Zeit 08.10.2026
21:40 Uhr

Kommunen: Gericht kippt Münchner Mindestpreise für Uber und Co.


Kommunen: Gericht kippt Münchner Mindestpreise für Uber und Co.
Das Verwaltungsgericht M\u00fcnchen hat Mindestpreise f\u00fcr Mietwagendienste wie Uber und Co. in der bayerischen Landeshauptstadt gekippt. Das Gericht entschied in f\u00fcnf Eilbeschl\u00fcssen, dass mehrere Unternehmen sich vorl\u00e4ufig nicht an die von der Landeshauptstadt M\u00fcnchen per Allgemeinverf\u00fcgung festgelegten Mindestpreise halten m\u00fcssen. Es gab f\u00fcnf entsprechenden Eilantr\u00e4gen dieser Unternehmen statt. Die Entscheidung in den jeweiligen Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die seit Juli geltende Allgemeinverf\u00fcgung sieht vor, dass sich die Preise f\u00fcr die Fahrdienste am Taxitarif orientieren, den die Stadt M\u00fcnchen per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt - auch f\u00fcr Fahrten aus dem Stadtgebiet heraus - demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer. Davor lagen die Kosten f\u00fcr die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen. Gericht: Allgemeinverf\u00fcgung \u00abvoraussichtlich insgesamt rechtswidrig\u00bb \u00abDie zust\u00e4ndige Kammer kam nach den im Eilverfahren anzuwendenden Ma\u00dfst\u00e4ben zu dem Schluss, dass die Allgemeinverf\u00fcgung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig ist, weil die Landeshauptstadt diese auch f\u00fcr einen Bereich au\u00dferhalb ihres Zust\u00e4ndigkeitsbereiches erlassen hat und der rechtswidrige Teil nicht abtrennbar ist\u00bb, teilte das Gericht mit. Die Mindestpreise galten auch f\u00fcr Fahrten, die aus dem M\u00fcnchner Stadtgebiet heraus- oder in die Stadt hineinf\u00fchrten. Zoll: Fahrdienste verstie\u00dfen gegen Mindestlohn Ein Grund daf\u00fcr: Nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes M\u00fcnchen verstie\u00dfen die Anbieter \u00abfast fl\u00e4chendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften\u00bb. Auch das Mindestlohngesetz sei regelm\u00e4\u00dfig missachtet worden.Taxifahrerinnen und -fahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt. Der Bundesverband wirfahren, der die Interessen von Taxi- und Mietwagenplattformen vertritt, begr\u00fc\u00dfte die Entscheidung. \u00abWie bereits eine entsprechende Entscheidung zu Mindestpreisen in K\u00f6ln gezeigt hat, \u00fcberschreiten Kommunen ihre Kompetenzen, wenn sie Mindestpreise auch f\u00fcr Fahrten au\u00dferhalb ihres Stadtgebiets festsetzen wollen\u00bb, teilte der Verband mit. Auch Uber sieht sich best\u00e4tigt. Mindestpreisregelungen seien rechtlich nicht haltbar, teilte das Unternehmen mit. Es forderte von der Stadt M\u00fcnchen, die Allgemeinverf\u00fcgung vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzunehmen. Bolt: Markt in M\u00fcnchen eingebrochen Nach Angaben des Fahrdienstleisters Bolt brach die Nachfrage im Monat nach der Neuregelung um 44 Prozent ein. \u00abInnerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgel\u00f6scht\u00bb, teilte das Unternehmen mit. \u00abGleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten \u00fcberhaupt nicht mehr statt - ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der h\u00f6heren Preise ganz auf diese Mobilit\u00e4tsoption verzichtet haben.\u00bb Das M\u00fcnchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte mit Stichproben gepr\u00fcft, ob die Neuregelung eingehalten wurde - teilte wegen der laufenden Gerichtsverfahren aber nicht mit, was dabei rausgekommen war. Laut \u00abMarktbeobachtung\u00bb des Taxi-Vermittlers Freenow orientierten sich \u00abrund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am gesetzlichen Mindestpreis und unterbieten diesen illegal\u00bb. Dabei gebe es deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern. Taxiunternehmen h\u00e4tten der Stadt aber mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestfahrpreise \u00abf\u00fcr die Taxiunternehmen leicht sp\u00fcrbar\u00bb seien, hie\u00df es aus dem KVR. Der Taxi-Vermittler Freenow spricht dagegen von einem \u00abklaren, positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe\u00bb. Verband wirfahren begr\u00fc\u00dft Entscheidung Der Verband wirfahren kritisierte die Einf\u00fchrung von Mindestpreisen insgesamt: \u00abSie schaffen erhebliche Rechtsunsicherheit, gef\u00e4hrden so Arbeitspl\u00e4tze und unternehmerische Existenzen in der Mietwagenbranche. Au\u00dferdem w\u00fcrden B\u00fcrger belastet. \u00abDie Stadt M\u00fcnchen sollte die Entscheidung zum Anlass nehmen, wieder in Gespr\u00e4che \u00fcber L\u00f6sungen f\u00fcr die Herausforderungen des st\u00e4dtischen Verkehrs einzusteigen, statt auf invasive Markteingriffe wie Mindestpreise zu setzen.\u00bb Auch in Leipzig und K\u00f6ln hat es bereits Klagen gegen Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Fahrdienste wie die in M\u00fcnchen gegeben. \u00a9 dpa-infocom, dpa:261008-930-811664/3