Zeit 10.03.2026
11:51 Uhr

Identitäre Bewegung: Rechtsextremist Martin Sellner gewinnt Klage gegen Aufenthaltsverbot


Die Gemeinde Neulingen hatte 2024 eine Lesung des Rechtsextremen Martin Sellner verhindert. Der Österreicher hat erfolgreich gegen das Aufenthaltsverbot geklagt.

Identitäre Bewegung: Rechtsextremist Martin Sellner gewinnt Klage gegen Aufenthaltsverbot
Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner hat sich erfolgreich am Verwaltungsgericht Karlsruhe gegen ein Aufenthaltsverbot gewehrt. Sellner ist die Führungsfigur der als rechtsextremistisch eingestuften Identitären Bewegung und unter anderem für das sogenannte Remigrationskonzept bekannt, das dem Bundesverwaltungsgericht zufolge gegen die Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt. Mit dem Verbot hatte die Gemeinde Neulingen in Baden-Württemberg im August 2024 eine Lesung Sellners verhindert. Die Veranstaltung wurde von der Polizei beendet, nachdem die Gemeinde ein befristetes Aufenthaltsverbot gegen den Österreicher ausgesprochen hatte. Die Gemeinde hatte argumentierte, dass von Sellner wegen seiner verfassungswidrigen Positionen verbunden mit seiner hohen Reichweite eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehe. Es sei damit zu rechnen, dass er bei der Lesung Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzung begehe. Sellner klagte nachträglich gegen das Verbot. Keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafrechtlich relevante Äußerungen Das Verwaltungsgericht gab seiner Klage nun statt. Das Aufenthaltsverbot sei rechtswidrig gewesen. Die Gemeinde habe keine hinreichenden Anhaltspunkte genannt, dass eine strafrechtlich relevante Äußerung zu befürchten gewesen sei. Mit Blick auf die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit habe ein Aufenthaltsverbot darum im August 2024 nicht verhängt werden können. Das Gericht betonte, dass es bei der Beurteilung auf den damaligen Zeitpunkt ankomme, nicht auf die heutige Lage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Neulingen kann die Zulassung der Berufung beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim beantragen.