Zeit 11.03.2026
15:06 Uhr

Mehrjährige Haftstrafe: Geldautomat gesprengt: Gericht spricht Angeklagten schuldig


Mehrjährige Haftstrafe: Geldautomat gesprengt: Gericht spricht Angeklagten schuldig
Nach der Sprengung eines Geldautomaten in Klütz in Nordwestmecklenburg ist ein 55-Jähriger zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Schwerin sprach ihn wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchten Diebstahls in besonders schwerer Form schuldig. Das Gericht folgte damit im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte reagierte auf das Urteil mit Kopfschütteln und lachte mehrfach kurz auf. Er hatte die Tat vor Gericht bis zuletzt bestritten. Der Mann ist laut Staatsanwaltschaft mehrfach einschlägig vorbestraft. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, der Angeklagte will laut Verteidigung Revision einlegen. Der Vorsitzende Richter Jan Balbach sprach in seiner Urteilsbegründung von einem "Indizienring". "Alles passt zusammen", sagte Balbach. Der Angeklagte sei bei der Tat "hochriskant, kaltschnäuzig und gefährlich" vorgegangen und habe eine hohe kriminelle Energie. Ohne Beute geflohen Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der 55-Jährige im Oktober 2024 mit einem gestohlenen Auto an einen Geldautomaten vor einem Getränkemarkt in Klütz gefahren war und ein explosives Sauerstoff-Acetylen-Gasgemisch in den Automaten geleitet hatte. Als der Tresor durch die Sprengung nicht geknackt wurde, sei der Mann ohne Beute geflohen. Ursprünglich war die Urteilsverkündung bereits am Dienstag geplant gewesen, dann aber um einen Tag verschoben worden. Der Angeklagte musste laut Richter wegen unstillbaren Nasenblutens zum Arzt. Schon zu Prozessbeginn hatte der Mann über gesundheitliche Probleme geklagt. © dpa-infocom, dpa:260311-930-802089/1