden. DNA der Mutter sei nicht gefunden worden. Es bestehe kein Zweifel daran, dass das Kind die Plombe geschluckt und erbrochen habe. So habe die Mutter bei ihrer Tochter Knoblauchgeruch festgestellt, der durch das Gift zu erklären sei. Google-Suchen des Vaters zeigten zudem, dass er die Tat vorbereitet habe. Neben einer neunjährigen Haftstrafe forderte der Staatsanwalt, dass der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Verteidiger: "Das Ganze war inszeniert" Die Verteidigung geht hingegen davon aus, dass die Mutter die Tat fingiert und die Plombe in dem Erbrochenen platziert hat, um dem Vater zu schaden. "Das Ganze war inszeniert", sagte einer der Verteidiger. Dass an der Plombe keine DNA der Mutter gefunden wurde, könnte bedeuten, dass sie Handschuhe getragen hatte. Die Google-Suchen des Vaters könnten anders erklärt werden und den Knoblauchgeruch habe außer der Mutter niemand wahrgenommen, so der Verteidiger weiter. Das Erbrochene sei durch die Ermittler nicht gesichert worden, das müsse zugunsten des Angeklagten gewertet werden. Zudem hätte das Risiko bestanden, dass die Tochter direkt beim Verschlucken der Plombe noch in der Wohnung des Vaters stirbt. Zudem habe der Angeklagte kein Motiv für die Tat. Wenn nur ein kleiner Zweifel bestehe, könne das Urteil nur Freispruch lauten, sagte der Verteidiger. © dpa-infocom, dpa:260318-930-834557/1