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17.03.2026
16:02 Uhr
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Saisonkräfte im Obst- und Gemüseanbau sollen nach dem Willen mehrerer Verbände 20 Prozent weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen dürfen. Der DGB lehnt das ab.

Ein Bündnis mehrerer Verbände aus der Landwirtschaft fordert einen Abschlag vom Mindestlohn für Saisonkräfte im Obst- und Gemüseanbau. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, forderte einen grundsätzlichen Abschlag von 20 Prozent. Das bedeute weiterhin deutlich höhere Lohnkosten als in wichtigen Wettbewerbsländern wie Spanien, Griechenland oder Polen. Der Abschlag müsse aber kommen, damit der Anbau in Deutschland überhaupt eine Zukunft habe und man den Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse halten könne. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hatte sich zunächst aufgeschlossen für Rufe nach Ausnahmen gezeigt. Eine im Ministerium vorgenommene Bewertung ergab dann aber, dass dies rechtlich nicht möglich sei , wie sich auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergebe. Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert – dies gelte auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte. Die CDU sprach sich bei ihrem Bundesparteitag im Februar gleichwohl für Abweichungen vom Mindestlohn für Saisonkräfte aus . Gutachter hält Ungleichbehandlung für gerechtfertigt Der Bauernverband und sieben weitere Landwirtschaftsorganisationen stellten jetzt ein in ihrem Auftrag erarbeitetes Gutachten vor, wonach ein Abschlag rechtlich zulässig wäre. Dies würde nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen, erläuterte der Gutachter, der Tübinger Arbeitsrechtler Christian Picker. Eine Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da sie der Sicherung von Beschäftigung und Selbstversorgung diene und betroffenen Arbeitskräften weiter ein angemessener Mindestschutz verbleibe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt einen "Mindestlohn zweiter Klasse" kategorisch ab, wie Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte. Die flächendeckende Lohnuntergrenze müsse ausnahmslos für alle Beschäftigten gelten. "Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Lohn-Dumping nicht länger zum Geschäftsmodell taugt und trägt so zu fairen, funktionierenden Wettbewerbsbedingungen bei. Dabei muss es bleiben", sagte Körzell. Seit Jahresbeginn beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde . Bis 2027 steigt er auf 14,60 Euro.