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18.08.2026
05:00 Uhr
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Ohne ihr Engagement geht es nicht: Tausende Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen dafür, dass bei der Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September alles möglichst reibungslos funktioniert. Doch wie sollten sich die Helfer vorbereiten - und wie läuft so ein Einsatz im Wahllokal ab? Wichtige Fragen und Antworten: Wie wird man Wahlhelfer? Wer bei der Wahl helfen möchte, meldet sich beim Wahlamt der Stadt oder Gemeinde. Das geht – je nach Kommune – über ein Online-Meldeformular, per E-Mail oder telefonisch. In Braunschweig können sich Interessierte etwa über im Netz genannte Kontaktdaten oder das Online-Formular «Wahlhilfe Neumeldung» melden. Auch Oldenburg, Hannover, Göttingen und Osnabrück bieten Online- beziehungsweise direkte Meldewege an. Welche Voraussetzungen müssen Wahlhelfer erfüllen? Grundsätzlich kann jeder, der wahlberechtigt ist, sich in seiner Kommune einbringen. Nur wer selbst kandidiert, darf nicht als Wahlhelfer eingesetzt werden. Was passiert, wenn sich nicht genügend Wahlhelfer melden? Die Kommunen werben um freiwillige Helferinnen und Helfer - und in der Regel klappt das auch. Im Notfall können Menschen zum Amt an der Wahlurne verpflichtet werden. Dafür werden Angestellte der Kommune, aber auch Bürgerinnen und Bürger nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und müssen der Aufgabe dann auch nachkommen. Können sich Wahlhelfer aussuchen, wo sie eingesetzt werden? Wer möchte, kann Wünsche zum Bezirk, zur Funktion und zum gemeinsamen Einsatz mit Familie oder Freunden äußern. Die Kommunen können jedoch nicht garantieren, dass die Wünsche alle berücksichtigt werden. Ziel ist es, Wahlhelfende im eigenen Wahlbezirk oder zumindest in der Nähe einzusetzen. Wenn es die Besetzung der Wahlvorstände erfordert, kann ein Einsatz auch in einem anderen Bereich notwendig sein. Welche Aufgaben haben Wahlhelfende? Die Aufgaben hängen von der Funktion ab. Wer das erste Mal mithilft, wird in der Regel als Beisitzer eingesetzt. Je nach Erfahrung und Bedarf können Wahlhelfer die Schriftführung oder den Vorsitz im Wahllokal übernehmen. Im Urnenwahllokal unterstützen Wahlhelfende unter anderem dabei, das Wahllokal einzurichten, Wahlbenachrichtigungen zu kontrollieren, Stimmzettel auszugeben, die Teilnahme im Wählerverzeichnis zu vermerken, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu unterstützen und die Stimmen auszuzählen. Bei der Briefwahl werden zusätzlich Wahlbriefe und Wahlscheine geprüft. Die Schriftführung führt das Wählerverzeichnis und füllt die Wahlniederschrift aus. Der oder die Wahlvorstehende leitet das Wahllokal, eröffnet und schließt die Wahlhandlung, gibt Entscheidungen bekannt und koordiniert den Ablauf. Wie werden Wahlhelfer auf den Einsatz vorbereitet? Wahlhelfer erhalten vorab Informationsmaterial mit den wichtigsten Hinweisen für den Wahltag. Zusätzlich bieten Kommunen Schulungen an - online oder in Präsenz. Bei weiteren Fragen hilft das jeweilige Wahlamt weiter, auch am Tag der Wahlen. Was müssen Wahlhelfer mitbringen? Alle für die Wahl benötigten Unterlagen und Materialien werden von den Kommunen bereitgestellt. Wahlhelfer müssen nur an persönliche Dinge denken. Sinnvoll ist vor allem, etwas zu trinken und zu essen mitzunehmen. Wie läuft der Wahltag ab? Die Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:30 Uhr, um die Unterlagen zu übernehmen und das Wahllokal einzurichten. Von 8 bis 18 Uhr läuft die Wahl, die Helfer arbeiten in zwei Schichten. Sie prüfen Wahlberechtigungen, geben Stimmzettel aus und notieren die Teilnahme im Wählerverzeichnis. Briefwahlvorstände beginnen je nach Kommune am frühen Nachmittag. Zunächst werden organisatorische Aufgaben erledigt und die Briefwahlunterlagen vorbereitet. Um 18 Uhr beginnt die Auszählung. Daran nehmen alle Mitglieder des Wahlvorstands teil. Wenn das Ergebnis feststeht, müssen noch die Unterlagen verpackt und das Wahllokal aufgeräumt werden. Können Wahlhelfer während des Einsatzes selbst wählen? Wer im eigenen Wahlbezirk eingesetzt ist, kann dort seine Stimme abgeben, wenn es gerade etwas ruhiger ist. Meistens reicht die Zeit auch aus, um in der Pause das eigene Wahllokal aufzusuchen. Wahlhelfer, die ganz sichergehen wollen, können ansonsten im Vorfeld per Briefwahl abstimmen. Gibt es eine Entschädigung? Wahlhelferinnen und Wahlhelfer arbeiten ehrenamtlich, bekommen aber eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe hängt von der Funktion ab und variiert je nach Kommune. In Hannover bekommen Wahlhelfer je nach Funktion 45 bis 55 Euro, in Göttingen zwischen 40 und 55 Euro. In Oldenburg gibt es in der Regel 50 Euro, für den Wahlvorstand 100 Euro. Wahlhelfer in Osnabrück erhalten zwischen 50 und 70 Euro, in Braunschweig 85 Euro. Die Zahlung wird nach dem Wahltag überwiesen. Was gilt bei einer möglichen Stichwahl? Wenn es zu einer Stichwahl kommt, öffnen die Wahllokale am 27. September wieder. Wer schon weiß, dass er beim zweiten Termin nicht kann, sollte dem Wahlamt möglichst bald Bescheid geben. © dpa-infocom, dpa:260818-930-544744/1